Die Stadt Graz gewährt eine Förderung für das Ausleihen von Mehrweggeschirr für Veranstaltungen in Grazer Kindergärten, Schulen, Horten, Hochschulen und Sportvereinen (Mehrwegbonus) zum Zweck der Abfallvermeidung und Ressourcenschonung sowie als Anreiz für die verstärkte Verwendung von Mehrwegprodukten.
Wichtig zu wissen
Förderhöhe:
- Hort-, Klassen-, Schulstufen- oder Kindergartengruppenfest: 50 Euro Bonus (1x pro Schuljahr)
- Hort-, Schul- oder Kindergartenfest: 100 Euro Bonus (1 x pro Schuljahr)
- KF, TU, KUG, FHs, Pädagogische Hochschulen: 100 Euro Bonus für Unifeste ab mind. 100 Besucher:innen (bis max. 12 Veranstaltungen pro Hochschule und Studienjahr)
- Sportvereine: 100 Euro Bonus für Veranstaltungen ab mind. 100 Besucher:innen bis max. 5 Veranstaltungen pro Verein und Kalenderjahr.
Was wird gefördert:
- Der Mehrwegbonus kann für das gesamte Mehrweggeschirr-Sortiment, sowie für Gastro- Geschirrspüler von Verleihfirmen in Anspruch genommen werden.
- Wenn Sie Mehrweggeschirr bei der SASt GmbH - Soziale Arbeit Steiermark ausleihen, kann die Fördersumme direkt von der Rechnung abgezogen werden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall der Förderantrag im Vorhinein gestellt werden muss.
- Wenn Sie Mehrweggeschirr bei einem anderen Unternehmen bestellen, müssen die Kosten mit Rechnung belegt und dem Antrag beigelegt werden. Sie stellen den Antrag in diesem Fall im Nachhinein.
- Es gelten die Förderrichtlinien.
So funktioniert es + Formular
- Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
- Unvollständige Anträge gelten nach Ablauf einer Nachreichfrist von 3 Wochen als zurückgezogen.
- Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen.
- Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden.
- Es ist das Antragsformular zu verwenden.
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
- Rechnungsbelege.
- Rechnungen können grundsätzlich bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden, dürfen aber nicht vor 1.1.2025 datiert sein.
Fristen + Termine
- Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2025 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
- Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
- Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at