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Stadtentwicklungskonzept 4.01

GZ.: A14-020172/2013/0035


Verordnung

Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 - Bau- und Raumordnung, GZ.: ABT13-10.11 G 241/2015-4 vom 27.03.2015 wurde das  4.01 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz - 1. Änderung 2014, Änderungspunkte 1, 2 und 3 gemäß § 38 Abs. 12 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010,  LGBl. Nr. 49/2010 in der am 04.12.2014 vom Gemeinderat beschlossenen Fassung genehmigt.

Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 - Bau- und Raumordnung, GZ.: ABT13-10.11 G 241/ 2015 -5 vom 24.04.2015 wurde das  4.01 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz - 1. Änderung 2014,  Änderungspunkt 4, gemäß § 38 Abs 12 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010,  LGBl. Nr. 49/2010 in der am 22.01.2015 vom Gemeinderat beschlossenen Fassung genehmigt.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz hat in den Sitzungen am 04.12.2014 und am 22.01.2015 folgende Verordnung beschlossen:   

Aufgrund der §§ 24 Abs. 1 i.V.m. § 42 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 wird das 4.0 Stadtentwicklungskonzept 2013 der Landeshauptstadt Graz geändert.


§ 1
 

Das 4.01 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz - 1. Änderung 2014 besteht aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht. Bei Widersprüchen gilt der Wortlaut der Verordnung.


§ 2
 

Gegenüber dem 4.0 STEK 2013 der Landeshauptstadt Graz werden folgende  Änderungen des Entwicklungsplanes  vorgenommen: 

 

1)   Remise Steyrergasse Nord:

 Ein bisheriges „Wohngebiet hoher Dichte"  wird auf einer Fläche von 1,56 ha in „ Wohnen hoher Dichte / Zentrum" geändert. Die Eignungszone für Freizeit /Sport /Ökologie , 0,26 ha wird beibehalten.   

Areal Schönaugürtel: Ein bisheriges „Wohngebiet hoher Dichte" wird  im Ausmaß von 4,47 ha in „Industrie-und Gewerbe" geändert.

 

2)   Sportunion Hüttenbrennergasse 

Eine bisheriges „Wohngebiet hoher Dichte"  wird auf einer Fläche von 0,3 ha in „Eignungszone Freizeit/Sport/Ökologie"  geändert. 

Eine bisherige  „Eignungszone Freizeit/Sport/Ökologie"  wird auf einer Fläche von ca. 0,06 ha mit „Wohngebiet hoher Dichte" getauscht.

 

3)   Hafnerstraße  

Eine bisherige  „Eignungszone Freizeit/Sport/Ökologie"  wird im Ausmaß  von 0,4 ha  als solche beibehalten und auf einer Fläche von 1,29 ha in ein „Wohngebiet mittlerer Dichte" geändert.

 

4)   Stift Admont - Hafnerriegel

Eine bisherige  „Eignungszone Freizeit/Sport/Ökologie"  wird auf einer Fläche von 0,25    ha  in ein  „Wohngebiet hoher Dichte" geändert.


§ 3
 

Der Wortlaut der Verordnung zum 4.0 STEK 2013 der Landeshauptstadt Graz bleibt inhaltlich aufrecht. 


§ 4
 

Die Rechtswirksamkeit des 4.01 Stadtentwicklungskonzeptes 2013 der Landeshauptstadt Graz beginnt gemäß § 101 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung (Herausgabe des Amtsblattes).  

Das 4.01 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz - 1. Änderung 2014 liegt im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20. VI. Stock, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

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