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Städtebauliche kooperative Planungsverfahren

Leitfaden

GZ.: A10/BD-124742/2015-0004_1


Richtlinie
des Gemeinderates vom 20.09.2018 betreffend den Leitfaden städtebauliche kooperative Planungsverfahren der Stadt Graz.

Auf Grund § 45 Abs. 6 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967, idF LGBl. Nr. 45/2016 wurde beschlossen:


1. Einsatz und Ziel eines kooperativen Verfahrens:

Generell sind kooperative Planungsverfahren der Stadt Graz bei komplexeren städtebaulichen Aufgaben im wechselseitigen Einvernehmen ab zumindest einer Größe der städtebaulichen Planungsaufgabe von 15.000m² BGF für die Erarbeitung der städtebaulichen Rahmen-bedingungen (z.B. Erstellung eines integrativen städtebaulichen Rahmenplans) möglich. Ein Hinweis auf die Möglichkeit der Durchführung dieser Verfahren als Grundlage und Vorstufe  weiterer Architekturwettbewerbe findet sich ebenso im „Leitfaden Grazer Modell, Architekturwettbewerbe der Stadt Graz". Die ausgewählten PlanerInnen der kooperativen städtebaulichen Planungsverfahren sind an der Teilnahme eines oder mehrerer darauffolgender anonymen Architekturwettbewerb(e) nicht ausgeschlossen.

 
2. Beteiligte am Verfahren (Musterauslobung wird seitens der Stadtbaudirektion erstellt)

  • Moderation und Verfahrenssteuerung (entspricht dem Organisationsbüro)
  • Steuerungsgruppe mit Beraterteam
  • Kernteam (mit den PlanerInnen und FachplanerInnen)
  • Die Anzahl der Beteiligten richtet sich nach der Aufgabenstellung.

 
3. Auswahl der TeilnehmerInnen:

Die Auswahl der TeilnehmerInnen (Nominierung und / oder Qualifikation) obliegt zu 50% den InvestorInnen und zu 50% der Stadt Graz. Das genauere Procedere der Auswahl wird dabei vor dem Verfahren gemeinsam von der Stadt Graz und dem Investor festgelegt.

 
4. Honorierung / Aufwandsentschädigung:

Die Honorierung steht in Abhängigkeit zur Aufgabenstellung und wird gesondert verhandelt.

 
5. Umsetzung des Verfahrens:

  • Das Ergebnis kooperativer städtebaulicher Planungsverfahren wird von allen Beteiligten als Grundlage weiterer Bearbeitungen im nachfolgenden Wettbewerbsverfahren lt. Kategorie 1-4 anerkannt.
  • Der detaillierte Ablauf des kooperativen Verfahrens ist vor Beginn des Verfahrens zu fixieren.
  • Dabei sind die weiterführenden qualitätssicherenden Maßnahmen  (städtebauliche Verträge, Mobilitätskonzepte, etc.)  bereits festzulegen.
     

6. Ansprechstelle kooperative städtebauliche Planungsverfahren:

Stadtbaudirektion Graz, Fachbereich Stadtentwicklung, Europaplatz 20, 5. OG; 8011 Graz
Tel.: +43 316 872-3501, www.graz.at, stadtbaudirektion@stadt.graz.at

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