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Stadtbibliothek Benutzungs- und Gebührenordnung

GZ.: A16-005860/2006/0011

Richtlinie des Gemeinderates vom 14.12.2009, in der Fassung vom 19.05.2022, betreffend die Erlassung einer Benutzungsordnung und einer Gebührenordnung für die Stadtbibliothek der Stadt Graz.

Auf Grund § 45 Abs. 2 Z 14 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967, idF LGBl. Nr. 118/2021 wurde beschlossen:


1. Anmeldung

  • Die kostenlose Anmeldung erfolgt persönlich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, dessen Ausstellung auf behördlichen Prüfungsverfahren beruht (z.B. Seniorenkarte). Die Benutzerinnen und Benutzer haben anlässlich der Neueinschreibung ihren Wohnsitz glaubhaft zu machen.
  • Ermäßigungsnachweise sind bei der Anmeldung bzw. bei der Verlängerung der Mitgliedschaft vorzulegen. Für Konventionsflüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und Kriegsvertriebene aus der Ukraine gelten folgende Nachweise: Ausweis für Vertriebene, Konventionspass, Karte für subsidiär Schutzberechtigte.
  • Bei der Anmeldung von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist die Unterschrift einer gesetzlichen Vertreterin bzw. eines gesetzlichen Vertreters erforderlich, die/der damit ihr/sein Einverständnis zur Mitgliedschaft in der Stadtbibliothek erklärt und sich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Forderungen verpflichtet.
  • Mit der Anmeldung erhalten die Benutzerinnen und Benutzer einen Bibliotheksausweis. Mit der Unterschrift auf der Beitrittserklärung akzeptieren die Benutzerinnen und Benutzer die Bestimmungen der Benutzungsordnung und der Gebührenordnung.
  • Änderungen des Namens, der Anschrift sowie der Umstände, auf denen die Entlehnberechtigung beruht, sind der Stadtbibliothek unverzüglich schriftlich oder persönlich bekannt zu geben.
  • Mit dem Betreten der Räumlichkeiten der Stadtbibliotheken anerkennen die Benutzerinnen und Benutzer vollinhaltlich die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Graz sowie die Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung.

2. Datenschutzerklärung

  • Die personenbezogenen Daten der Benutzerinnen und Benutzer werden von der Stadtbibliothek unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu Zwecken der Rückgabe-, Termin- und Gebührenkontrolle sowie der statistischen Auswertung elektronisch verarbeitet und gespeichert.
  • Mit der Unterschrift auf der Beitrittserklärung stimmen die Benutzerinnen und Benutzer dieser Bearbeitung zu. Ebenso stimmen sie zu, dass das Kulturamt die Richtigkeit der angegebenen Daten in elektronischen Registern (z.B. Melderegister, Vereinsregister, Firmenbuch, Unternehmensserviceportal) überprüft (§ 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz).
  • Weiters erklären die Benutzerinnen und Benutzer sich einverstanden, dass die genannten Daten im Falle erfolgloser Einmahnung entliehener Medien zwecks Kosteneinbringung an das Zivilrechtsreferat der Stadt Graz weitergegeben werden dürfen.
  • Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Stadt Graz, Kulturamt. Datenkategorien, Empfänger und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind im Datenverarbeitungsregister registriert und unter DVR 0051853/081 veröffentlicht. Allgemeine Informationen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen können der Datenschutzerklärung der Stadt Graz entnommen werden.
  • Personenbezogene Auswertungen werden nicht erstellt.
  • Die Benutzerinnen und Benutzer sind berechtigt, die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit gegenüber dem Kulturamt einseitig und schriftlich zu widerrufen. Die Verwendung der Daten auf Grund gesetzlicher Bestimmungen bleibt davon unberührt.


3. Bibliotheksausweis

  • Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar und bei jeder Entlehnung und Nutzung sonstiger Angebote vorzuweisen.
  • Der Verlust des Ausweises ist der Stadtbibliothek sofort zu melden, damit dieser gesperrt werden kann. Bei Verlust oder Beschädigung wird gegen Gebühr ein Ersatzausweis ausgestellt.
  • Für Schäden, die durch Missbrauch des Bibliotheksausweises entstehen, haften die eingetragenen Benutzerinnen und Benutzer bzw. die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter. 


4. Haftung und Schadenersatz

  • Grundsätzlich werden Benutzerinnen und Benutzer, wenn diese mit der Zahlung von Gebühren, dem Retournieren von Medien oder Gegenständen im Verzug sind oder gegen die Benutzungsordnung oder Hausordnung verstoßen, von einzelnen oder allen Angeboten und Services ausgeschlossen, und der Bibliotheksausweis wird gesperrt.
  • Die Benutzerinnen und Benutzer haften für auf ihren Namen entliehene Medien, Gegenstände und Geräte. Deshalb sollten sie sich bei Ausfolge der Medien, Gegenstände und Geräte von deren einwandfreiem Zustand und Funktionstüchtigkeit und insbesondere bei mehrteiligen Medien, Gegenständen und Geräten von deren Vollständigkeit überzeugen. Die Benutzerinnen und Benutzer sind außerdem verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise der Gegenstände und Geräte einzuhalten, sowie die Risiken zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.
  • Die Benutzerinnen und Benutzer haben für Verlust oder Beschädigung von Medien, Gegenständen und Geräten Schadenersatz zu leisten. Bei Verlust von Teilen mehrteiliger Medien, Gegenstände und Geräte ist das gesamte Medium, Gerät oder der gesamte Gegenstand zu ersetzen. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern und auf sonstigen Medien.
  • Ein beschädigtes oder in Verlust geratenes Medium ist von den Benutzerinnen und Benutzern durch ein neues Exemplar zu ersetzen. Wenn das Medium nicht mehr lieferbar ist, werden die Ersatzkosten unter Berücksichtigung des Anschaffungs- bzw. Wiederbeschaffungswertes verrechnet. Für Medien mit antiquarischem Wert gilt der Wiederbeschaffungspreis.
  • Ein beschädigtes oder in Verlust geratenes Gerät ist von den Benutzerinnen und Benutzern durch ein neues Exemplar desselben Typs zu ersetzen. Wenn der Gegenstand oder das Gerät nicht mehr lieferbar ist, werden die Ersatzkosten unter Berücksichtigung des Anschaffungs- bzw. Wiederbeschaffungswertes verrechnet.
  • Die Stadtbibliothek haftet nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der bereitgestellten Hard- und Software. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass alle analogen Medien mit einem Sicherungschip versehen sind. Falls aus dem Gebrauch entliehener Medien Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der Benutzerinnen und Benutzer entstehen, wird von der Stadtbibliothek hierfür keine Haftung übernommen.
  • Die Stadtbibliothek haftet auch nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen die Benutzungsordnung oder durch unsachgemäße Benutzung der entlehnten Gegenstände und Geräte oder durch hygienische Mängel, die durch die Benutzung verursacht wurden, entstanden sind. Die Nutzung sämtlicher Gegenstände und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Auch für technische Defekte oder ein nicht ordnungsgemäßes Funktionieren der entliehenen Gegenstände und Geräte haftet die Stadtbibliothek nicht. Es können keine rechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden.
  • Für alle aus der Entlehnung von Medien, Gegenständen und Geräten der Stadtbibliothek Graz entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird einvernehmlich gemäß § 104 JN der Gerichtsstand des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz vereinbart.

5. Entlehnung, Fristverlängerung, Vorbestellung

  • Die Ausleihe erfolgt nur gegen Vorlage des Bibliotheksausweises und nach entrichteter Zeitgebühr. Auf Verlangen ist die Identität nachzuweisen.
  • Die Anzahl der Medien, Gegenstände und Geräte pro Entlehnung kann von der Leitung der Stadtbibliothek begrenzt werden.
  • Die ausgeliehenen Medien, Gegenstände und Geräte sind vor Verschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Die Medien, Gegenstände und Geräte sind für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben, vervielfältigt oder zu öffentlichen Vorführungen benutzt werden.
  • Die Leihfrist für Bücher, CD-ROMs und DVD-ROMs beträgt vier Wochen, für Zeitschriften, Literatur-CDs und Spiele zwei Wochen, für DVDs und Musik-CDs eine Woche. Die Leihfrist für sonstige Gegenstände und Geräte beträgt zwei Wochen.
  • Die Entlehnung von Filmen ist an die FSK-Freigabe (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH, Wiesbaden) der entsprechenden Altersstufe gebunden. Kinder und Jugendliche können daher nur Medien ausleihen, die von der FSK für ihr Alter freigegeben sind.
  • Generell können Medien, Gegenstände und Geräte je nach Vorgabe der Stadtbibliothek entweder von allen Benutzerinnen und Benutzern oder nur ab einer bestimmten Altersstufe oder nur von Erwachsenen entlehnt werden.
  • Die Rückgabe der Medien, Gegenstände und Geräte hat zeitgerecht zu erfolgen.
  • Wird die Leihfrist überschritten, entstehen Versäumnisgebühren. Die Stadtbibliothek ist nicht verpflichtet, die Rückgabe von Medien, Gegenständen und Geräten einzumahnen. Die Versäumnisgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Benutzerinnen und Benutzer keine schriftliche Mahnung (per Mail oder Brief) erhalten haben. Bleiben schriftliche Aufforderungen zur Rückgabe ergebnislos, erfolgt die Rückforderung durch die Stadt Graz auf dem Rechtsweg.
  • Rückgabeerinnerungen (z.B. per Mail) sind ein unverbindliches Service der Stadtbibliothek. Unabhängig vom Empfang oder Nichterhalt der Erinnerung besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Versäumnisgebühren, sobald die Medien, Gegenstände und Geräte verspätet zurückgegeben werden.
  • Eine ein- bzw. maximal zweimalige Verlängerung der Leihfrist ist online, telefonisch und direkt in der Bibliothek möglich, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Allfällige Probleme beim Versuch, die Entlehnfrist zu verlängern (technische Probleme bei der Online-Verlängerung, Anruf außerhalb der Ausleihzeiten etc.) entbinden nicht von der Verpflichtung, eventuell dadurch entstandene Versäumnisgebühren zu bezahlen.
  • Entlehnte und verfügbare Medien können gegen Bezahlung einer Gebühr persönlich, telefonisch und über die Homepage vorbestellt werden. Ebenso können im Rahmen der Ringleihe auch verfügbare Medien gegen Bezahlung der Vorbestellgebühr von einer Stadtbibliothekszweigstelle bestellt und in eine andere gewünschte Stadtbibliothekszweigstelle zugestellt werden. Nach Einlangen des bestellten Mediums in der Bibliothek werden die Benutzerinnen und Benutzer verständigt. Werden vorbestellte Medien innerhalb der Bereitstellungsfrist von sieben Tagen nicht abgeholt, erlischt der Anspruch, die Vorbestellgebühr wird trotzdem eingehoben.
  • Entlehnte Medien (Bücher, Zeitschriften, Literatur-CDs, Musik-CDs, DVDs, CD-ROMs, DVD-ROMs, Spiele) können in jeder Stadtbibliothekszweigstelle zurückgegeben werden, unabhängig davon, an welchem Standort sie ausgeliehen wurden.
  • Ausgenommen davon sind sonstige Gegenstände und Geräte: Bei Gegenständen und Geräten ist keine Ringleihe möglich. Diese können nur direkt in der Zweigstelle zurückgegeben werden, in der sie entlehnt wurden. Es ist keine Rückgabe in anderen Zweigstellen oder mittels der Rückgabeboxen und Einwurfklappen erlaubt. Die Stadtbibliothek behält sich außerdem vor, verschmutzte oder beschädigte Gegenstände und Geräte nicht anzunehmen.
  • Entlehnungen, Vorbestellungen und Verlängerungen können von der Leitung der Stadtbibliothek begrenzt werden.


6. Themenpaket-Service

  • Das Themenpaket-Service umfasst Themenpakete und Klassensätze. Themenpakete beinhalten in der Regel ca. 30 - 75 unterschiedliche Medien zu einem bestimmten Thema. Klassensätze beinhalten ca. 25 - 35 Exemplare eines Buches. Diese Medien können als „mobile Bibliothek" in einer praktischen und kompakten Box entlehnt werden.
  • Das Angebot von Themenpaketen und Klassensätzen richtet sich an alle Grazer Volksschulen, Mittelschulen, allgemeinbildende höhere Schulen, Polytechnikum sowie alle anderen weiterführenden Schulen und Horte, Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. Institutionen, die mit Kindern arbeiten.
  • Für das Ausleihen von Themenpaketen und Klassensätzen ist ein gültiger Bibliotheksausweis erforderlich. Pädagoginnen und Pädagogen bzw. Bevollmächtigte von Grazer Schulen oder anderen Institutionen erhalten diesen nach erfolgter Anmeldung, die persönlich in allen Stadtbibliotheken und im Bücherbus durch Ausfüllen der Beitrittserklärung für Institutionen vorgenommen werden kann. Diese Beitrittserklärung gibt es auch als PDF auf www.stadtbibliothek.graz.at als Download.
  • Bei der Anmeldung sind ein amtlicher Lichtbildausweis der/des Bevollmächtigten und ein Ausweis der jeweiligen Bildungseinrichtung vorzulegen bzw. ein Stempel der Institution auf der Beitrittserklärung vorzuweisen. Das Service kann nach Entrichtung der Jahresgebühr ohne weiteren Gebührenaufwand genutzt werden.
  • Die Leihfrist der Themenpakete und Klassensätze beträgt bis zu sechs Wochen. Eine einmalige Verlängerung um zwei Wochen ist möglich, sofern das Paket nicht vorbestellt ist.
  • Die Bestellung von Themenpaketen und Klassensätzen ist ohne Gebühr über die Homepage der Stadtbibliothek möglich. Bei der Bestellung können die Institutionen zwischen Selbstabholung und kostenloser Zustellung und Abholung durch den Transportdienst der Stadtbibliothek wählen. Bestellungen für einen bestimmten Zeitpunkt sind nicht möglich.
  • Werden die Themenpakete selbst abgeholt und zurückgebracht, ist auf die zeitgerechte Retournierung zu achten. Bei der Überschreitung der Leihfrist entstehen Versäumnisgebühren.
  • Die Institution bzw. der/die Bevollmächtigte, auf dessen/deren Namen der Bibliotheksausweis ausgestellt ist, haftet für das entliehene Themenpaket und hat für Verlust oder Beschädigung von Medien Schadenersatz zu leisten. Auch anfallende Versäumnisgebühren werden der Institution bzw. dem/der Bevollmächtigten in Rechnung gestellt.
  • Im Übrigen gelten für die Entlehnung von Themenpaketen die gleichen Ausleihbedingungen wie für Einzelmedien


7. Computer-Arbeitsplätze und Internetnutzung

  • Den Benutzerinnen und Benutzern stehen Computerarbeitsplätze gebührenfrei zur Verfügung. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren können die PC-Arbeitsplätze bzw. das Internet nur mit Einwilligung eines/r Erziehungsberechtigten nutzen.
  • Die Stadtbibliothek ist nicht verantwortlich für Inhalte, Verfügbarkeit und Qualität der Angebote Dritter, die im Internet über die bereitgestellten Leitungen und Zugänge offeriert werden.
  • Es dürfen keine Veränderungen an den Computern vorgenommen werden. Mitgebrachte oder heruntergeladene Software darf nicht auf den Rechnern installiert werden.
  • Die Reihenfolge der Nutzung erfolgt chronologisch nach Anmeldezeitpunkt. Bei erhöhtem Bedarf bzw. wartenden Benutzerinnen und Benutzern kann die Nutzungsdauer auf eine Stunde pro Mitglied und Tag beschränkt werden.
  • Die Benutzerinnen und Benutzer sind selbst verantwortlich, die geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts, des Strafrechts und des Datenschutzes einzuhalten, und sind grundsätzlich zur rechtlich korrekten Nutzung des Internets verpflichtet. Das Aufrufen von Internetseiten mit pornografischen, extremistischen, rassistischen, in jeglicher Art diskriminierenden sowie Gewalt verherrlichenden oder Gewalt verharmlosenden Inhalten sowie von Seiten mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist verboten. Bei Regelverstoß erfolgt eine Verwarnung, im Weiteren der Ausschluss von der Benutzung der Computerarbeitsplätze. Die im Rahmen der technischen Netzwerkkontrolle entstehende Protokollierung der Zugriffe kann zur Beweisführung herangezogen werden.


8. E-Medien

  • Bei der Nutzung von virtuellen Angeboten (Download von eBooks, ePapers, Audios etc.) werden die Benutzerinnen und Benutzer von der Homepage der Stadtbibliothek Graz auf ein Internetportal eines externen Anbieters weitergeleitet. In der Folge sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des externen Anbieters zu beachten.


9. DVD-Plätze

  • Vor Nutzung der DVD-Stationen müssen die Medien entlehnt werden.
  • Mitgebrachte DVDs dürfen nicht benutzt werden.


10. Postservice/Zustelldienst

  • Zusätzlich zur Entlehnung in den Stadtbibliotheken können sich die in der Stadtbibliothek registrierten Benutzerinnen und Benutzer Bücher und andere Medien (Zeitschriften, CDs, CD-ROMs, DVDs) in alle Grazer Postfilialen und Postpartnerfilialen liefern lassen. Die verpackten Medien werden von den Postangestellten gegen Vorlage des Stadtbibliotheksausweises oder eines anderen amtlichen Ausweises ausgehändigt.
  • Die Bestellung kann per Telefon 872/800, Mail (stadtbibliothek@stadt.graz.at), Postliste im Onlinekatalog (www.stadtbibliothek.graz.at) oder persönlich in jeder Stadtbibliothek, im Bücherbus und in der Mediathek erfolgen. Über die Servicenummer 872/800 wird während der Ausleihzeiten der Bibliothekszentrale Zanklhof Hilfe und Beratung bei der Postbestellung angeboten.
  • Bei der Rückgabe können die Medien wieder in der Postfiliale/Postpartnerfiliale, in einer Stadtbibliothekszweigstelle oder im Bücherbus abgegeben werden.
  • Für die Medienzustellung in die Grazer Postfilialen benötigen Erwachsene (ausgenommen Sozialcard- und Kulturpassinhaberinnen und -inhaber) die erweiterte Mitgliedschaft, in der eine Gebühr für die Nutzung des Postservices inkludiert ist. Kinder und Jugendliche können das Service nach Anmeldung ohne Bezahlung einer Jahresgebühr nutzen. Die gesamte Gebührenverrechnung erfolgt in der Stadtbibliothek: Offene Gebühren (Zeit-, Versäumnisgebühr etc.) können nicht in der Postfiliale bezahlt werden, sondern müssen in einer der Stadtbibliotheken, in der Mediathek oder im Bücherbus beglichen werden. Dies trifft auch für Schadenersatz bei Verlust und Beschädigung entliehener Medien zu. Bei Nichtbezahlung werden Gebührenmahnungen versendet.
  • Zusätzlich ist gegen Bezahlung der anfallenden Portokosten auch die Postzustellung an die Wohnadresse möglich.
  • Für Personen mit Mobilitätsbehinderung, Blinde und Sehbehinderte ist die Hauszustellung gebührenfrei. Voraussetzung ist die Vorlage eines entsprechenden amtlichen Nachweises (z.B. Behindertenpass) bei der Anmeldung in der Stadtbibliothek.
  • Die Entlehnfrist ist je nach Medienart in Pkt. 4 geregelt. Damit die Zeit des Hin- und Rücktransports nicht zu Lasten der Benutzerinnen und Benutzer geht, wird die Entlehnfrist jeweils automatisch um eine Woche verlängert, sobald die bestellten Medien der Post übergeben werden.
  • Im Übrigen gelten für die Entlehnung über Postservice und Direktzusendung dieselben Regeln wie für die Entlehnung direkt in der Stadtbibliothek. Dies gilt insbesondere für die Haftung und den Schadenersatz für die über das Postservice entlehnten Medien (bei Beschädigung oder Verlust) bis zu deren vollständigem und intaktem Einlangen in der Stadtbibliothek. Die Vorlage des Rückgabescheins der Post entbindet nicht von der Haftung für die Vollzähligkeit der über das Postservice retournierten Medien.


11. Urheberrecht

  • Für die Benutzung sämtlicher Informationsträger (bzw. Medien) aus dem Bestand der Stadtbibliothek wird auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes bzw. die einschlägigen Lizenzbestimmungen verwiesen. Die Benutzung frei zugänglicher Ressourcen aus dem Internet unterliegt den geltenden rechtlichen Bestimmungen.
  • In einigen Zweigstellen der Stadtbibliothek stehen Fotokopiergeräte zur Verfügung. Die Vervielfältigung ganzer Bücher und Zeitschriften ist verboten. Das Kopieren audiovisueller Medien ist untersagt. Bei Vervielfältigungen von Auszügen aus Medien des Bibliotheksbestandes obliegt den Benutzerinnen und Benutzern die Verantwortung für die Einhaltung etwaig bestehender urheberrechtlicher Bestimmungen. Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, bei der Verwendung von durch die Stadtbibliothek zur Verfügung gestellten elektronischen Ressourcen und Programmen, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Urheberrechtsgesetz, Lizenzvereinbarungen und Nutzungsbeschränkungen einzuhalten.
  • Wird die Stadtbibliothek wegen einer durch Benutzerinnen und Benutzer verursachten Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, haben die Benutzerinnen und Benutzer alle daraus erwachsenden Kosten und Schadenersatzzahlungen zu ersetzen und die Stadtbibliothek bzw. die Stadt Graz schad- und klaglos zu halten.


12.
Verhalten in den Räumen der Stadtbibliothek

  • Die Benutzerinnen und Benutzer haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Stadtbibliothek beeinträchtigt werden.
  • Eltern haften für ihre Kinder.
  • An einzelnen Standorten der Stadtbibliothek kann Garderobenpflicht angeordnet werden. Hier sind große Behältnisse (Taschen, Rucksäcke) und Überkleidung (Mäntel, Jacken u.a.) vor Betreten der Bibliotheksräumlichkeiten in der Garderobe zu hinterlassen. Weder für diese noch speziell für Wertsachen kann eine Haftung übernommen werden.
  • Die Stadtbibliothek weist darauf hin, dass in den Bibliotheksräumlichkeiten Ton-, Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden können, die zur Veröffentlichung bestimmt sind. Die Benutzerinnen und Benutzer erklären sich damit einverstanden, dass die von ihnen während des Bibliotheksbesuches oder im Zusammenhang mit dem Bibliotheksbesuch gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens veröffentlicht werden dürfen. Selbstverständlich wird in höflicher Form auf diese Ton-, Film- oder Fotoaufnahmen aufmerksam gemacht.
  • Den Anweisungen der Bibliothekarinnen und Bibliothekare ist Folge zu leisten.
  • Die Hausordnung ist zu beachten und einzuhalten.

13. Ausschluss

Bei groben Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann der Ausschluss von der Benutzung der Grazer Stadtbibliothek verfügt werden.


14. Schlussbestimmung

Die Benutzungsordnung mit integrierter Gebührenordnung tritt am 01.06.2022 in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle früheren Benutzungsordnungen ihre Gültigkeit.

Gebührenordnung

Jahresgebühr

 

Erwachsene

€ 15,00

Erwachsene - inkl. Nutzung des Postservices

€ 25,00

Erwachsene - Sozialcard-/Kulturpassinhaberinnen und -inhaber (inkl. Nutzung des Postservices)

€ 10,00

Erwachsene - Konventionsflüchtlinge, subsidiär Schutzberichtigte und Kriegsvertriebene aus der Ukraine (Nachweis notwendig) sind von der Entrichtung der Jahresgebühr befreit.

Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) sind von der Entrichtung der Jahresgebühr befreit.

 

Halbjahresgebühr (als Variante zur Jahresgebühr)

 

Erwachsene

€ 7,50

Erwachsene - inkl. Nutzung des Postservices

€ 12,50

Erwachsene - Sozialcard-/Kulturpassinhaberinnen und -inhaber (inkl. Nutzung des Postservices)

€ 5,00

Erwachsene - Konventionsflüchtlinge, subsidiär Schutzberichtigte und Kriegsvertriebene aus der Ukraine (Nachweis notwendig) sind von der Entrichtung der Jahresgebühr befreit.

Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) sind von der Entrichtung der Halbjahresgebühr befreit.

 

Tagesgebühr (als Variante zur Jahresgebühr)

 

Erwachsene

€ 2,00

Erwachsene - Konventionsflüchtlinge, subsidiär Schutzberichtigte und Kriegsvertriebene aus der Ukraine (Nachweis notwendig) sind von der Entrichtung der Jahresgebühr befreit.

Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) sind von der Entrichtung der Tagesgebühr befreit.

 

Ersatzausweis

€ 1,00

Versäumnisgebühr

 

pro Medium und Tag

€ 0,30

Themenpaket: pro Paket und 1. Überschreitungswoche

€ 2,50

Themenpaket: pro Paket und 2. Woche

€ 5,00

Themenpaket: pro Paket und jeder weiteren Woche

€ 10,00

Vorbestellung

 

pro Medium

€ 1,00

Computerausdruck

 

DIN A4 Seite

€ 0,10

Papiertragtasche

€ 0,20

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