GZ.: GGZ044170/2013
Richtlinie des Gemeinderates vom 13.12.2018, mit der die Tarife für Parkplätze der Geriatrischen Gesundheitszentren neu festgesetzt werden.
Auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 14 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 wird beschlossen:
Die Tarife für die Parkplätze werden für den Zeitraum ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:
1. Parkplatzgebühren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Tiefgaragenplätze Euro 34,00 inkl. USt. pro Monat
Freiplätze Euro 22,50 inkl. USt. pro Monat
2. Parkplatzgebühren für FremdmieterInnen
Tiefgaragenplätze Euro 108,00 inkl. USt. pro Monat
Freiplätze Euro 63,00 inkl. USt. pro Monat
3. Parkplatzgebühren für MieterInnen Wohnen +
Tiefgaragenplätze Euro 108,00 inkl. USt. pro Monat
Freiplätze Euro 54,00 inkl. USt. pro Monat
4. Parkplatzgebühren am Wochenende bzw. Feiertag
MitarbeiterInnen, die keine Einfahrtsberechtigung haben, wird am Wochenende bzw. Feiertag, sofern entsprechender Platz vorhanden ist, die Einfahrt (Tiefgarage und Freiplatz) ermöglicht. Hierbei beträgt der Tarif für eine Tagesnutzung an allen Standorten am Samstag, Sonntag oder Feiertag je Euro 3,40 betragen.
5. Parkplatzgebühren für BesucherInnenparkplatz
Von den GGZ wurde am Dorothee-Sölle-Weg eine Fläche von der BIG angemietet und es wurden dort 16 Besucherparkplätze errichtet. Die Parkgebühr beträgt Euro 1,60, wobei die erste Viertelstunde kostenfrei und der Tageshöchstsatz für z. B. Tagesgäste der AG/R-Tagesklinik mit Euro 9,00 limitiert ist.
Künftig sollen die Tarife/Gebühren automatisch angepasst werden. Die Valorisierung erfolgt anhand des von Statistik Austria jährlich verlautbarten Jahresdurchschnittssatzes VPI 2015 (Gesamt). Die Indexierung erfolgt im 3-Jahres-Rhythmus. Es wird auf ganze 10 Cent (brutto) gerundet.