Über die 18 Stücke, die auf der Tagesordnung des heutigen Gemeinderats standen, gab es vielfach schon im Vorfeld Konsens, über manche Punkte wurden aber intensiver diskutiert. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Beschlüsse:
Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung der BürgerInnenbeteiligung
Die Stadt Graz hat ein starkes Bekenntnis für die BürgerInnenbeteiligung abgegeben. Sie ist ein wesentlicher „Beitrag zur Demokratisierung im Stadtleben, insbesondere auch zur Weiterentwicklung und Verbesserung städtischer Vorhaben sowie als Impulsgeber für neue Ideen", heißt es im einstimmigen Beschluss.
Bereits 2015 hat der Gemeinderat die „Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung bei städtischen Vorhaben" beschlossen. Hier soll in den kommenden Monaten eine Reflexion der bisherigen Erfahrungen stattfinden. Außerdem soll ein „Ideenfonds" ins Leben gerufen werden, der eine transparente Struktur für BürgerInnen bietet, um neue Ideen und Vorschläge einzubringen. Diese Ideen werden dann aufbereitet und einer Steuerungsgruppe vorgelegt (Arbeitsstruktur siehe Bild rechts).
Bereits im nächsten Monat sollen sich die Arbeitsgruppen bilden, sodass es in diesem Sommer die erste Sitzung der Steuerungsgruppe geben kann.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Ein Zusatzantrag der KPÖ wurde gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ abgelehnt.
Ein weiterer Zusatzantrag der Grünen wurde punktuell abgestimmt. Punkt 1 stimmten nur SPÖ und die Grünen zu - dieser Punkt wurde abgelehnt. Punkt 2 wurde durch die Gegenstimmen von ÖVP und FPÖ abgelehnt.
Auch die SPÖ brachte einen Zusatzantrag ein. Dieser wurde ebenso gegen die Stimmen von Schwarz-Blau abgelehnt.
Leistbares Wohnen für StudentInnen
Mit 1. Mai 2019 ändern sich die Richtlinien für die Zuweisung von Gemeindewohnungen an Studenten. Diese neue Regelung ermöglicht es dem Eigenbetrieb „Wohnen Graz" künftig speziell für StudentInnen „ausgewählte freie Wohnungen" anzubieten.
Dadurch könnten weitere stadteigene Mietwohnungen - beispielsweise in höheren Stockwerkslagen, ohne Lift und große Wohnungen mit entsprechender Raumaufteilung - an einzelne StudentInnen oder Wohngemeinschaften vermietet werden.
Folgende Voraussetzungen müssen StudentInnen künftig erfüllen, um eine Gemeindewohnung beziehen zu können:
- Inskriptionsbestätigung
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Nachweis der Staatsbürgerschaft der EU, des EWR oder der Schweiz
- Leistbarkeit der Wohnung auf Basis des Nettohaushaltseinkommens muss gegeben sein
Es soll dabei weder eine Wartezeit, noch eine Vormerkung von Ansuchen geben.
Ein Abänderungsantrag der KPÖ wurde gegen ÖVP und FPÖ abgelehnt.
Der ursprüngliche Antrag wurde einstimmig angenommen.
Ein Zusatzantrag der Grünen wurde gegen ÖVP und FPÖ abgelehnt.
Kindern Erholung ermöglichen
Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen der „Kindererholungsaktion" des Amtes für Jugend und Familie nicht weniger als 361 Anträge für einkommensschwache Familien genehmigt. Diese freiwillige soziale Leistung ermöglicht den betroffenen Familien einen Zuschuss für den Erholungsturnus ihrer Kinder. Eine Möglichkeit für Erholung, Spaß und Kreativität, die für die Entwicklung der Kinder nicht hoch genug einzuschätzen ist.
Die Fördersummen für die „Kindererholungsaktion" wurden mit dem heutigen Beschluss an den Verbraucherpreisindex angepasst und damit erhöht. Für das Jahr 2019 wurde eine Aufwandsgenehmigung von 244.200 Euro erteilt.
Deutsch vor dem Schuleintritt verbessern
Seit mittlerweile acht Jahren unterstützt die Stadt Graz die „Frühe Sprachförderung", die auf Kinder von drei bis sechs Jahren ausgerichtet ist. Kinder in diesem Alterssegment, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen, sollen noch vor dem Eintritt in die Schule gezielt gefördert werden. Fürs kommende Schuljahr wurden dabei Aufträge an die Caritas der Diözese Graz-Seckau (Projekt Integrationsassistenz) sowie den Verein WIKI Kinderbetreuungs GmbH (Projekt Sprachförderung in Grazer Kindergärten) vergeben. Die Ausgaben der „Frühen Sprachförderung" belaufen sich im Schuljahr 2019/20 auf insgesamt 1,397 Millionen Euro und wurden im Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
In den nächsten Monaten und Jahren stehen in Graz wieder eine Vielzahl an städtebaulichen Projekten auf dem Programm. Diese benötigen natürlich oftmals auch eine Erweiterung der unmittelbaren Verkehrsinfrastruktur. Für insgesamt zehn dieser Projekte wurde heute eine Finanzierung für die begleitende Verkehrsinfrastruktur besiegelt. Dabei handelt es sich um:
- VS Andritz - Stattegger Straße
- Gehsteigplanung Ungergasse
- Straßenplanung im Bereich Reininghausstraße-Handelstraße-Straßganger Straße
- Straßenplanung Purgleitnerstraße
- Hafnerstraße - Vorbehaltsfläche für zusätzliche Verkehrsfläche
- Idlhofgasse/ Ungergasse - Kreuzungsausbau
- Gehsteigplanung Stadlgasse - Rankengasse
- Planung der Straßenkreuzungen in der Fröhlichgasse
- Begleitender Straßenausbau im Bereich Kärntner Straße - Seiersbergstraße
- Geh- und Radwegeausbau für den Bereich Conrad-von-Hötzendorf-Straße - Ulrich-Lichtenstein-Gasse - Johann-Sebastian-Bach-Gasse
Für all diese Projekte wird bis zum Jahr 2022 eine Finanzierung von 1,433 Millionen Euro bereitgestellt. Außerdem wurde eine Budgetvorsorge von 380.000 Euro für das Jahr 2019 beschlossen.