GZ.: A16-019074/2009/0407
Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 17.01.2019, betreffend die Vergabe des Congress Awards Graz.
Auf Grund des § 45 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967, idF LGBl. Nr. 45/2016 wurde beschlossen:
I. Präambel
Die Nominierung der kongressrelevanten Veranstaltungen sowie die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger ist einer Fachjury vorbehalten, die aus Repräsentantinnen und Repräsentanten der vier Grazer Universitäten, der Fachhochschulen, der Pädagogischen Hochschulen, der Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH sowie der Abteilung für Wissenschaft und Forschung im Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie des Kulturamtes der Stadt Graz, in seiner Verantwortung für die Wissenschaftsförderung, besteht.
Die jeweilige tatsächliche personelle Besetzung der Jury wird dem Stadtsenat mit dem jährlich ausgewählten Preisträgerinnen und Preisträger zur Kenntnis gebracht und bestätigt. Die kongressrelevanten Gesellschaften der Stadt Graz, derzeit das Convention Bureau der Graz Tourismus und Stadtmarketing GmbH sowie die Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. werden alljährlich beauftragt, eine Vorauswahl aller Einreichungen gem. Pkt. 5 der Richtlinien zu treffen, die dann der Jury zur Bewertung vorgelegt werden.
Die jeweiligen Preisträgerinnen und Preisträger werden vom Stadtsenat auf Grund der nachfolgenden Richtlinien beschlossen, wobei die Jury aus Repräsentantinnen und Repräsentanten der angeführten Institutionen beschickt wird. Diese Richtlinien gelten ab sofort und kommen erstmals für die Auswahl zur Anerkennung des Congress Awards Graz des Jahres 2018 zur Anwendung. Die Verleihung der Preise findet 2019 statt.
II. Richtlinie
(1) Mit ihren vier Universitäten, mehreren zusätzlichen universitären und fachhochschulischen Einrichtungen, den beiden Pädagogischen Hochschulen sowie der Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH., hebt sich Graz in besonderer Weise von anderen, ähnlich strukturieren Städten im deutschsprachigen Raum, ab. In Anerkennung dieses Standort- und Wettbewerbsvorteils, der sich sowohl im Wissens- und Forschungstransfer als auch in wirtschaftstouristischen Zahlen ausdrückt, lobt die Stadt Graz alljährlich den Congress Award Graz aus, der mit einer Dotation von jeweils Euro 2.500,00 bis zu vier Mal an Tagungsveranstalterinnen und Tagungsveranstalter des Vorjahres vergeben wird.
(2) Der Congress Award wird jährlich ausgelobt. Der für die Jury geltende Bewertungszeitraum ist mit 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Vorjahres festgesetzt.
(3) Die kongressrelevanten Gesellschaften der Stadt Graz treten an die Kongressveranstalterinnen und Kongressveranstalter heran und ersuchen um Darstellung der Veranstaltungsdetails, die dann eine entsprechende Vorauswahl durch Fachleute dieser Gesellschaften als Basis für die Jury ermöglichen. Unabhängig von dieser Vorauswahl kann jedes Jurymitglied außergewöhnliche Tagungen zusätzlich nominieren. Diese sollten jedoch bis spätestens einen Monat vor der Jurysitzung den Gesellschaften bekanntgegeben werden.
(4) Eine alljährlich jeweils für das Vorjahr zusammentretende Jury wird im Einvernehmen mit den Rektorinnen und Rektoren der Karl Franzens-Universität, der Technischen Universität, der Medizinischen Universität, der Universität für Musik und darstellende Kunst, den Grazer Fachhochschulen, den Pädagogischen Hochschulen, weiters der Geschäftsführung der Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH, der Leitung der Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung sowie des Kulturamtes in seiner Verantwortung für die Wissenschaftsförderung der Stadt Graz beschickt.
(5) Tagungen und Veranstaltungen können grundsätzlich bei einer Mindestteilnehmerinnen- und Mindestteilnehmerzahl von 50 Personen und einer Mindestdauer von einem ganzen Tag in die Bewertung aufgenommen werden. Insbesondere sind jene Veranstaltungen von Relevanz, die sich um Wissensvermittlung, Wissensvermehrung und Erfahrungsaustausch bemühen. Inhalte aus allen Disziplinen der Wissenschaft, aus den Bereichen Wirtschaft, Bildung, internationale Zusammenarbeit und Zukunftsgestaltung im Allgemeinen sollten besondere Berücksichtigung in der Bewertung der jeweiligen Veranstaltung finden. Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt im Rahmen der Jurysitzung.