GZ.: GGZ-070224/2004/0100
Richtlinie des Gemeinderates vom 16.12.2021 betreffend Festlegung von Tarifen für Leistungen der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz
Auf Grund § 4 Abs 2 des Organisationsstatutes für die Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz und § 45 Abs 2 Z 14 Statut der Landeshauptstadt Graz LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 114/2020 wurde beschlossen:
Indexanpassung per 01.01.2024
1. PFLEGEWOHNHEIME
Kurz- und Langzeitpflege: Pflegeabhängigkeit ab Pflegestufe 4 (mehr als 160 Stunden Pflegebedarf pro Monat) und/oder bei sozialer Indikation: € 143,39 PRO TAG
In Abhängigkeit der Pflegestufe. Bei nicht ausreichendem Einkommen Finanzierung durch die Sozialhilfe.
(Kosten: Pflegestufe 4)
2. PFLEGEWOHNHEIME
Wohnform für ältere Menschen mit hohem Maß an Sicherheit und Selbstbestimmung.
1.1. WOHNOASE ROBERT STOLZ: € 1.662,20 PRO MONAT
In Abhängigkeit der Wohnungsgröße (ca. 50m2).
1.2. BETREUTES WOHNEN: € 1.144,74 PRO MONAT
In Abhängigkeit der Wohnungsgröße und des Einkommens (ca.47m2).
3. TAGESZENTREN
3.1. TAGESZENTRUM ROBERT STOLZ
Tagesbetreuung für Personen, die in der eigenen Wohnung leben, sowie zur Entlastung pflegender Angehöriger:
€ 25,00 PRO TAG
In Abhängigkeit des Einkommens, Halbtage möglich. (Durchschnittswert)
3.2. GERONTOPSYCHIATRISCHE TAGESSTÄTTE (MEMORY TAGESZENTRUM)
Tagesbetreuung für ältere Personen, die in der eigenen Wohnung leben und an einer mittelgradigen/schweren Demenz leiden. Dient der Aktivierung von Menschen mit dementiellen Erkrankungen und der Entlastung pflegender Angehöriger:
€ 45,00 PRO TAG
In Abhängigkeit des Einkommens. (Durchschnittswert)
4. KRANKENHAUS (ALBERT SCHWEITZER KLINIK)
4.1. MEMORY KLINIK
Kurz- und Langzeitbehandlung von PatientInnen mit unterschiedlichen Formen der Demenz, die Verhaltensauffälligkeiten zeigen und/oder ein erhöhtes Maß an medizinischer Betreuung benötigen: € 288,20 PRO TAG
Bei nicht ausreichendem Einkommen Finanzierung durch die Sozialhilfe.
4.2. MEDIZINISCHE GERIATRIE
Kurz- und Langzeitbehandlung bei chronischen Erkrankungen multimorbider, meist hochaltriger PatientInnen, die eine umfassende Pflege und ärztliche Observanz 24 Stunden/Tag benötigen: € 274,80 PRO TAG
Bei nicht ausreichendem Einkommen Finanzierung durch die Sozialhilfe.
4.3. MOBILE GERIATRISCHER REMOBILISATION (mobiREM)
Mobile Betreuung von geriatrischen Menschen nach Akutereignissen oder nach längeren Krankenhausaufenthalten durch ein multiprofesionelles Team: UNENTGELTLICH
4.5. AKUTGERIATRIE/REMOBILISATION (AG/R) TAGESKLINIK
Tagesbehandlung bei Erkrankungen, welche die selbständige Lebensführung betagter multimorbider PatientInnen gefährden, die eine vollstationäre Versorgung jedoch nicht erfordern: € 11,88 PRO TAG
Kostenbeitrag für Verpflegung max. 28 Tage pro Kalenderjahr. Sonderklasse möglich.
4.8. AKUTGERIATRIE/REMOBILISATION (AG/R) REMOBILISATION NACHSORGE (RNS)
Stationäre Behandlung bei akuten Erkrankungen, welche die selbständige Lebensführung betagter multimorbider PatientInnen gefährden: € 11,88 PRO TAG.
Kostenbeitrag für Verpflegung max. 28 Tage pro Kalenderjahr. Sonderklasse möglich.
4.6. DEPARTMENT WACHKOMA (APALLIC CARE UNIT (ACU) I & II)
Stationäre Behandlung von PatientInnen mit Bewusstseinsstörungen (Wachkoma, Minimalbewusstsein, spätere Remissionsphasen):
ACU I - AKUTNACHSORGE: € 477,30 PRO TAG. Bei nicht ausreichendem Einkommen Finanzierung durch die Sozialhilfe.
ACU II - LANGZEITFÖRDERUNG: € 327,00 PRO TAG. Bei nicht ausreichendem Einkommen Finanzierung durch die Sozialhilfe.
4.7. HOSPIZ
Stationäre Behandlung von PatientInnen mit weit fortgeschrittenen und unheilbaren Erkrankungen, die nach den Prinzipien der Palliative Care behandelt werden: € 11,88 PRO TAG ZZGL. PFLEGEGELD Tarif zzgl. dem gesetzlichen Anteil an Pflegegeld
4.4. TAGESHOSPIZ
Tagesbetreuung für PatientInnen mit fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankungen, die noch mit Unterstützung zuhause leben können und für den notwendigen Transfer einen ausreichend stabilen Gesundheitszustand aufweisen: € 11,88 PRO TAG