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Kindererholungsaktion der Stadt Graz

GZ.: 002335/2003-0122


Richtlinie
des Gemeinderates vom 13.02.2025 betreffend das Grazer Fördermodell - Sommercamps Gutscheinaktion - Förderung von für sozial und ökonomisch belastete Familien, Förderrichtlinie Kindererholung 2025

Auf Grund § 45 Abs 2 Z 25 Statut der Landeshauptstadt Graz LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 122/2024 wurde beschlossen:


1.  Ziel der Förderung


Mit den Sommercamps gibt es seit vielen Jahrzehnten eine Möglichkeit, vor allem Kindern aus sehr stark ökonomisch und/oder sozial belasteten Familien eine Auszeit zu ermöglichen. Fernab des oftmals belasteten Alltags, können Kinder in den sogenannten Sommercamps mit Gleichaltrigen einen Teil ihrer Ferien bei Spiel, Spaß und Betreuung in einer neuen Umgebung erleben.


2.  Zielgruppe


Das Amt für Jugend und Familie unterstützt Familien, die einen aktiven Bezug der SocialCard der Stadt Graz nachweisen können. Zudem werden auch Familien unterstützt, bei denen die sozial begründete Fördergrundlage seitens der Sozialarbeiter:innen des Amtes für Jugend und Familie formuliert wurde.


3.  Förderfähige Kosten


Ein 90%iger Zuschuss der Kosten bei ein,-zwei,- oder dreiwöchigen Turnussen. Ab dem heurigen Jahr ist die Öffnung des Grazer Modells auch für Anbieter von Sommercamps möglich, die im Sinne der Qualitätsrichtlinien des Landes Steiermark vorgesehen sind. Damit wird der finale Schritt des Grazer Modells in die Umsetzung gebracht.


4.  Kriterien für die Zuerkennung eines freien Zuschusses


Eltern, die Inhaber:innen einer gültigen SozialCard der Stadt Graz sind, können einen 90%igen Zuschuss eines Sommercamps in Anspruch nehmen. Die Zuerkennung eines Zuschusses erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der dafür vorgesehenen Mittel.


5.  Laufzeit


Die Gültigkeitsdauer dieser Richtlinie richtet sich nach den, in den jeweiligen Budgets reservierten Mitteln und beginnt ab ca. Ende April.


6.  Förderungsbeantragung


Das genaue Datum ab welchem Anträge für einen Zuschuss eingereicht werden können, wird auf der Homepage der Stadt Graz unter Kindererholungszuschuss ersichtlich gemacht.

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