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Lebensbestätigungen

Wichtig zu wissen

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung ist seit 1. Februar 2024 das Standesamt für die Ausstellung Ihrer Lebensbestätigung (Lebensbescheinigung) zuständig. 
Das kostenpflichtige Dokument dient meist zur Vorlage bei Sozialversicherungsträgern oder Betrieben, die Firmenpensionen auszahlen.

So funktioniert es

Notwendige Unterlagen

  • ein amtlicher Lichtbildausweis
  • Eventuell Vordruck der Einrichtung, die die Lebensbestätigung anfordert

Fristen und Termine: Keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach den vorgelegten Dokumenten.

Kontakt

Referat 2 - Standesamt und Staatsbürgerschaft
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5152
E-Mail: standesamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
nur nach Terminvereinbarung

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