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Nationalratswahl

am 29. September 2024

Wichtig zu wissen

Für die Nationalratswahl am 29. September 2024 sind jene Personen wahlberechtigt, 

  • welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
  • und am 9. Juli 2024 den Hauptwohnsitz in Graz hatten und
  • spätestens am 29. September 2024 das 16. Lebensjahr vollenden (den 16. Geburtstag feiern).
  • Neben österreichischen Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Inland sind auch in die Wählerevidenz eingetragene Österreicher:innen mit Hauptwohnsitz im Ausland ("Auslandsösterreicher:innen") wahlberechtigt.
    Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz für Auslandsösterreicher:innen bis spätestens 8. August 2024.

Das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl wird zum Stichtag 9. Juli 2024 erstellt.
Personen, die zwischen dem 9. Juli 2024 (Stichtag) und dem 29. September 2024 (Wahltag) den Hauptwohnsitz verlegen, bleiben an der "alten" Adresse wahlberechtigt.

Bestätigung von Unterstützungserklärungen für wahlwerbende Gruppen

Am 28. Juni 2024 wurde die Wahl zum Nationalrat ausgeschrieben. Als Stichtag wurde der 9. Juli 2024 und als Wahltag der 29. September ​2024 festgelegt.
Die Bestätigung von Unterstützungserklärungen wird in der Stadt Graz
in der Zweigstelle Amtshaus, Kaiserfeldgasse 17, Ecke Raubergasse von 8 bis 16 Uhr (Wochentags) ab dem Stichtag 9. Juli bis inkl. 2. August 2024 d​urchgeführt.
Bitte nehmen Sie unbedingt Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit. Die Unterschrift auf dem Unterstützungsformular muss vor der Behörde geschehen. Eine notariell beglaubigte Unterschrift ist gesetzlich nicht vorgesehen.


Das Formular der Unterstützungserklärung finden Sie im Downloadbereich.

Wählen am Wahlsonntag

  • Am 29. September 2024 mit dem amtlichen Lichtbildausweis das zuständige Wahllokal aufsuchen 
  • wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem vorgesehenen Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben (online Wahlkartenantrag folgt)
  • Einen Hausbesuch können Sie beantragen, wenn Sie am Wahltag nicht ausreichend geh- oder transportfähig sind. Für diese Fälle werden besondere Wahlbehörden eingerichtet, die Sie während der Wahlzeit (voraussichtlich 7.00 bis 16.00 Uhr) besuchen.

Notwendige Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Waffenpass, Behindertenpass, Führerschein, udgl.)
    Digitale Ausweise oder Fotografien von Ausweisen sowie Meldezettel werden nicht als Identitätsnachweis akzeptiert.

Fristen und Termine

  • Stichtag: 9. Juli 2024
  • Wahltag: 29. September 2024
  • Bestätigung Unterstützungserklärungen: 9. Juli bis 2. August 2024
  • Beschwerde- und Berichtigungsverfahren: 2. August bis 8. August 2024
  • für Auslandsösterreicher:innen: Möglichkeit der Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Nationalratswahl bis einschließlich 8. August 2024
  • Versand der amtlichen Wahlinformation an wahlberechtigte Personen: Mitte August 2024
  • Wahlkarte persönlich beantragen und mitnehmen: ab voraussichtlich 2. September 2024
  • Verfügbarkeit online Wahlkartenantrag: voraussichtlich Mitte bis Ende Juli
  • Versand von Wahlkarten: ab voraussichtlich 2. September 2024

Kosten: Keine

Informationen für Auslandsösterreicher:innen

Haben Sie Ihren Lebensmittelpunkt im Ausland und haben keinen Hauptwohnsitz in Österreich, so steht es Ihnen frei, weiterhin an Wahlereignissen teilzunehmen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen, den Sie persönlich, per E-Mail oder per Fax übermitteln können.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden Sie für die Dauer von zehn Jahren in die Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz eingetragen.

Füllen Sie den Antrag aus und übermitteln Sie ihn gemeinsam mit einer Kopie Ihres Reisepasses bis spätestens 8. August 2024.

  • Persönlich: Geben Sie diese Unterlagen in einer der Servicestellen der Stadt Graz oder im Amtshaus, Referat Wahlen, ab.
  • Postalisch: an das Bürger:innenamt, Referat Wahlen, Schmiedgasse 26, 8011 Graz
  • E-Mail oder Fax: an wahlen@stadt.graz.at oder per Fax an +43 316 872-5109

Der Antrag ist bei der zuständigen Wählerevidenzgemeinde in Österreich (abhängig vom Anknüpfungspunkt) mittels des Formulars Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz zu stellen. Die Ausfüllanleitung ist genau zu beachten! Die Eintragung ist maximal 10 Jahre gültig. 

Unter Punkt 17 besteht die Möglichkeit ein „Wahlkarten-Abo" zu beantragen. Für die Dauer der Eintragung werden automatisch an die im Antrag angegebene Adresse Wahlkarten zugesandt. In diesem Fall ist es nicht mehr notwendig eine Wahlkarte anzufordern.

Die Aufnahme von AuslandsösterreicherInnen in das Wählerverzeichnis der Nationalratswahl ist (im Rahmen des Beschwerde- und Berichtigungsverfahrens) bis 8. August 2024 möglich.

Für österreichische StaatsbürgerInnen mit Wohnsitz im Ausland: Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz

Für weitere Fragen im Zusammenhang mit der Nationalratswahl steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-5100 die Wahlhotline der Stadt Graz gerne zur Verfügung!

Kontakt

Bürger:innenamt, Referat Meldewesen und Wahlen
Schmiedgasse 26, 3. Stock, 8011 Graz

Tel.: +43 316 872-5100
E-Mail: wahlen@stadt.graz.at

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