Rund 40 Pilzvergiftungen pro Jahr
Eine Bevölkerungsgruppe hat durchaus Freude mit regnerischem Wetter: die Schwammerlsucher. Bei ausreichender Feuchtigkeit schießen die Pilze nur so aus dem Boden - genießbare, aber leider auch giftige. Durchschnittlich 40 Personen müssen jährlich im Spital stationär behandelt werden, einige sterben sogar, weil sie giftige Pilze gegessen haben. Das Sicherheitsmanagement der Stadt Graz informiert Sie deshalb im „Thema des Monats August 2019" neuerlich über gesundheitliche, aber auch rechtliche Aspekte der Pilz-Jagd.
Und hier geht's zum Pilzfolder .....
Tödliche Verwechslungen
In Mitteleuropa gibt es rund 3.000 Pilzarten, in Österreich sind etwa 20 hochgiftige bekannt. Leider sehen sich giftige und genießbare oft so ähnlich, dass selbst ausgefuchste Schwammerlkenner Fehlgriffe tun. Der Knollenblätterpilz wird etwa oft mit dem Grünen Täubling oder dem Parasol verwechselt, der Wiesen- mit dem Karbolchampignon. Winzigste Mengen dieser Gewächse können zum Tod durch Nieren- oder Leberversagen führen. Deshalb:
- Sammeln Sie nur Pilze, die Sie eindeutig kennen. Bei den leisesten Zweifeln: Lassen Sie das Schwammerl stehen!
- Nehmen Sie nur gesunde, frische, ganze Pilze. In alten kann sich schon Eiweiß zersetzt haben, wodurch „gute" Schwammerl sehr schlecht bekömmlich werden können.
- Geben Sie die Pilze in Körbe, Papiersäcke - vermeiden Sie Plastik, durch den Luftabschluss kommt es schnell zur Fäulnis.
- Verarbeiten Sie Pilze möglichst rasch, lassen Sie sie nur kurz im Kühlschrank (max. zwei Tage). Pilzgerichte möglichst nicht aufwärmen. Nehmen Sie nicht mehr Pilze mit, als Sie schnell verkochen/einfrieren können.
- Essen Sie keine rohen Pilze, auch nicht Champignons.
- Verwenden Sie aktuelle Pilz-Bestimmungsbücher mit guten Bildern, keine alten Schinken aus den 50er-Jahren.
- Glauben Sie nicht Märchen wie „Pilze, die von Tieren angefressen sind, sind genießbar". Auch Zwiebel, die man ins Pilzgericht gibt, verfärben sich nicht schwarz, wenn ein giftiges Exemplar dabei ist.
Pilzvergiftung erkennen …
- Je nachdem, welchen Pilz man gegessen hat, können Symptome nach mehreren Minuten, aber auch erst nach einigen Tagen auftauchen. Je schwerer die Vergiftung, desto später tritt sie auf. Das ist besonders tückisch, da sich das Gift dann schon im Körper ausgebreitet hat.
- Sollte es Ihnen also nach Verzehr eines Pilzgerichts schlecht gehen - bringen Sie Ihren Zustand in Verbindung mit dem Essen, auch wenn es ein, zwei Tage danach ist.
- Symptome sind: Übelkeit, Brechreiz, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen, Schweißausbrüche, Schüttelfrost, Fieber, Benommenheit, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Halsbrennen.
… und richtig reagieren
- Alarmieren Sie SOFORT Notarzt (Tel. 141), Rettung (Tel. 144), Euro-Notruf (Tel. 112) oder lassen Sie sich ins Spital fahren. Nicht selbst ans Steuer setzen, oft droht bei Pilzvergiftung eine Ohnmacht.
- Nehmen Sie Reste der Schwammerln, des Pilzgerichts oder Proben von Erbrochenem mit - so kann das Spital schneller analysieren, was die Vergiftung ausgelöst hat.
- Trinken Sie auf keinen Fall Milch, Alkohol oder Rizinusöl. Ein Stamperl Schnaps kann die Wirkung des Pilzgiftes verstärken.
Radioaktivität und Schwermetalle
Auch mehr als 30 Jahre nach der Katastrophe von Tschernobyl sind Wildpilze teils noch stark mit Cäsium 137 belastet. Eierschwammerl und Steinpilze liegen meist deutlich unter dem Grenzwert, Maronenröhrlinge hingegen durchwegs darüber - sie sollte man generell nicht essen.
Prinzipiell wird daher geraten, nur selten Wildpilze auf den Speiseplan zu setzen, da sie - unabhängig von der Radioaktivität - mit Schwermetallen wie Quecksilber, Blei oder Cadmium belastet sind. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt eine Beschränkung auf 25 Deka pro Woche. Schwangere sollten auf Pilzgenuss gänzlich verzichten.
Wie viele Pilze darf man sammeln?
In Nationalparks und Naturschutzgebieten kann das Sammeln beschränkt oder ganz verboten sein, bestimmte Pilze sind geschützt. In Kärnten dürfen teilweise geschützte Schwammerl wie Herrenpilz und Recherln nur zwischen 15. Juni und 30. September geerntet werden.
Aber auch wenn das Sammeln erlaubt ist, wird es durch das Forstgesetz aus dem Jahr 1975 beschränkt. § 174 des Forstgesetzes sagt: Man darf nur zwei Kilo Pilze pro Tag mitnehmen, sonst begeht man eine Verwaltungsübertretung. Diese Verbote werden von der Forstbehörde und Forstschutzorganen kontrolliert, auch sie können Beschlagnahmen von Pilzen und Waldfrüchten durchführen.
Handy mitnehmen!
Anlaufstellen und umfassende Pilz-Datenbank
Rettung: Tel. 144
Notruf: Tel. 141
Euro-Notruf: Tel: 112
Vergiftungsinformationszentrale am AKH Wien: Tel. 01/406 43 43 (rund um die Uhr)
Pilzberatung:
Magistrat Graz: Die Bestimmung von Pilzen und die Überprüfung auf Genusstauglichkeit von Pilzen, wobei die zu bestimmenden Pilze mitzubringen sind.
Beratungsmöglichkeit: jeweils von April bis November
Montag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr
8020 Graz, Lagergasse 132
Die Seite für PilzsammlerInnen: http://www.pilzforum.at
Universalmuseum Joanneum: Mit unbestimmten Funden kann man zum Sammlungssachbearbeiter Pilzkunde, Gernot Friebes, kommen. Bitte Termin vereinbaren unter Tel. 0 316 8017-9752 oder Mail gernot.friebes@museum-joanneum.at.
Regelmäßig trifft sich der "Arbeitskreis Heimische Pilze" des Universalmuseums Joanneum. Mehr Infos gibt´s hier.
Das Vorkommen und die Verbreitung der Pilze in unserem Land wird von der Österreichischen Mykologischen Gesellschaft umfassend dokumentiert und in der „Datenbank der Pilze Österreichs" dargestellt, die derzeit mehr als sechs Millionen (!) Einzeldaten umfasst.
http://austria.mykodata.net