GZ.: Präs. 078079/2019/0001
Richtlinie des Gemeinderates vom 14.11.2019 mit der eine Erklärung gegen Antisemitismus und BDS erlassen wird.
Auf Grund des § 45 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 LGBl 130/1967 idF LGBl 45/2016 wird beschlossen:
- Die Stadt Graz lehnt jedwede Form von weltlichem oder religiösem Extremismus, der sich implizit oder explizit gegen grundlegende Werte demokratischer Verfassungsstaaten richtet, entschieden ab. Wir verurteilen jegliche Form von Antisemitismus und Antizionismus.
- Räumlichkeiten und Einrichtungen, die unter der Stadtverwaltung stehen, dürfen an keine Organisationen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen, zur Verfügung gestellt werden.
- Städtische Dienststellen dürfen keine Veranstaltungen von Gruppierungen unterstützen, welche die Ziele der BDS-Bewegung („Boycott, Divestment, Sanctions") verfolgen oder für diese werben.
- Die städtischen Dienststellen werden beauftragt, im Auftragsmanagement darauf hinzuwirken, dass auch die städtischen Beteiligungsunternehmen diese Ziele verfolgen.
- Der Gemeinderat unterstützt die Stadtregierung sowohl in der Prävention, als auch in der entschiedenen Bekämpfung von Antisemitismus, Antizionismus und jeglichem Rassismus.