• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf LinkedIn teilen
  • Auf Facebook teilen

E-Government und Amtssignatur

Die Grazer E-Government Plattform

Die Grazer E-Government Plattform ermöglicht den GrazerInnen, Behördenwege über das Internet zu erledigen.
Wer einen Antrag elektronisch einreichen möchte, kann dies mit oder ohne Bürgerkarte (einige gekennzeichnete Formulare müssen mit Bürgerkarte unterschrieben werden).
Die Grazer E-Government Plattform bietet Ihnen nicht nur die Abwicklung von Behördenwegen über das Internet. Sie können sich mit Ihrer Bürgerkarte an der Plattform anmelden (das Anmelden funktioniert wie das elektronische Unterschreiben eines Formulars mit der Bürgerkarte).
Wenn Sie an der Plattform angemeldet sind, können Sie den Bearbeitungsstatus Ihrer über Internet eingereichten Anträge abrufen.
Bei einigen Verfahren können Sie die anfallenden Gebühren oder andere Kosten bereits mit EPS (Online Banking) bezahlen. Sie benötigen dafür einen Online Banking Zugang bei Ihrer Bank. So kann Ihr Antrag noch schneller bearbeitet werden! 

Die Bildmarke der Stadt Graz

Wenn Sie elektronische Bescheide, elektronische Eingangsbestätigungen oder andere elektronisch signierte Schriftstücke von der Stadt Graz erhalten, so finden Sie am Dokument immer eine „Amtssignatur“ mit der nebenstehenden Bildmarke.

Mehr zum Thema

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).