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E-Government und Amtssignatur

Die Grazer E-Government Plattform

Die Grazer E-Government Plattform ermöglicht den GrazerInnen, Behördenwege über das Internet zu erledigen.
Wer einen Antrag elektronisch einreichen möchte, kann dies mit oder ohne Bürgerkarte (einige gekennzeichnete Formulare müssen mit Bürgerkarte unterschrieben werden).
Die Grazer E-Government Plattform bietet Ihnen nicht nur die Abwicklung von Behördenwegen über das Internet. Sie können sich mit Ihrer Bürgerkarte an der Plattform anmelden (das Anmelden funktioniert wie das elektronische Unterschreiben eines Formulars mit der Bürgerkarte).
Wenn Sie an der Plattform angemeldet sind, können Sie den Bearbeitungsstatus Ihrer über Internet eingereichten Anträge abrufen.
Bei einigen Verfahren können Sie die anfallenden Gebühren oder andere Kosten bereits mit EPS (Online Banking) bezahlen. Sie benötigen dafür einen Online Banking Zugang bei Ihrer Bank. So kann Ihr Antrag noch schneller bearbeitet werden! 

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke der Stadt Graz gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG

Die Stadt Graz verwendet bei ihren amtssignierten Dokumenten
ab 17.1.2025 folgende Bildmarke:

Bis 16.1.2025 wurde folgende Bildmarke verwendet:

Beispiele für das Aussehen der Amtssignatur ab 17.1.2025

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