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Flächenwidmungsplan 4.01

GZ.: A 14-038044/2018/0012


Verordnung
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2018 folgende Verordnung beschlossen:

Aufgrund der §§ 42 und 39 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 idF. LGBl. Nr. 117/2017 wird der 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz (A 14-020245/2017/0001) in 7 Punkten geändert.


§ 1

 

Der 4.01 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz - 01. Änderung 2018 besteht aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht. Bei Widersprüchen gilt der Wortlaut der Verordnung, ausgenommen bei angeführten Grundstücksnummern und Flächenangaben. In diesen Fällen gilt die plangraphische Abgrenzung.


§ 2


Gegenüber dem 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz idF. 4.0 werden folgende Änderungen vorgenommen: 

1)  Banngrabenweg: 

Ausweisung einer Vorbehaltsfläche für den Verwendungszweck Sondernutzungsfläche im Freiland öffentliche Parkanlage   

Der § 2 der Verordnung zum 4.0 Flächenwidmungsplan wird durch folgende Tabellenzeile ergänzt:

Nr. Bezeichnung Fläche (ca.) Verwendungszweck/
 Ausweisung
Zeitlich nachfolgende Nutzung GNR Katastralgemeinde
(VIII.J)
Banngrabenweg 504 m² Öffentliche Parkanlage / öPa WA 0,4 - 0,8 72/2 (Tlfl.) 63119 St. Peter

 

Grundstücksangaben sind nicht Teil der Verordnung, sondern zur leichteren Orientierung. Die Abgrenzungen der Vorbehaltsflächen sind dem Planwerk zu entnehmen. 


2)  nördlich Salfeldstraße, Grundstück KG 63125 Webling Grst.Nr. 53/1:

Änderung des angeführten Grundstücks von Sondernutzungsfläche im Freiland öffentliche Parkanlage auf Sondernutzungsfläche im Freiland Sport 

Die Änderung umfasst eine Fläche von ca. 2605 m². 


3)  östlich der Martinhofstraße, Grundstück KG 63125 Webling Grst. Nr. 20/8:

Ausweitung der Widmung als Allgemeines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,4 - 0,8 auf das gesamte Grundstück 

Die Abgrenzung der Baulandwidmung wird mit der Abgrenzung der Funktion im Entwicklungsplan zum 4.0 STEK idgF harmonisiert. Das Bauland wird im ggst. Bereich um ca. 290m² ausgeweitet. 


4)  Erna-Diez-Straße - Kärntner Straße: 

Deckplan 1 - Ausweitung der Bebauungsplanpflicht für das Grundstück KG 63125 Webling
Grst.Nr.  824/6 

Die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes wird über das oben angeführte Grundstück hin ausgeweitet. Die Änderung umfasst eine Fläche von ca. 394m². 


5)  entfällt 


6)  Liebenauer Park: 

Deckplan 1 - Entfall der Bebauungsplanpflicht im Bereich der Grst. KG 63110 Engelsdorf Grst.Nr. 59, .28, 58/2, 58/3, 183, 60/11, 60/12, 60/3, 60/7 u.a. 

Gemäß der Plandarstellung Pkt. 6 entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im Ausmaß von ca. 31.850 m². 


7)  Annenstraße - Elisabethinergasse - Niesenbergergasse:

Deckplan 1 - Ausweitung der Bebauungsplanpflicht zum Schutz des Innenhofs 

Im genannten Bereich wird gemäß Plandarstellung Pkt. 7 die Bebauungsplanpflicht zum Schutz des Innenhofs im Ausmaß von ca. 9491m² ausgeweitet. 


8)  Grünanger - Umwidmung einer ca. 4.503m² Fläche von bisher Sondernutzungsfläche im Freiland öffentliche Parkanlage in Sondernutzungsfläche im Freiland Kleingartenanlage; eine Fläche im Ausmaß von gesamt ca. 1.726m² wird nunmehr als Verkehrsfläche ausgewiesen.  Bisher waren davon ca. 1052m² als Sondernutzungsfläche im Freiland Kleingarten, ca. 427m² als Sondernutzungsfläche im Freiland öffentliche Parkanlage, 113m² als Gewerbegebiet und 134m² als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

Die „Verkehrsfläche in ungefährer Lage" (große gelbe Punkte) als Verbindung zwischen Neuholdaugasse und Andersengasse entfällt, da sie nunmehr konkretisiert wurde.


§ 3


Die Verordnung zum 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz idF. 4.0 bleibt inhaltlich aufrecht. 

§ 2 des Verordnungswortlautes zum 4.0 Flächenwidmungsplan wird gemäß § 2 Pkt. 1 der ggst. Verordnung ergänzt.


§ 4


SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

Der 4.01 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz - 01. Änderung 2018 tritt gemäß § 101 des Statutes der Landeshauptstadt Graz mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung (Herausgabe des Amtsblattes), das ist der 31.10.2018 (Tag der Kundmachung), in Kraft. 

Der 4.01 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz - 01. Änderung 2018 liegt im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, VI. Stock, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 

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