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Tarife und Abgabepreise Stadtvermessungsamt

GZ.: A 10/6-036238/2006


Richtlinie
des Gemeinderates vom 15.05.1997 in der Fassung vom 04.01.2007 bzw. vom 04.07.2013 mit der die Tarife bzw. Abgabepreise für Vermessungen, Kopien, Auswertungen und Abgaben von Daten, Plänen, Luftbildern sowie Verzeichnisse festgelegt werden.

Auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 14 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 LGBl 130/1967 idF LGBl 8/2012 wird beschlossen:


Der Gemeinderat hat betreffend die Tarife und Abgabepreise für Vermessungen, Kopien, Auswertungen und Abgaben von Daten, Plänen, Luftbildern sowie Verzeichnisse folgende Richtlinie der Stadt Graz beschlossen: 

  1. Die im Anhang A angeführten Tarife bzw. Abgabepreise werden genehmigt.
  2. Die im Anhang B befindlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich der Abgabe von Kopien und Daten des Digitalen Stadtplanes und von Luftbilddaten der Stadt Graz werden genehmigt.
  3. Für Forschungsvorhaben bzw. wissenschaftliche Arbeiten wird ein Rabatt von 50 % gewährt. Als Nachweis ist eine diesbezügliche Bestätigung der Institution vorzulegen.
  4. Versandkosten und die Kosten für die Datenträger richten sich nach den aktuell gültigen Preisen.


Anhang A

Tarif A
Vermessungen 

Post. Nr. Bezeichnung Einheit Nettopreis Bruttopreis
10101 Absteckungen von Straßen-, Baufluchtlinien, Baugrenzlinien 1/2 Feldarbeitsstunde 43,00 

51,60

10103 Höhenangaben 1/2 Feldarbeitsstunde 43,00 

51,60

01107 Bescheinigungsgebühr aufgrund des §39 VermG - je Plan (bis 5 Grundstücke) je nach Vorschreibung gemäß Vermessungsgebührenverordnung in der jeweils geltenden Fassung je Plan

83,00

 

 

83,00

10108

Bescheinigungsgebühr aufgrund des §39 VermG für jedes weitere betroffene Grundstück zusätzlich je nach Vorschreibung gemäß Vermessungsgebührenverordnung in der jeweils geltenden Fassung

je Grundstück

14,00

14,00

10109

Technische Kontrollmessungen im Amtssachverständigenwesen

Grundaufwand je Antrag wird entsprechend der Aufgabenstellung nach den Tarifen Post Nr. 10102-10105 verrechnet

je Auftrag

75,00-222,00

90,00 -266,40

für jede angefangene 1/4 Feldarbeitsstunde wird entsprechend der Aufgabenstellung nach den Tarifen

Post Nr. 10122-10125 verrechnet

1/4 Feldarbeitsstunde

 

 

19,00-25,00

22,80-30,00

Erhebung der Benützungsart gemäß § 38 VermG
10102 Grundaufwand je Antrag je Auftrag 75,00 90,00
10112 Aufwand für die Planerstellung je Plan 75,00 44,40
10122 für jede angefangene 1/4 Feldarbeitsstunde 1/4 Feldarbeitsstunde 19,00 22,80
Grenzwiederherstellungen gemäß § 40 VermG (Grundstück im Grenzkataster)
10104 Grundaufwand je Antrag je Auftrag 192,00 230,40
10114 Aufwand für die Planerstellung je Plan 93,00 111,60
10124  für jede angefangene 1/4 Feldarbeitsstunde 1/4 Feldarbeitsstunde 25,00  30,00 
Grenzermittlung gemäß § 41 VermG (Grundstück nicht im Grenzkataster)
10105 Grundaufwand je Antrag je Auftrag 222,00 266,40
10115 Aufwand für die Planerstellung je Plan 154,00 184,80
10125 für jede angefangene 1/4 Feldarbeitsstunde 1/4 Feldarbeitsstunde 25,00  30,00 
Grenzvermessung gemäß § 34 VermG
10106 Grundaufwand je Antrag 237,00 284,40
10116 Aufwand für die Planerstellung je Plan 154,00 184,80
10126 für jede angefangene 1/4 Feldarbeitsstunde 1/4 Feldarbeitsstunde 25,00 30,00

Tarif B
Plankopien, Scan  

Post. Nr. Bezeichnung Einheit Nettopreis Bruttopreis
20201 Kopie-Format A2-A0 SW Stück 5,00 6,00

Tarif C
Auswertungen , Aufbereitung und Abgabe von Daten aus dem städtischen Geoinformationssystem 

Post. Nr. Bezeichnung Einheit Nettopreis Bruttopreis
30101 Katasterdaten inkl. eingemessener Gebäude (nur für interne Kosteninformation) Grundstück 0,01 0,01
30103 Gebäude (gesamtes Stadtgebiet) 1480,00 1776,00
30104 Hausnummern georeferenziert 10 Hausnummern 0,37 0,44
30201 Naturdaten (photogrammetrisch erfasst) zuzüglich Grundgebühr 10 vermessene Punkte 2,30 2,76 
30202 Naturdaten (photogrammetrisch erfasst) zuzüglich Grundgebühr ha 11,02 13,22 
30203 Naturdaten (terrestrisch vermessen) gesamtes Stadtgebiet Updatestichtagsdaten zum 1.1 und 1.7 des Kalenderjahres 10 vermessene Punkte 1,13 1,36
30204 Naturdatenupdatepauschale (über FTP-Server, gesamtes Stadtgebiet 1470 Mappenblätter 1:500) pro Kalenderjahr 5650,00 6780,00
30205 Naturdatenupdatepauschale (über FTP-Server) Gebietsumfang zusammenhängend 735 Mappenblätter 1:500) pro Kalenderjahr 3107,50 3729,00
30206 Naturdatenupdatepauschale (über FTP-Server) Dateneinbringung
mindestens 500 Punkte maximal 6000 Punkte, bei Post Nr 30205 maximal 3000 Punkte (nur innerhalb des definierten Gebietsumfanges)
10 Punkte -4,52
30307 sonstige Daten - Punkte, Linien 10 Datenelemente 0,28 0,34
30308 sonstige Daten - Flächen 10 Datenelemente 0,85 1,02
30309 Sachsätze 100 Attribute 1,13 1,36
30401 Bearbeitungsaufwand 1/2 Stunde 30,00 36,00
30501 3D-Stadtmodell LoD1 Blockmodell (unkorrigiert) zuzüglich Grundgebühr Gebäude 0,27 0,32
30511 3D-Stadtmodell LoD2 Formmodell (unkorrigiert,automatische Texturierung der Dächer) zuzüglich Grundgebühr Gebäude 0,65 0,78
30601 Digitales Geländemodell Graz (1m Raster, ohne Bruchkanten) Mappenblatt 1:1000 25,00 30,00
30602 Digitales Oberflächenmodell Graz (DOM) (0,2m Raster) Mappenblatt 1:1000 30,00 36,00
30611 Höhenschichtenlinien Mappenblatt 1:1000 18,00 21,60
30901 Grundgebühr 46,90 56,27
30701 Plottungen (Mindesttarif pro Plottung netto € 5,00) spezielle Plottaufbereitung zusätzlich  Post Nr. 30401 m2 15,00  18,00
30702 Abgabe von sonstigen Rasterdaten bis 300 dpi (z.B.: in TIFF, JPEG, PDF und weitere Formate auf Anfrage)
(Mindesttarif pro Datei netto € 10,00) spezielle Bearbeitung zusätzlich Post Nr. 30401
Datei, m² 35,00  42,00 
30703 Abgabe von sonstigen Rasterdaten über 300 dpi (z.B.: in TIFF, JPEG, PDF und weitere Formate auf Anfrage) (Mindesttarif pro Datei netto € 20,00)spezielle Bearbeitung zusätzlich Post Nr. 30401  Datei, m² 70,00  84,00 

Tarif D
Photogrammetrie 

Post. Nr. Bezeichnung Einheit Nettopreis Bruttopreis
60102 Luftbild - Laserprint bis A3 Luftbild 3,50 4,20
60103 Luftbild - Plot auf Papier 27,00 32,40
60106 Luftbild - Plot auf Fotopapier 61,00 73,20
60401 Luftbild - nicht entzerrt, JPEG,TIFF Luftbild 16,00 19,20
60501 Orthophoto TIFF, JPEG 1:1000 0,1m Auflösung Mappenblatt 47,20 56,64
60511 Orthophoto TIFF, JPEG 1:2000 0,2m Auflösung Mappenblatt 47,20 56,64
60601 Spezielle Orthophotoaufbereitung (z.B. Mosaikerstellung, Resampling..) 1/2 Stunde 30,00 36,00
60702 Photogrammetrische Editierarbeiten 1/2 Stunde 30,00 36,00

Tarif E
Sonstiges 

Post. Nr. Bezeichnung Einheit Nettopreis Bruttopreis
50301 Grundbuchabfrage je angefangene 12 Seiten Abfrage 8,00 9,60
50302 Auszüge aus der Digitalen Katastralmappe (DKM) Auszug 8,00 9,60
50303 City Guide Graz - Weltkulturerbe 19,90
50304 Luftbildstadtgeschichte im Bereich Weltkulturerbe Graz 2009 29,90
50401 Datenträgerpauschale für CD, DVD Datenträger 1,00 1,20
50501 Versandkostenpauschale Inland 3,50 4,20
50502 Versandkostenpauschale Europa 8,00 9,60

Anhang B

Allgemeine Geschäftsbedingungen

bezüglich der Abgaben von Kopien und Daten aus dem städtischen Geoinformationssystem (GIS)
und von Luftbilddaten der Stadt Graz


1. Gegenstand

1.1.     Die Stadt Graz (Nutzungsgeber) stellt Interessenten elektronisch aufbereitete oder analoge Plangrundlagen betreffend das Stadtgebiet von Graz zur Verfügung. 

1.2.     Die Festlegung über Inhalt und Umfang der zur Verfügung zu stellenden Datenmenge erfolgt einvernehmlich mit der Stadt Graz. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um digitale Datenbestände auf elektronischen Datenträgern, spezielle Plottungen, Ausdrucke oder sonstige Darstellungen aus dem GIS und von Luftbilddaten (kurz Daten). 

1.3.     Soweit im Übernahmeprotokoll nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, beschränkt sich die Pflicht des Nutzungsgebers auf die bloße Gestattung der Nutzung der übergebenen Daten entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. Rechtseinräumung

 

2.1.     Der Nutzungsgeber räumt dem Nutzungsberechtigten das Recht ein, die übergebenen Daten für den im Übernahmeprotokoll festgelegten Zweck zu verwenden. Jedwede über den im Übernahmeprotokoll definierten ausschließlichen Nutzungszweck hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. 

2.2.     Der Interessent verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Daten nur für den eigenen Gebrauch oder zur Erfüllung seiner beruflichen Pflichten zu verwenden, sodass insbesondere gewährleistet ist, dass eine missbräuchliche Verwendung dieser Daten nicht stattfindet.

 

3. Gewährleistung und Haftung

 

3.1.     Die Inhalte dieser digitalen Plangrundlagen werden nach Maßgabe der technischen und organisatorischen Gegebenheiten auf dem neuesten Stand gehalten. Die Stadt Graz übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwertbarkeit der durch Zurverfügungstellung der Daten vermittelten Informationen, sowie für die zeichengetreue grafische Darstellung keine Gewähr. 

3.2.     Der Interessent verzichtet auf Schadenersatzansprüche aus Folgeschäden und gegen Dritte, die ihm aus den von der Stadt Graz erbrachten Leistungen entstehen könnten.


4. Pflichten des Nutzungsberechtigten

 

4.1.     Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. 

4.2.     Jede Veröffentlichung muss eine klar ersichtliche Quellenangabe aufweisen. Beispiel: Luftbild: Magistrat Graz, Stadtvermessungsamt 

4.3.     Der Nutzungsberechtigte hat sicherzustellen, dass die übergebenen Daten weder unmittelbar noch mittelbar durch Dritte in einer dem im Übernahmeprotokoll nicht definierten Zweck hinausgehenden Nutzung weiterverwendet werden.


5. Vertragsstrafe


5.1.     Bei Verstößen gegen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den im Übernahmeprotokoll angeführten Bedingungen wird die Bezahlung einer Konventionalstrafe als Mindestschadenersatz vereinbart, und zwar bei Weitergabe an Dritte in der Höhe des dreifachen Wertes, bei allen anderen Vertragsstrafen des zweifachen Wertes des Tarifs bzw. Kostenersatzes. 

5.2.     Diese Vertragsstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche bei Vorliegen von Verschulden des Nutzungsberechtigten (z.B. beim Zivilgericht) bleibt davon unberührt.


6. Tarife bzw. Kostenersätze


6.1.     Die jeweils gültigen Tarife für die Abgabe elektronisch aufbereiteter oder analoger Plangrundlagen und Luftbilddaten werden mit Gemeinderatsbeschluss festgelegt.


7. Gerichtstand

7.1.     Gerichtstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.

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