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Carl Mayer Drehbuchwettbewerb

GZ: A16-072528/2020/0002


Richtlinie
des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 17.12.2020 für die Vergabe des Carl-Mayer-Drehbuchwettbewerbes der Stadt Graz.

Auf Grund des § 45 Abs. 6 des Statuts der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020 wird beschlossen:


I.  Generelle Bestimmungen

  1. Der Carl-Mayer-Drehbuchwettbewerb wird jährlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt im ersten Drittel des jeweiligen Jahres. Die Entscheidung der Jury erfolgt spätestens ein Jahr danach. Alle mit finanziellen Konsequenzen verbundenen Entscheidungen beruhen auf Basis des vom Grazer Gemeinderat beschlossenen Budgets.

  2. Einreichfrist für die Treatments ist der 30. November des Ausschreibungsjahres.

  3. Treatments können in den Sparten Kino- bzw. Dokumentarfilm eingereicht werden.

  4. Die Treatments können sowohl von einzelnen Autor*innen als auch mit Co-Autor*innen entwickelt werden.

  5. Der Hauptpreis beträgt 15.000 Euro, der Förderungspreis beträgt 7.500 Euro. Die Preise können nicht geteilt vergeben werden. Die Preisträger*innen erhalten nach der Preisvergabe die Hälfte des jeweiligen Preisgeldes. Die Auszahlung der zweiten Hälfte erfolgt nach Abnahme des auf Basis des prämierten Treatments entwickelten und fertig gestellten Drehbuches durch den*die Juryvorsitzende*n oder ein von ihm*ihr nominiertes Jurymitglied. Die Abgabe des fertig gestellten Drehbuches muss grundsätzlich bis 15. November desselben Jahres erfolgen. Die Jury informiert das Kulturamt der Stadt Graz schriftlich von der Abnahme des Drehbuches. Die Auszahlung erfolgt jedenfalls erst nach Einreichung des fertigen Drehbuches.

  6. Die Teilnehmer*innen am Carl-Mayer-Drehbuchwettbewerb anerkennen die vom Grazer Gemeinderat beschlossenen Statuten. Treatments, die trotz zeitgerechter Einreichung den unter Punkt II. formulierten Einreichbestimmungen nicht entsprechen, werden ungeachtet ihrer inhaltlichen Qualität von der Jury nicht angenommen.

  7. Die Preisträger*innen, denen die Preise auf Basis der Juryvorberatungen auf Beschluss des Grazer Stadtsenates zuerkannt werden, verpflichten sich, am Titelblatt des fertigen Drehbuches die Auszeichnung durch den Carl-Mayer-Drehbuchwettbewerb mit dem Stadt Graz- Logo zu nennen.
  8. Die Teilnehmer*innen haben keinen Anspruch auf Ersatz von im Rahmen der Wettbewerbsteilnahme entstandenen Kosten.

  9. Die Teilnehmer*innen am Carl-Mayer-Drehbuchwettbewerb nehmen zur Kenntnis, dass die eingereichten anonymen Treatments im Kulturamt gespeichert, in ein PDF umgewandelt und der Jury zur Bewertung übermittelt werden.


II.  Einreichbestimmungen 


Von den eingereichten Arbeiten werden authentische Filmsprache, innovative Dramaturgie und Expressivität der filmischen Sprache gefordert.

  1. Dem Einreichungsformular des*der Teilnehmer*in, auf dem auch eventuellen Co­ Autor*innen anzuführen sind, ist eine kurze Biografie beizuschließen.

  2. Die Treatments und Beilagen sind mit Angabe des Arbeitstitels und dem Zusatz „Dokumentarfilm" oder „Kinofilm" als Word-Datei elektronisch an kulturamt@stadt.graz.at einzureichen. Bitte keine persönlichen Daten auf dem Treatment oder den Beilagen vermerken, damit die Stoffe für die Jury anonym bleiben.

  3. Einreichungen werden nur in deutscher Sprache angenommen.

  4. Die Treatments müssen einem abendfüllenden Kinofilm in der Mindestlänge von 80 Minuten entsprechen.

  5. Es werden nur Originalstoffe akzeptiert.

  6. Die Einreichung (Word-Datei ohne persönliche Daten) hat zu enthalten:

    a) Arbeitstitel {auf Titelblatt angeben)
    b) Genre
    c) Inhaltliche Kurzfassung in max. 10 Zeilen
    d) Die Personenbeschreibung auf max. 2 DIN A4-Seiten
    e) Die Beschreibung der Schauplätze auf 1 DIN A4-Seite
    f) Die ausgeschriebene Filmgeschichte sollte die Länge von 25 DIN A4-Seiten mit max. 56 Zeilen, 12-Punkt, nicht überschreiten.
    g) Zwei ausgearbeitete Schlüsselszenen

  7. Jeder*jede Teilnehmer*in am Carl-Mayer-Drehbuchwettbewerb hat schriftlich zu erklären, dass er*sie Urheber*in des eingereichten Stoffes ist. Er*sie hält die Stadt Graz von Ansprüchen Dritter frei.


III.   Die Jury


Der Carl-Mayer-Drehbuchpreis wird aufgrund einer Jurybewertung vergeben. Die Jury setzt sich aus einer Zahl von maximal vier Filmfachleuten und einem*einer Preisträger*in des Vorjahres zusammen.

Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit und ist verpflichtet, ihre Entscheidungen öffentlich bekannt zu geben und zu begründen. Die Entscheidung der Jury kann im Rechtswege nicht angefochten werden.


IV.  Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Österreicher*innen, Auslandsösterreicher*innen und alle mindestens seit 3 Jahren in Österreich wohnhaften Personen.

Nicht teilnahmeberechtigt sind Stoffe, die vor der Jurybewertung bereits eine Drehbuchförderung oder einen Drehbuchpreis erhalten haben oder die bereits einmal beim Carl-Mayer-Drehbuchwettbewerb eingereicht wurden. Im Falle des Erhalts einer Förderung bzw. eines Preises im Zeitraum zwischen Einreichung und Jurybewertung ist das Kulturamt der Stadt Graz unverzüglich davon zu verständigen, damit der eingereichte Stoff aus der Wertung genommen werden kann.

Das Einreichungsformular (Beilage Biografie) ist elektronisch abzuschicken. Die Einreichunterlagen gemäß Punkt 6. der Richtlinien (Word-Datei ohne persönliche Daten) sind an kulturamt@stadt.graz.at Kennwort "Carl-Mayer-Drehbuchwettbewerb" mit Arbeitstitel und Zusatz „Kinofilm" oder „Dokumentarfilm" zu übermitteln.

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