GZ.: A16-024463/2014/0011_1
Richtlinie des Gemeinderates vom 21.09.2023 für Literaturstipendien der Stadt Graz
Auf Grund § 45 Abs 2 Z 25 Statut der Landeshauptstadt Graz LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 118/2021 wurde beschlossen:
1. Dotation/Förderungsziel
Die Stadt Graz vergibt Literaturstipendien in der Höhe von je € 5.000,00 für die Arbeit an einem größeren literarischen Projekt (Prosa, Lyrik, Drama). Ziel ist die Förderung von literarischen Talenten bzw. Literat:innen, die dadurch die Möglichkeit erhalten sollen, sich intensiv der Fertigstellung eines literarischen Werkes zu widmen.
Die Stipendiat:innen erklären sich bereit, innerhalb eines Jahres nach erfolgter Vergabe die Ergebnisse ihrer literarischen Arbeit im Rahmen einer Lesung der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Gesamtpräsentation der Stipendienarbeit ist Teil des Stipendiums.
2. Vergabekriterien
- Geburt oder ständiger Wohnsitz in Graz seit drei Jahren
- Mindestens eine selbstständige literarische Publikation (nicht im Eigenverlag) oder drei unselbstständige Publikationen in Zeitschriften bzw. Anthologien oder zwei gesendete oder gedruckte Hörspiele oder ein im Theater aufgeführtes oder gedrucktes Bühnenstück
- Ausschlaggebend ist literarische Qualität und gesellschaftliche Relevanz des Projektes bzw. Werkes
3. Erforderliche Einreichungsunterlagen
Bitte bündeln Sie alle Unterlagen in einer einzigen Datei im pdf-format und senden Sie sie an: kulturamt@stadt.graz.at
Unterschiedliche Dateiformate oder mehrere Dateianhänge können aus organisatorischen Gründen nicht angenommen werden.
- Formloses Ansuchen
- Lebenslauf
- Publikationsverzeichnis
- Zwei Textproben (5-10 Seiten)
- Projektskizze (ca. 2 DIN A4 Seiten)
- etwaige Rezensionen
Der Einreichtermin wird bis spätestens 15.1. des Vergabejahres am Kulturserver veröffentlicht.
4. Vergabemodus
- Ausschreibung
- Bewertung durch den erweiterten Literaturbeirat
- Entscheidung durch die zuständigen Organe der Stadt Graz (Stadtsenatsreferent:in)
- Das Literaturstipendium der Stadt Graz stellt die temporäre Unterstützung für die Arbeit an einem konkreten Werk dar. Daher ist es möglich, einzelne Autor:innen insgesamt maximal drei mal mit dem Literaturstipendium der Stadt Graz zu bedenken.
5. Datenschutz
Die Bewerber:innen erklären sich mit ihrer Teilnahme an der Ausschreibung damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Auswahlverfahrens und zur weiteren Bearbeitung im Kulturamt der Stadt Graz elektronisch gespeichert werden und die Einreichunterlagen für die Bewertung der Fachjury übermittelt werden dürfen.
Mit der Zuerkennung des Stipendiums willigt der/die Stipendiat:in gemäß Datenschutzgrundsatz-verordnung ein, dass seine/ihre Daten gespeichert und diese in öffentlichen Berichten (Subventionsbericht der Stadt Graz, Kunst- und Kulturbericht, Internetauftritt der Stadt) genannt werden.
6. Kontakt
Kulturamt, Stigergasse 2/II. Stock (Mariahilfer Platz), 8020 Graz, Tel.: 0316/872-4901, kulturamt@stadt.graz.at