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Auslandsstipendien für Bildende Kunst und Film

  GZ.: A16-024463/2014/0011_4


Richtlinie des Gemeinderates vom 21.09.2023 für Auslandsstipendien für Bildende Kunst und Film der Stadt Graz

Auf Grund § 45 Abs 2 Z 25 Statut der Landeshauptstadt Graz LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 118/2021 wurde beschlossen:


1.  Dotation/Förderungsziel


Die Stadt Graz vergibt seit 2014 Auslandsstipendien für Bildende Künstler:innen (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Objektkunst, Medien- und Netzkunst, Film).

Zeitrahmen wie auch Ziel- bzw. Herkunftsland sind dabei flexibel und sollen von den Künstler:innen und den vergebenden Institutionen gemeinsam in einem finanziellen Gesamtrahmen von je € 5.000,-vereinbart werden. Ziel ist die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes von Grazer Bildenden Künstler:innen und Filmschaffenden, denen die Verwirklichung eines künstlerischen Projekts in einem sie besonders interessierenden Land ermöglicht werden soll. Daraus soll sich wiederum die Möglichkeit ergeben, aus diesem Besuch entstehende Projekte im Rahmen von Gegenbesuchen zu entwickeln. Die Stipendiat:innen erklären sich bereit, innerhalb eines Jahres nach erfolgter Vergabe die Ergebnisse ihrer künstlerischen Tätigkeit des Arbeitszeitraums der Öffentlichkeit zu präsentieren oder einen umfassenden Tätigkeitsbericht mit künstlerischen (Zwischen)Ergebnissen zu verfassen.


2.  Vergabekriterien

  • Ausgewiesener Graz-Bezug: Geburtsort Graz oder Wohnort Graz oder Arbeitsschwerpunkt in der Stadt Graz
  • Künstlerische Qualität
  • Mindestens eine öffentliche Präsentation der Werke in Graz oder eine umfassende Dokumentation mit Filmtrailer und/oder Katalog


3.  Erforderliche Einreichungsunterlagen (in deutscher Sprache)


Bitte bündeln Sie alle Unterlagen in einer einzigen Datei im pdf-format und senden Sie sie an: kulturamt@stadt.graz.at

  • Formular Auslandsstipendium Bildende Kunst
  • Motivations-Statement
  • Biografie
  • Verzeichnis von Ausstellungen
  • Kataloge (nur wenn als pdf vorhanden)
  • diverse Dokumentationen, Pressebericht u. ä. (nur wenn als pdf vorhanden)
  • (Für Grazer Künstler:innen: Nennung des bevorzugten Landes für den Stipendienaufenthalt)

Der Einreichtermin wird bis spätestens 15.1. des Vergabejahres am Kulturserver veröffentlicht.


4.  Vergabemodus

  • Ausschreibung
  • Bewertung durch Jury und Vertretung jener Grazer Institutionen, die fähig sind, Künstler:innen aufzunehmen (Wohnen, Betreuen...)
  • Entscheidung durch die zuständigen Organe der Stadt Graz (Stadtsenatsreferent:in)
  • Zudem gestattet der Stipendiat/die Stipendiat:in dem Kulturamt der Stadt Graz, über das Stipendium zu berichten (gegebenenfalls Website, Buch, Katalog, Filmtrailer, Massenmedien wie Zeitungen und Ähnliches). Dafür stellen sie ihre Dokumentation, Filmdokumentation, -trailer, und Reproduktionen bzw. Bilder jener Werke, die im Rahmen des Stipendiums entstanden sind, kostenfrei zur Verfügung und erteilen die unentgeltliche Druckgenehmigung auch über das Jahr hinaus.


5.  Datenschutz


Die Bewerber:innen erklären sich mit ihrer Teilnahme an der Ausschreibung damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Auswahlverfahrens und zur weiteren Bearbeitung im Kulturamt der Stadt Graz elektronisch gespeichert werden und die Einreichunterlagen für die Bewertung der Fachjury übermittelt werden dürfen.
Mit der Zuerkennung des Stipendiums willigt der/die Stipendiat:in gemäß Datenschutzgrundsatz-verordnung ein, dass seine/ihre Daten gespeichert und diese in öffentlichen Berichten (Subventionsbericht der Stadt Graz, Kunst- und Kulturbericht, Internetauftritt der Stadt) genannt werden.


6.  Kontakt


Kulturamt, Stigergasse 2/II. Stock (Mariahilfer Platz), 8020 Graz, Tel.: 0316/872-4901, kulturamt@stadt.graz.at

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