Wichtig zu wissen
Das persönliche Budget ist eine Geldleistung, die direkt an Personen mit Sinnesbeeinträchtigungen und/oder erheblichen Bewegungsbehinderungen ausgezahlt wird.
Damit soll den Leistungsbeziehern/-innen ein selbstbestimmtes Leben außerhalb von Wohneinrichtungen oder Pflegeheimen ermöglicht werden.
Das persönliche Budget kann von Personen beantragt werden die:
- eine Sinnesbeeinträchtigung und/oder erhebliche Bewegungsbehinderung haben
- eine österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft bzw. eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungsbewilligung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz haben
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben
- Hilfe bei einzelnen oder allen Tätigkeiten ihres Alltages benötigen
So funktioniert es + Formular
- Antragsstellung mit Formular (Online oder Ausdruck), einfachen Schreiben oder E-Mail
- Ermittlungsverfahren + Einholen von Gutachten
- eventuell Begutachtung durch Sachverständige (Kosten werden vom Amt übernommen)
- Erstellen des Bescheides
Hinweis: Wird zum ersten Mal ein Antrag auf Leistungen nach dem StBHG gestellt, sollte das Online-Formular verwendet und vollständig ausgefüllt werden. Dies vereinfacht und verkürzt das Verfahren.
Notwendige Unterlagen
Wenn Sie das erste Mal einen Antrag im Referat für Behindertenhilfe stellen, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Ausgefülltes Online-Formular, Antragsformular oder formloser Brief oder E-Mail
- Ausweise, ärztliche Bestätigungen oder Befunde, in denen die Behinderung eindeutig festgestellt wird
- Pflegegeldbescheid wenn Pflegegeld bezogen wird
- Beschluss bei gerichtlich bestellter Erwachsenenvertretung
- schriftliche individuelle Vollmacht wenn gewünscht
- Ausgefüllter Selbsteinschätzungsbogen
Personen mit Staatsangehörigkeiten aus dem Nicht-EU-Raum müssen zudem folgende Unterlagen übermitteln:
- Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis
Fristen und Termine
Wenn Sie die Leistung erhalten, müssen Sie nach Ablauf eines Jahres bekannt geben, ob und wie viel Sie vom persönlichen Budget verbraucht haben. Wenn Sie nicht alles verbraucht haben, müssen Sie den Restbetrag zurück zahlen. Zur Bekanntgabe verwenden Sie das Formular Restbetragsübermittlung (Online oder als Ausdruck).
Die Verwendung des Persönlichen Budgets erfassen Sie im Formular Verwendungsnachweis. Dieses müssen Sie sieben Jahre lang aufbewahren. In dieser Zeit kann der Nachweis von uns oder den Finanzbehörden angefordert werden.
Kosten
Grundsätzlich fallen für das Stellen eines Antrages und das Verfahren keine Kosten für den Menschen mit Behinderung an. Ausgenommen für eventuell anfallende Kopien.
Für bestimmte Leistungen besteht ein Ersatzanspruch beim Erben eines Menschen mit Behinderung.
Dies sind:
- § 8 Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt
- § 16 Tageseinrichtungen
- alle Geldleistungen die zum Todeszeitpunkt noch nicht verbraucht wurden.
Betroffen sind nur Kosten die innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Tod des Menschen mit Behinderung entstanden sind.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-6432
E-Mail: behindertenhilfe@stadt.graz.at
Fragen zum persönlichen Budget?
Wofür kann Ich das persönliche Budget einsetzen?
Sie können das persönliche Budget einsetzen für:
- Haushalt
- Körperpflege/ Grundbedürfnisse
- Erhaltung der Gesundheit, Mobilität
- Kommunikation und Freizeit
Hinweis: Für andere Hilfen, können Sie das persönliche Budget nicht in Anspruch nehmen.
Wer darf zur Leistung der persönlichen Assistenz herangezogen werden?
Sie bestimmen selbst über den Leistungszukauf, das heißt wem Sie zum persönlichen Assistenten heranziehen und wie hoch die Vergütung dafür ist.
Wie erhalte ich die Auszahlung?
Das zuerkannte Stundenkontingent wird mit dem aktuell gültigen Stundensatz in Teilbeträgen im Vorhinein ausbezahlt.
Am Ende des Leistungszeitraums müssen Sie das verbrauchte Budget und die verbleibende Restsumme melden und zurückzahlen.