GZ.: A14-078787/2019/0023
Verordnung
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 folgende Verordnung beschlossen:
Aufgrund der §§ 42 und 39 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 idF. LGBl. 6/2020 wird der 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz (A 14-020245/2017/0001) in 3 Punkten geändert.
§ 1
Der 4.03 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz - 03. Änderung besteht aus dem Verordnungswortlaut, der zeichnerischen Darstellung (Planausschnitte Hauptplan) samt Planzeichenerklärung und den zur Verordnung gehörigen Deckplänen (Planausschnitte Deckplan 1 - Bebauungsplanzonierungsplan)
Bei Widersprüchen gilt der Wortlaut der Verordnung, ausgenommen bei angeführten Grundstücksnummern und Flächenangaben. In diesen Fällen gilt die plangraphische Abgrenzung.
§ 2
Gegenüber dem 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz idF. 4.02 werden folgende Änderungen vorgenommen:
- Sportfläche an der Mur
Ausweisung einer bisher als Freiland festgelegten Fläche als Sondernutzungsfläche im Freiland Sport mit der spezifischen Nutzung Wassersport im Ausmaß von ca. 695m² (Teilfläche des Grundstücks KG 63101 Innere Stadt Grst. Nr. 139/2) - Dietrichsteinplatz - Kopernikusgasse - Kronesgasse - Münzgrabenstraße (Änderung Deckplan 1)
Änderung der bisher festgelegten Bebauungsplanpflicht zum Schutz des Innenhofes in eine allgemeine Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes
Die Änderung umfasst eine Fläche von ca. 12.280m². - Mariatroster Straße KG Graz Stadt - Fölling Grst. Nr. 307; Löschung einer Bodenfundstätte
Entfall der Ersichtlichmachung einer archäologischen Bodenfundstätte im Bereich des Grundstücks Nr. 307 KG Graz Stadt - Fölling
§ 3
Der Verordnungswortlaut zum 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz idF. 4.02 bleibt von der ggst. Änderung unberührt aufrecht.
§ 4
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der 4.03 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz - 03. Änderung tritt gemäß § 101 des Statutes der Landeshauptstadt Graz am 07.05.2020 in Kraft.
Der 4.03 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz - 03. Änderung liegt im Magistrat Graz, Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 6. Stock, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.