- Augarten Funktionsplan (1 MB!)
GZ.: A8/4-005424/2009/0144
Richtlinie auf Grund des Beschlusses des Stadtsenates vom 17.02.2017, mit der die Nutzungsentgelte für Veranstaltungen in städtischen Park - und Grünanlagen festgelegt werden.
Auf Grund des § 1 Abs. 4 erster Satz der Geschäftsordnung für den Stadtsenat, Anhang A Punkt 2 wurde beschlossen:
- Öffentliche Veranstaltungen in städtischen Park- und Grünanlagen sind je nach Umfang nach dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz 2012 melde-, anzeige- oder bewilligungspflichtig.
- Außerdem benötigen die Veranstalter noch die zivilrechtliche Zustimmung des Grundeigentümers.
- Für Parkanlagen im Privatbesitz der Stadt Graz erteilt die privatrechtliche Genehmigung die A 8/4 - Abteilung für Immobilien.
- Ab dem Jahr 2017 wird auch für diese Veranstaltungen ein Nutzungsentgelt vorgeschrieben. Die Höhe des Entgelts erfolgt analog zur Entgeltregelung für die Benutzung öffentlichen Gutes (Gemeinderatsbeschluss A 10/1 vom 12.12.1988),
Pkt. 4.10 Veranstaltungen.
4.10. Veranstaltungen a) mit festen Standplätzen pro 100 m² und Tag 3,95 b) ohne feste Standplätze (wie z.B. Läufe, Umzüge u. dgl.) pro lfm und Tag 0,09 Maximalentgelt insgesamt pro Tag 790,76 pro Veranstaltung 7.907,60 Mindestentgelt 47,45 - Das Nutzungsentgelt errechnet sich aus der beanspruchten Fläche. Für kleinere Veranstaltungen ein Benützungsentgelt von mindestens Euro 47,45/Tag, für Großveranstaltungen gelangen maximal Euro 790,76/Tag zur Vorschreibung.
- Für Auf- und Abbautage werden 50 % des Gebrauchsentgeltes verrechnet.
- Für Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Uhrturmkasematte, Stallbastei und Kanonenbastei werden Euro 550,00/Tag verrechnet.
- Hinweis: Die Anpassung an den Verbraucherpreisindex beruht auf der analogen Anwendung der Entgeltregelung für die Benutzung öffentlichen Gutes.
Entgelte in der Fassung der VPI-Indexanpassung 2024
Nutzungsorte | Fläche m² | Nutzungsentgelt pro Tag in Euro |
Augarten gesamt | 790,76 | |
Augarten Zone A | 10.000 | 395,00 |
Augarten Zone B | 6.900 | 272,55 |
Augarten Zone C | 3.700 | 146,15 |
Stadtpark Verkehrserziehungsgarten | 3.400 | 268,94 |
Stadtpark Burgring | 3.300 | 261,03 |
Stadtpark Pavillon inkl. der befestigten Fläche | 400 | 47,45 |
Volksgarten gesamt | Maximalbetrag | 790,76 |
Volksgarten Platz der Begegnung | 2.400 | 94,80 |
Volksgarten Arena | Mindestbetrag | 47,45 |
Volksgarten Skateranlage | Mindestbetrag | 47,45 |
Volksgarten Stupa | Mindestbetrag | 47,45 |
Rösselmühlpark | 2.400 | 94,80 |
Auwiesen | 6.200 | 244,90 |
div. Parkanlagen (je nach Flächennutzung) | Mindestbetrag | 47,45 |
Bezirkssportplätze für Sportveranstaltungen | Mindestbetrag | 47,45 |
Uhrturmkasematte | Entgelt gem. (7) | derzeit vermietet |