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Alkohol: Infos für junge Menschen

Kein Alkohol unter 16 Jahren

  • In der Steiermark herrscht bis zum 16. Lebensjahr striktes Alkoholverbot. Alkoholische Getränke darfst du daher weder kaufen noch besitzen noch konsumieren.
  • Zwischen 16 und 18 Jahren darfst du Wein, Bier, Sekt, Sturm oder Most trinken, jedoch nur in einer Menge, die dich körperlich oder psychisch nicht wesentlich beeinträchtigt.
  • Getränke mit gebranntem Alkohol - wie z. B. Schnäpse, Whisky, Wodka, Liköre - und spirituosenhaltige Mischgetränke (Cola-Rum, Aperolspritzer, Cocktails, diverse Alkopops etc.) darfst du erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erwerben, besitzen oder konsumieren.

Diese Alkoholverbote gelten sowohl in der Öffentlichkeit als auch für den privaten Bereich. Bist du durch Alkohol sichtlich körperlich oder psychisch beeinträchtigt (z. B. Lallen, schwankender Gang, glasiger Blick), kann dich die Polizei zu einem Alkoholtest auffordern. Verweigerst du diesen Test, kannst du eine Strafe bekommen.

Außerdem darfst du unter 18 Jahren keine Lokale oder Veranstaltungen besuchen, solange dort alkoholische
Getränke ohne Mengenbegrenzung zu einem einmal zu entrichtenden Pauschalpreis oder um mehr als 50 %
verbilligt erhältlich sind. Gemeint sind damit vor allem Flatrate-Partys, 1-Euro-Partys oder ähnliches.

Bei Delikten im Zusammenhang mit Alkohol ist als Strafe eine verpflichtende Schulung vorgesehen. Aufsichtspersonen machen sich ebenfalls strafbar, wenn sie - nach Maßgabe der Möglich- und Zumutbarkeit - nicht ausreichend dafür sorgen, dass du das Gesetz einhältst. Dies gilt auch für Personen, die dir alkoholische Getränke weitergeben, die du noch nicht trinken darfst.

Ausnahme: Solltest du berufs- oder ausbildungsbedingt mit Alkohol zu tun haben, darfst du diesen im Rahmen deines Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses konsumieren (z. B. zum Abschmecken von Speisen),
besitzen und an erwachsene Personen abgeben, ohne dich strafbar zu machen.

Alle relevanten Informationen findest du in der Gewerbeordnung (GewO) und im Steiermärkischen Jugendgesetz (StJG).

Gesetze im Straßenverkehr

  • Für das Lenken von Mopeds gilt bis zum 20. Geburtstag eine Grenze von 0,1 Promille.
  • Bei allen anderen Führerscheinklassen (Ausnahme: Klasse F) darfst du während der dreijährigen Probezeit maximal 0,1 Promille beim Fahren haben. Bei L17- und Klasse-A1-Führerscheinen erstreckt sich die Probezeit jedenfalls bis zum 21. Geburtstag.
  • Hältst du dich nicht daran, musst du eine teure Führerscheinnachschulung machen und die Probezeit verlängert sich.
  • Ist die Probezeit vorbei oder hast du einen Mopedführerschein und bist bereits 20 Jahre alt, gilt die allgemeine Regelung: Du darfst Mopeds und Autos nur lenken, wenn du weniger als 0,5 Promille hast.
  • Auch bei geringeren Promillewerten kannst du eine Strafe bekommen, wenn du nicht fahrtauglich warst. Verursachst du einen Unfall, kannst du dafür zur Verantwortung gezogen werden. Denn bereits unter 0,5 Promille werden Informationen im Gehirn langsamer verarbeitet, das Sehvermögen und die Reaktionsfähigkeit verschlechtern sich.
  • Für Radfahrerinnen und Radfahrer gelten 0,8 Promille.
  • Verstöße gegen diese Alkoholgrenzen können zu hohen Geldstrafen führen.
  • Ab 0,8 Promille werden Führerschein oder Mopedführerschein für eine bestimmte Zeit abgenommen.
  • Wirst du bei einer Kontrolle am Fahrrad mit einem hohen Promillegehalt oder wiederholt betrunken erwischt, musst du mit der Einleitung eines Führerschein-Entziehungsverfahrens rechnen.
  • Das erneute Ausstellen des Führerscheins nach einer Sperre dauert lange und ist sehr teuer. Ganz besonders, wenn du eine Nachschulung machen musst.

Verletzt du bei einem Unfall jemanden, kann dir sogar eine Haftstrafe drohen. Schadenersatzzahlungen können zusätzlich auf dich zukommen.

Hast du den Alkohol im Griff?

  • Bist du schon einmal unter Alkoholeinfluss Auto gefahren oder bei jemandem mitgefahren, der Alkohol getrunken hat?
  • Trinkst du, um zu entspannen, dich besser zu fühlen oder damit du dich unter Freundinnen und Freunden oder Bekannten wohler fühlst?
  • Trinkst du Alkohol, wenn du alleine bist?
  • Haben dir Familienangehörige oder Freundinnen und Freunde schon einmal geraten, weniger zu trinken?
  • Hast du schon einmal etwas vergessen, was du gemacht hast, als du Alkohol getrunken hast?
  • Hast du schon mal Ärger mit anderen bekommen, als du Alkohol getrunken hast?

Quelle: 2009 Dr. Peter Tossmann & Lorenz Kasten, DELPHI GmbH, Berlin

Auswertung:

  • Wenn du die erste Frage mit „Ja" beantwortet hast, dann hast du dich durch Alkohol in eine gefährliche Situation gebracht.
  • 2 oder mehr „Ja" angekreuzt: Es hat den Anschein, dass sich dein Trinkverhalten problematisch entwickeln kann oder - wenn du mehrere „Ja" angekreuzt hast - schon problematisch ist. Damit du weder deiner Gesundheit schadest, noch Probleme in Schule, Arbeit oder Familie entstehen, überdenk dein Trinkverhalten und sprich darüber mit Menschen, denen du vertraust.

Einen ausführlichen Alkohol-Selbsttest mit Feedback findest du unter: kenn-dein-limit.de/alkohol-tests/alkohol-selbsttest

Wie viele Promille?

Volumsprozent geben an, wie viel Alkohol ein Getränk enthält. Promille (‰) bezeichnen die Alkoholmenge im Blut (Blut-Alkohol-Spiegel).

Die Höhe des Blut-Alkohol-Spiegels hängt davon ab ...

  • wie viel (reinen) Alkohol du trinkst,
  • wie schnell du trinkst,
  • wie viel Körperflüssigkeit du hast.

Wichtig: Gesetze und Verbote gehen oft vom Promillewert aus.

Beachte, dass Mädchen und Frauen normalerweise weniger Alkohol vertragen als Burschen und Männer.

Faustregel für 0,5 Promille

  • Männer (schlank) haben ca. 0,5 Promille 30 Minuten nach dem Genuss von 2 kleinen Bier (0,6 l) oder etwas mehr als 1 Viertel Wein (0,3 l) oder nach 4 kleinen Stamperln mit Hochprozentigem wie Wodka (8 cl).
  • Frauen (schlank) haben ca. 0,5 Promille 30 Minuten nach dem Genuss von 1 großen Bier (0,5 l) oder 1 Viertel Wein (0,25 l) oder nach 3 kleinen Stamperln mit Hochprozentigem wie Wodka (6 cl).

Einen Promillerechner findest du z. B. unter promillerechner.net.

Wie veränderst du dich beim Trinken?

Deine Einschätzung kann täuschen - deswegen als Orientierung diese grobe Übersicht. Aber vergiss nicht: Jede und jeder reagiert anders.

  • Ab 0,2 Promille verändert sich dein Erleben. Geschmackssinn und Schmerzempfindlichkeit verringern sich. Du fühlst dich aufgedreht, schätzt Situationen falsch ein. Du kannst dich schlechter konzentrieren, erinnern und lernen.
  • Bei 0,5 Promille verdoppelt sich die Gefahr eines Verkehrsunfalls!
  • Ab 1 Promille Rauschstadium: Deine Reaktionsfähigkeit und dein Gleichgewicht sind stark gestört. Vielleicht beginnst du zu lallen, deine Hör- und Sehfähigkeit sind eingeschränkt, wie beim „Tunnelblick". Womöglich wird dir schlecht und du musst dich übergeben.
  • Ab 2 Promille Betäubungsstadium: Alle Sinne sind betäubt, du bist orientierungslos, kannst nicht mehr gehen, hast geistig abgeschaltet. Deine Muskeln sind schlaff, du kannst bewusstlos werden. Einschlafen und Erfrieren sind möglich, weil die Körpertemperatur sinkt. Wenn du im Schlaf oder im bewusstlosen Zustand erbrichst, kannst du ersticken.
  • Ab 3 Promille Lähmungsstadium - akute Vergiftung: Atmung und Puls werden schwach, Bewusstlosigkeit kann eintreten. Ansprechen ist zwecklos, Aufwecken unmöglich, du hast keine Reflexe mehr. Die Haut fühlt sich kalt und feucht an, die Körpertemperatur sinkt.
  • Ab 4 Promille kann ein Koma eintreten: Koma bedeutet tiefe Bewusstlosigkeit, es kann zu Atemstillstand und zum Tod kommen.

Wie viel ist schädlich?

Schon ein einmaliger Rausch kann Folgen haben. Zum Beispiel, wenn du einen Unfall verursachst oder dich auf
ungeschützten Sex einlässt.

Regelmässiges Trinken belastet deine Gesundheit und kann sich negativ auf deine Beziehungen auswirken. Eine genaue Risikogrenze zu ziehen, ist nicht leicht. Besonders, weil Gesundheitsschäden oft lange unauffällig bleiben. Eine Alkoholkrankheit entwickelt sich in der Regel erst nach Jahren von regelmäßig zu viel Alkoholkonsum. Außerdem wird sehr unterschiedlich bewertet, was ein Schaden ist: Wenn ein Elternteil am Wochenende abends mit den Kindern nicht mehr spielen oder vernünftig reden kann? Oder erst dann, wenn eine Leberentzündung auftritt?

Körperlich weitgehend risikoarm sind nach ärztlichen Angaben für gesunde Erwachsene:

  • Frauen: ca. 0,4 Liter Bier und 0,2 Liter Wein pro Tag (= 16 g reiner Alkohol)
  • Männer: ca. 0,6 Liter Bier und 0,3 Liter Wein pro Tag (= 24 g reiner Alkohol)

Mindestens 2 Tage pro Woche sollen jedenfalls alkoholfrei sein. Neben körperlicher Abhängigkeit kann eine psychische Abhängigkeit entstehen - und das auch schon bei geringen Mengen. Eine beginnende Abhängigkeit zeigt sich etwa durch starkes Verlangen nach Alkohol. Es ist schwierig, die Kontrolle über die Menge und das Aufhören zu behalten oder es treten Entzugserscheinungen auf.

Bewusster Umgang mit Alkohol

Trink überhaupt keinen Alkohol, wenn ...

  • du mit Fahrrad, Moped oder Auto unterwegs bist,
  • du arbeitest oder lernst,
  • du Medikamente nimmst oder krank bist,
  • du schwanger bist,
  • du Stress „in den Griff bekommen" willst.

Lass dich nicht überreden. Es ist okay und selbstbewusst, „NEIN" zu sagen, wenn du nicht trinken willst.

Wenn du Alkohol trinkst, dann ...

  • nimm keine Medikamente, Cannabis und andere Drogen - sonst steigt das Risiko körperlicher und psychischer Schäden,
  • rechne damit, dass du manchmal empfindlicher auf Alkohol reagierst als sonst oder als andere Menschen,
  • trink nicht auf leeren Magen,
  • trink am besten nach jedem alkoholischen Getränk ein Glas Wasser oder ein alkoholfreies Getränk,
  • trink langsam und nicht durcheinander,
  • sei besonders vorsichtig, wenn du Selbstgemixtes aus Flaschen ohne Etiketten trinkst,
  • überprüfe bei neuen Getränken, wie „stark" sie sind.

Wie nüchtern werden?

Der Abbau des Alkohols beginnt sofort nach dessen Konsum. Gesunde Menschen bauen pro Stunde ca. 0,1 bis 0,2 Promille ab.

Der Großteil des Alkohols wird in der Leber abgebaut. Nur ca. 10 % werden mit der Atemluft, dem Schweiß und dem Urin ausgeschieden. Schwitzen oder Erbrechen helfen nicht beim Ausnüchtern. Erbrechen verhindert nur, dass weiterer Alkohol über den Magen aufgenommen wird.

Achtung - Irrtum!

„Nach dem Kotzen bin ich wieder nüchtern."

  • Damit ist nur dein Magen entleert.
  • Die Alkohol-Konzentration im Blut bleibt gleich.
  • Dein Körper zeigt dir damit, dass er genug hat.

Es gibt keine Möglichkeit, das Ausnüchtern zu beschleunigen. Es helfen weder Hausmittel wie Kaffee trinken oder Essen noch teure Ausnüchterungsmittel.

Alkoholvergiftung - was tun?

Wenn zwischen 3 und 6 Promille Alkohol im Blut erreicht sind, wird es kritisch. Diese Belastung kommt in etwa zustande nach:

  • ½ bis 1 Liter Hochprozentigem wie Wodka (40 Vol.-%) oder
  • 2 bis 4 Liter Wein oder
  • 4 bis 8 Liter Bier

Was tun, wenn jemand in deinem Umfeld zu viel getrunken hat?

Schwer betrunkene Jugendliche brauchen Hilfe. Lass sie nicht alleine. Am besten bringst du sie oder ihn nach Hause.

Erste Hilfe bei Kreislaufproblemen, Übelkeit, Erbrechen oder Herzrasen:

  • beruhigen,
  • hinlegen, Beine hoch lagern,
  • Bewusstlose und Schlafende in stabile Seitenlage bringen, sonst droht Erstickungsgefahr,
  • ruhige Umgebung schaffen,
  • für Frischluft sorgen,
  • zudecken, um einer Unterkühlung vorzubeugen,
  • Wasser anbieten.

Bei Bewusstlosigkeit, Atemstörungen, fehlenden Reflexen (zwicken!) ruf auf jeden Fall sofort die Rettung - 144!

Bei einer Alkoholvergiftung kommt die betroffene Person ins Spital. Ihr Kreislauf wird dort unterstützt und sie bekommt Flüssigkeit (Infusion). Rechtlich passiert nichts. Die Polizei wird von der Klinik nicht verständigt, fallweise aber das Jugendamt. Dann meldet sich eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter bei der Familie der betroffenen Person, um zu beraten und zu klären, ob es Probleme gibt.

Weitere Infos im Internet

feel-ok.at/de_AT/jugendliche/jugendliche.cfm
Interaktive Website mit Infos, Spielen, Chatroom und vielem mehr zu den Themen Alkohol, Rauchen, Cannabis, Ernährung, Glücksspiel, Sexualität etc.

vivid.at/wissen/alkohol
Hier findest du Wissenswertes zu den Themen: Wie viel ist zu viel?, Jugend & Alkohol, Schwangerschaft & Alkohol, Straßenverkehr & Alkohol und noch einiges mehr.

mehr-vom-leben.jetzt
„Weniger Alkohol - Mehr vom Leben" ist eine Initiative des Gesundheitsfonds Steiermark und versucht, zu einem bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu sensibilisieren. Auf der Website findest du unter anderem Zahlen und Daten zum Thema Alkohol, einen Selbsttest und Information über Hilfsangebote.

mamatrinkt.ch
Du machst dir Sorgen, dass deine Mama oder dein Papa zu viel Alkohol trinkt. Auf dieser Website findest du Informationen über Alkoholabhängigkeit sowie ein Forum, in dem du dich mit anderen Kindern oder Jugendlichen austauschen kannst.

kenn-dein-limit.de
Hier findest du Infos und Tipps rund um risikoarmen Alkoholkonsum sowie Selbst- und Wissenstests zum Thema Alkohol.

null-alkohol-voll-power.de
Hier gibt es umfangreiche Informationen zum Thema Alkohol, Tests und Rezepte zu alkoholfreien Cocktails.

Beratung und Hilfe

Kostenlose Unterstützung und Antworten auf alle möglichen Fragen bekommst du bei:

b.a.s. - Steirische Gesellschaft für Suchtfragen
Dreihackengasse 1, 8020 Graz
Tel.: +43 316 821199
E-Mail: office@bas.at
Web: suchtfragen.at

Drogenberatung des Landes Steiermark
Friedrichgasse 7, 8010 Graz
Tel.: +43 316 326044
E-Mail: drogenberatung@stmk.gv.at
Web: drogenberatung.steiermark.at

Vivid - Fachstelle für Suchtprävention
Zimmerplatzgasse 13/I, 8010 Graz
Tel.: +43 316 823300
E-Mail: info@vivid.at
Web: vivid.at

Für dich da sind außerdem:

Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark
Paulustorgasse 4/III, 8010 Graz
Sekretariat Tel.: +43 316 877-4921
Beratung Tel.: +43 676 86660609
Mobbing Tel.: +43 676 86663131
E-Mail: kija@stmk.gv.at
Web: kija.steiermark.at

Rat auf Draht - rund um die Uhr, kostenlos und anonym
Tel.: 147
Web: rataufdraht.at

Infos zum Thema Jugendschutz erhältst du bei:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A6 Fachabteilung Gesellschaft / Referat Jugend
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
Tel.: +43 316 877-2637
E-Mail: jugend@stmk.gv.at
Web: jugendschutz.steiermark.at

Bei Not- und Krisensituationen ...

Stadt Graz - Amt für Jugend und Familie
Kaiserfeldgasse 25, 8011 Graz
Tel.: +43 316 872-3043 (Mo bis Fr von 7.30 bis 20 Uhr)
E-Mail: bereitschaftsdienst.jugendamt@stadt.graz.at

Bei akuten Krisen und Notfällen am Wochenende, an Feiertagen und in der Nacht: Tel.: +43 316 872-5858
Ein/e Sozialarbeiter/in ruft ehestmöglich zurück.

Bei Fragen zum Jugendschutz ...
Tel.: +43 316 872-3136
E-Mail: sabine.neubauer@stadt.graz.at

Fordere deine Broschüre an!

Diese und weitere Informationen findest du in der Broschüre "I bin guat drauf, a wann i net sauf! Infos für junge Menschen zum Thema Alkohol"

Möchtest du eine Druckvariante der Broschüre? Dann wende dich bitte an das Amt für Jugend und Familie der Stadt Graz:

Mag.a Sabine Neubauer                          
Tel.: +43 316 872-3136
E-Mail: sabine.neubauer@stadt.graz.at

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