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Stadtteilarbeit - Allgemeine Förderkriterien

GZ: A21-017563/2009/0070


Beschluss
des Gemeinderates vom 19.05.2022 betreffend Richtlinien für die Stadtteilarbeit in Graz (SIBET)

Auf Grund § 45 Abs. 2 Ziffer 25 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967, idF LGBl. Nr. 118/2021 wurde beschlossen:


Das Zusammenleben in Graz bedeutet mit laufenden Veränderungen in den Lebensräumen und im sozialen Gefüge umzugehen. Gemeinwesenarbeit ist eine Methode, Menschen dabei zu unterstützen, mit diesen Veränderungen umzugehen, die von der Stadt Graz gewünscht und gefördert wird.
Die Entwicklung der Stadtteilarbeit erfolgt entlang des Leitbildes für Stadtteilarbeit in Graz, das am 1. Oktober 2015 vom Grazer Gemeinderat beschlossen wurde.


I. Prinzipien


Die Stadtteilarbeit erfolgt basierend auf gemeinwesenorientierten Methoden. Deshalb bilden folgende Prinzipien die Grundlage der Stadtteilarbeit und werden in allen Planungen und Aktivitäten berücksichtigt.

  • Zielgruppenübergreifend: Aktivitäten werden derart ausgerichtet, dass sich möglichst viele Bürger:innen daran beteiligen können. Dabei sind zielgruppenspezifische Aktionen nicht ausgeschlossen, geschehen aber im Kontext anderer Aktivitäten.
  • Partizipativ - aktivierend: Maßnahmen zielen darauf ab, dass Betroffene zu Beteiligten werden, die bereit sind für ihre Ideen und Probleme selbst Verantwortung zu übernehmen.
  • Prozessorientiert: Die methodischen Konzepte der Stadtteilarbeit werden prozesshaft angelegt und die Stadtteilarbeiter:innen verstehen sich als Prozessbegleiter:innen, die die Menschen in der Selbstorganisation und Eigeninitiative ermutigen, fördern und unterstützen.
  • Interessenszentriert: Im Zentrum der Aktivitäten steht der Wille oder die Betroffenheit der Menschen im Zuständigkeitsbereich.
  • Niederschwellig: Angebote und Leistungen werden so ausgerichtet, dass möglichst alle Menschen im Zuständigkeitsbereich Zugang finden. Menschen, die aus räumlichen oder sozialen Motiven heraus, keinen Zugang zu regulären Angeboten finden, werden unterstützt, diese in Anspruch nehmen zu können.
  • Lernoffen: Die Stadtteilarbeit passt sich, was persönliche und gesellschaftliche Entwicklungen angeht, lernend an Veränderungen an und unterstützt Menschen in ihrem Zuständigkeitsbereich dabei Veränderungen nicht nur ausgeliefert zu sein, sondern sie auch gestalten zu können.
  • Ressourcenorientiert:
    a) Das Augenmerk liegt auf Einbindung der Stärken und Möglichkeiten der Menschen. Erst in späteren Stadien werden betreuende oder programmorientierte Angebote gesetzt.
    b) Räume, Nachbarschaften, Plätze, Natur, Straßen, aber auch die vorhandene Unternehmens- und Dienstleistungsstruktur sind bedeutsame Ressourcen, die man nutzen und durch Vernetzung effektiver gestalten kann.
  • Ressort- und Aufgabenübergreifend (innerhalb und außerhalb des Hauses Graz): Kooperationen nutzen die Kompetenzen anderer Sektoren und ermöglichen eine Bündelung von Ressourcen und unterstützen damit die strategische und nachhaltige Implementation von Maßnahmen.
  • Weltanschaulich neutral: Stadtteilarbeit ist ein Angebot, dass auf humanistischen, menschenrechtlichen Werten beruht und religiösen, politischen oder anderen Überzeugungen in diesem Rahmen neutral gegenübersteht.
  • Verantwortlich: Die Mitarbeiter:innen der Stadtteilarbeit begleiten Menschen bis eine Lösung für das jeweilige Anliegen gefunden ist oder diese das Anliegen zurückziehen.


II. Ziel und Resultate der Stadtteilarbeit in Graz


Stadtteilarbeit soll für die Bewohner:innen die Teilhabe an der Stadt im weitesten Sinne ermöglichen. Das bedeutet den Zugang zu öffentlichen Leistungen für Menschen, denen die klassischen Kanäle zu hochschwellig sind, zu eröffnen. Zu diesen Leistungen zählen Beihilfen, aber auch Beratungs- und Unterstützungsangebote, kulturelle Angebote, Bürgerbeteiligungsmodelle etc.
Teilhabe bedeutet aber auch an der Gemeinschaft in einer Stadt teilnehmen zu können und Zugang zu Austausch zu finden. Austausch bedeutet dabei aktiv die Gemeinschaft mit eigenen Ressourcen zu unterstützen und z.B. Zugang zu ehrenamtlichen Strukturen zu bekommen und sich engagieren zu können oder selbst Angebote der Gemeinschaft in Anspruch nehmen zu können.
Dabei sollen Menschen direkt an ihrem Wohnort erreicht und fehlende Ressourcen, die diese Teilhabe an der Gesellschaft verhindern, kompensiert werden. Solche Ressourcenkompensationen können z.B. sozial im Sinne einer Einsamkeitsprävention oder materiell in der Bereitstellung von Computerinfrastruktur sein.
Die Stadt bzw. die Nachbarschaften sollen den Bedürfnissen ihrer Bewohner:innen entsprechen, weshalb gemeinschaftliche Prozesse zur Ausverhandlung von Gestaltungswünschen und Unterstützung bei der Durchsetzung derselben von der Stadtteilarbeit begleitet werden.
Maßnahmen, die folgende Resultate anstreben, werden als geeignet betrachtet, das o.a. Ziel zu erreichen.

Resultat 1:
Die Stadtteilarbeit und die im Bereich tätigen Einrichtungen, Organisationen und andere relevante Akteure agieren vernetzt.

Die Stadtteilarbeit versteht sich als Partnerin und Vernetzerin in ihrem Zuständigkeitsgebiet. Eine Vernetzung von möglichst vielen relevanten, im Stadtteil tätigen Akteuren:innen (Sozialarbeit, Kinder- und Jugendhilfe, Arbeitsmarktpolitik, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, sozial-medizinische Einrichtungen, Migranten:innenorganisationen, Politik, Verwaltung, Polizei und Kirchen...) trägt zu einer koordinierten und ergebnisorientierten Bearbeitung anstehender Probleme bei.

Verpflichtende Aktivitäten

  • Die Bezirkspolitik wird als ein wichtiger Partner vor Ort über die Arbeit des Stadtteilzentrums informiert. Mögliche Kooperationen werden jeweils ausverhandelt.
  • Partnerorganisationen des „Stadtteilmanagements" der Stadtbaudirektion, die im Umkreis des Zuständigkeitsgebietes tätig sind, zählen zu den Partner:innen im Stadtteil und werden in die Vernetzung miteinbezogen.
  • Werden von einer im Zuständigkeitsbereich tätigen Organisation umfassende Vernetzungstreffen angeboten, verdoppeln die Stadteilzentren und -projekte diese Struktur nicht, sondern beteiligen sich an Vernetzungsbrunches, Stadtteilkonferenzen o.ä..

Beispielhafte Aktivitäten

  • Teilnahme an oder Organisation von Vernetzungstreffen nach unterschiedlichen Kriterien Räumlich (z.B. Stadtteiltreffen)

Thematisch (z.B. Seniorenplattform, Round Table Gesundheit) Interne Vernetzung der Stadtteilzentren und -projekte

  • Absprache und Umsetzung von Kooperationen (z.B. Raumnutzungen, Tag der Vereine, AMS, Hausverwaltung)
  • Informations- und Kontaktarbeit (z.B. Newsletter, Teilnahme an Bezirksveranstaltungen)

Resultat 2:
Durch den Aufbau von Kommunikationsstrukturen in Nachbarschaften wird die Konfliktfähigkeit der Gemeinschaft als Ganzes und das Wohlbefinden des Einzelnen gesteigert.

Die Stadtteilarbeit schafft Plattformen und Strukturen, die die Kommunikation vor Ort, sofern sich das Zentrum nicht direkt innerhalb von Schwerpunktgebieten befindet, ermöglichen und fördern. Dadurch wird ein besseres Verständnis der Bewohner:innen für und untereinander über Kultur- und Generationengrenzen hinweg ermöglicht. Auftretende Konflikte können frühzeitig angesprochen und bearbeitet werden.
Gezielt werden Ideen, Erfahrungen und Kenntnisse der Bewohner:innen erhoben, sichtbar gemacht und im Sinne der Gemeinschaft genutzt.
Schwerpunktgebiete sind Nachbarschaften, die mittelfristig besonders bearbeitet werden. Diese können aufgrund von Problemen oder anderen Kriterien (z.B. Einsamkeitsprävention) ausgewählt werden.

Verpflichtende Aktivitäten

  • In den gemeinsam mit dem:der Auftraggeber:in definierten Schwerpunktgebieten bzw. im Zentrum selbst werden aktivierende Maßnahmen (Bewohner:innencafé; Befragungen, ...) eingeplant.
  • Für Aktivitäten in neuem Umfeld werden - sofern nicht vorhanden - Iststandserhebungen des Zielgebietes erstellt.
  • Organisation eigener bzw. ehrenamtlich betreuter zielgruppenspezifischer Angebote insbesondere für Senioren:innen und für Schüler:innen (Lerntreffs u.ä.)
  • Angebote der Stadt, die für eine Aktivierung geeignet sind, werden wenn möglich in die Arbeit einbezogen.

Beispielhafte Aktivitäten

  • Aktivitäten, um das Interesse an der Gemeinschaft zu wecken (z.B. Stiegenarbeit, SiedlungsTV, Wohneinbegleitung, Grätzelbriefkasten, Stadtteilzeitung)
  • Schaffen und Begleiten von informellen Treffpunkten und Kommunikationsplattformen (z.B. Siedlungscafé, Hoffest, Mieterbeirat, Stammtisch, „Gesprächshaltestellen")
  • Kontaktaufbau zu besonderen Zielgruppen (z.B. Filmeabend für Jugendliche, Basteln für Kinder, offene Musikgruppe, Fünf-Uhr-Tee für Senior:innen)
  • Gemeinsame Aktivitäten zur Verschönerung der Nachbarschaft (z.B. Teilnahme am steirischen Frühjahrsputz, Organisation von Pflanzensamen zur Hofgestaltung)
  • Aktivierung von Nachbarschaftshilfe (z.B. Reparatur von Altgeräten, Flohmarkt,„Suche/Biete/Tausche"-Plattform, Lernhilfe)
  • (Kreative) Bearbeitung von anstehenden Gemeinschaftsthemen (z.B. Themenaufarbeitung mit unterschiedlichen Methoden wie z.B. Forum Theater, Klassische Konfliktbearbeitung)


Resultat 3:
Die Gestaltungs- und Veränderungspotentiale in den erweiterten Nachbarschaften sind erhoben und partizipative Prozesse zur Verbesserung werden begleitet.

Hier geht es, im Gegensatz zu Resultat 2, nicht um Gemeinschaftsbildung, sondern um die Umsetzung von Gestaltungswünschen der Nachbarn:innen und Gemeinschaftsprojekte. Die Bewohner:innen werden als Experten:innen für das eigene Lebensumfeld aktiv in die Arbeit eingebunden und gestalten dieses nach eigenen Erfordernissen und Bedürfnissen mit.
Die Stadtteilarbeit schafft durch die Anwendung zielgruppenadäquater Methoden die Rahmenbedingungen für eine Partizipation unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen.

Im Anlassfall ist auch die Unterstützung der Stadtbaudirektion bei Bürger:innenbeteiligungsanliegen möglich.

Verpflichtende Aktivitäten

  • Regelmäßige Aktivitäten zur Feststellung gemeinschaftlichen Gestaltungsbedarfs werden eingeplant.
  • Aktivitäten und mögliche Kooperationen mit Vernetzungspartnern:innen, die bereits mit zielgruppenspezifischer Partizipationsarbeit im Zielgebiet beauftragt sind, werden abgesprochen (z.B. Jugendzentren)

Beispielhafte Aktivitäten

  • Kontaktaufbau zu (besonderen) Zielgruppen (z.B. Kunst und Kulturangebote, Picknick im Park, Kulturspaziergänge)
  • Aktivitäten zur Erhebung von Bedarf und Bereitschaft (z.B. Aktivierende Befragung, Hofkonferenzen, thematische Dialogrunden)
  • Moderation und Begleitung von Beteiligungsprozessen (z.B., Arbeitskreis zu Gestaltungs- und Veränderungspotenzialen, Informationsbeschaffung, Soziale Inszenierung zur Problembeleuchtung)

Resultat 4:
Das Stadtteilzentrum hat eine Moderatoren- und Brückenfunktion zwischen den Bewohnern:innen ihres Zielgebiets und lokalen Akteuren:innen.

Durch die Arbeit vor Ort und einen niederschwelligen Ansatz bauen die Mitarbeiter:innen der Stadtteilarbeit Kontakte zu schwer erreichbaren Zielgruppen auf und vermitteln diesen Zugang zu relevanter Beratung und Angeboten.
Die Anwesenheit von Professionisten und Ansprechpersonen mit Moderationskompetenz im Stadtteil und die Möglichkeit anstehende Themen und Probleme zu deponieren und zu bearbeiten, wirken konfliktpräventiv und deeskalierend.

Verpflichtende Aktivitäten

  • Öffnungszeiten, zu denen Menschen mit allen Anliegen kommen können und kompetent beraten oder weiterverwiesen werden. (siehe Prinzip Verantwortlichkeit)
  • Beratungsaktivitäten vor Ort werden möglichst mit den kommunal beauftragten oder anderweitig zuständigen Einrichtungen abgesprochen.

Beispielhafte Aktivitäten

  • Lokale Erreichbarkeit (z.B. Öffnungszeiten im eigenen Lokal, Speakers Corner - als mobile Version einer Sprechstunde)
  • Organisation von bzw. Vermittlung zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten (z.B. Sozialsprechstunden, offener Babytreff, Gesundheitsberatung, Sprechstunden der Hausverwaltung vor Ort, Kinderbetreuung bei Veranstaltungen)
  • Organisation von Informationsveranstaltungen (z.B. zu bezirksrelevanten Themen, Dialogreihen)
  • Bereitstellung von Räumlichkeiten für öffentliche Veranstaltungen oder Nachbarn:innen
  • Öffentlichkeitsarbeit (Beispielsweise Stadtteilzeitung, Newsletter...)


III. Förderschienen


Um den jeweiligen Anforderungen in unterschiedlichen Stadtgebieten entsprechen zu können und auch eine nachhaltige Entwicklung der Stadtteilarbeit garantieren zu können, gibt es mehrere unterschiedliche Finanzierungsschienen. Folgende Finanzierungsschienen sind möglich:

  • Stadtteilzentren
  • Nachbarschaftszentren
  • Stadtteiltreffs
  • Stadtteilprojekte

Nachdem die Stadtteilarbeit im gesamten Stadtgebiet Angebote an die Grazer Bürger:innen vor Ort anbieten will, werden pro Bezirk je nach Einwohnerdichte maximal zwei Zentren gefördert. Stadtteiltreffs und Stadtteilprojekte unterliegen jedoch nicht dieser Limitierung.


III.1. STADTTEILZENTREN


Ein Stadtteilzentrum ist eine mittel- bis langfristige Einrichtung und betreut ein begrenztes Einzugsgebiet, das mehrere Nachbarschaften umfasst. Orte für Stadtteilzentren inkl. Außenstellen werden ausschließlich von der Kommune selbst bestimmt. Stadtteilzentren arbeiten in Gebieten mit besonders hohem Betreuungsbedarf und unterliegen einem Qualitätssicherungsprozess.
Die Definition des lokalen Zuständigkeitsbereiches bzw. der zu betreuenden Schwerpunktnachbarschaften erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen politisch Verantwortlichen. Eine Änderung bzw. Beauftragung außerhalb dieses Bereichs kann nur mit beiderseitigem Einverständnis erfolgen.
Das Stadtteilzentrum ist Verantwortungsträger für umfassende Vernetzungs- und Beteiligungsprozesse in seinem Zuständigkeitsbereich, um mit den Menschen nachhaltige Verbesserungen ihrer Lebenssituation zu erreichen. In ihren Planungen sind alle vier Resultatsbereiche zu berücksichtigen.
Personalausstattung in der Stadtteilarbeit
Für Stadtteilzentren ist die Finanzierung von zwei Stadtteilarbeitern:innen mit einem Anstellungsausmaß von 30 Wochenstunden als stabile Ansprechpersonen vorgesehen.
Um Stadtteilarbeiter:innen über eine Subvention abrechnen zu können sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Ausbildung im Sozialbereich bzw. Erfahrung im Sozialbereich
  • Evaluierung der Tätigkeit durch Klienten:innenbefragung (siehe Qualitätssicherung)

Antragsanforderungen
Grundlage einer Beauftragung ist eine Jahres- und Ressourcenplanung, die für das Arbeitsjahr bindend ist und die Basis für qualitätssichernde Maßnahmen darstellt. Die Jahresplanung definiert ebenso die räumlichen Prioritäten (Schwerpunktnachbarschaften) in der Bearbeitung.
Für den Antrag erforderliche Unterlagen

  • SIBET-Förderansuchen
  • Detailliertes Budget
  • Operativer Arbeitsplan für Jahresschwerpunkte (siehe Vorlage)
  • Lebenslauf und Qualifikation der beschäftigten Mitarbeiter:innen, sofern diese nicht vorliegen.
  • Aktueller Vereinsregisterauszug und Statuten

Änderungen im Projektpersonal oder der Zuständigkeiten sind der Förderungsstelle umgehend zu melden.


III.2. NACHBARSCHAFTSZENTREN


Ein Nachbarschaftszentrum ist Ort der Kommunikation und Vernetzung im Bezirk und bündelt und unterstützt Initiativen von Bewohnern:innen. Wesentliches Merkmal von Nachbarschaftszentren ist, dass die Räumlichkeiten ausschließlich zur Nutzung durch Nachbarn:innen und aktive Bürger:innen, die ihr Engagement und ihre Ideen für ein Miteinander einbringen, zur Verfügung stehen. Deshalb entstehen Nachbarschaftszentren dort, wo längerfristiges, hohes Engagement von Bürger:innen und der Bedarf an Räumlichkeiten, um dieses umsetzen zu können, zusammentrifft.
Antragsanforderungen
Grundlage einer Finanzierung ist eine Jahres- und Ressourcenplanung, die für das Arbeitsjahr bindend ist und die eine quantitative Nutzungsevaluierung erlaubt.
Für den Antrag erforderliche Unterlagen

  • SIBET-Förderansuchen
  • Detailliertes Budget
  • Aktueller Vereinsregisterauszug und Statuten


III.3. STADTTEILTREFFS


Stadtteiltreffs sind für alle Nachbarn:innen offene Treffpunkte, die in von einer Organisation genutzten Räumen zu bestimmten Zeiten betreut werden.
Stadtteiltreffs ergänzen im besten Fall die Aktivitäten des Betreibers und sind regelmäßige zeitlich begrenzte Angebote. Anders als in Nachbarschafts- oder Stadtteilzentren stehen die Räumlichkeiten nicht durchgehend zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung.
Stadtteiltreffs haben einen Mindestbetrieb von 4 Stunden in der Woche. Die angebotenen Aktivitäten richten sich nach den Bedürfnissen der Nutzer:innen und haben den Schwerpunkt der Einsamkeitsprävention durch den Aufbau und Erhalt nachbarschaftlicher Kontakte.
Im besten Fall haben die Betreiber hohe Verweiskompetenz, um die Nutzer:innen bei unterschiedlichsten Anliegen an kompetente Partner:innen weiterverweisen zu können.
Antragsanforderungen
Grundlage einer Finanzierung ist eine Ressourcenplanung, die für das Arbeitsjahr bindend ist und die eine quantitative Nutzungsevaluierung erlaubt.
Für den Antrag erforderliche Unterlagen

  • SIBET-Förderansuchen
  • Detailliertes Budget
  • Aktueller Vereinsregisterauszug und Statuten


III.4. PROJEKTE DER STADTTEILARBEIT


Projekte der Stadtteilarbeit sind zeitlich und räumlich begrenzte Maßnahmen. Die mit den Menschen gemeinsam gesetzten Aktionen haben Vernetzungs- und Beteiligungsprozesse zum Ziel, um eine möglichst nachhaltige Verbesserung der jeweiligen Lebenssituation zu erreichen. Im Rahmen dieser Finanzierungsschiene sind vielfältige (Pilot-)Projekte möglich.
Antragsanforderungen
Grundlage einer Finanzierung ist eine Maßnahmen- und Ressourcenplanung, die für die Projektlaufzeit bindend ist.
Für den Antrag erforderliche Unterlagen

  • SIBET-Projektförderansuchen
  • Detailliertes Budget
  • Aktueller Vereinsregisterauszug und Statuten


IV. Förderung


Grundlage einer Förderung aus den SIBET-Mitteln ist die Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz in der jeweils gültigen Fassung.
Nachbarschafts- und Stadtteilzentren, sowie Stadtteiltreffs können keine weitere SIBET-Förderung beantragen.
Die Förderung von Stadtteilprojekten im laufenden Jahr sind durch die Höchstgrenze limitiert und können durch Folgeanträge für dasselbe Projekt nicht aufgestockt werden.
Die Förderung für Stadtteil- und Nachbarschaftszentren wird in zwei Teilzahlungen - eine je Jahreshälfte - ausbezahlt. Allfällige Überschüsse aus Vorjahren werden von der zweiten Teilzahlung abgezogen.


IV.1. Förderrahmen


Folgende Förderhöhen sind für die unterschiedlichen Schienen vorgesehen:

  • Stadtteilzentren: bis zu € 150.000 (inkl. € 25.000 je Außenstelle)
  • Nachbarschaftszentren: bis zu € 50.000.
  • Stadtteiltreffs: bis zu € 15.000
  • Stadtteilprojekte: bis zu € 10.000


IV.2. Drittmittelfinanzierung und Einkünfte in der Stadtteilarbeit


Die Basisfinanzierung kann als Eigenmittelanteil für Drittmittelfinanzierungen geltend gemacht werden.

In allen Fällen, in denen die Stadt Graz die Miete für Räumlichkeiten trägt, dürfen die Räumlichkeiten nicht weitervermietet werden, sondern sind kostenfrei für gemeinschaftliche Aktivitäten zur Verfügung zu stellen. Allenfalls können Beiträge zu Reinigung eingehoben werden.

Das Ziel der Stadtteilarbeit ist es, inklusive, niederschwellige, konsumfreie Treffpunkte zu schaffen. Kleine Unkostenbeiträge von Nutzern:innen zu gemeinsamen Mittagessen oder Bastelangeboten sind möglich, dürfen aber kein Hindernis zur Teilnahme darstellen.
Angebote, wie Musik- oder Tanzunterricht, die von Professionisten:innen gegen Honorar in einem Stadtteil- oder Nachbarschaftszentrum angeboten werden, müssen gegenüber dem:der Fördergeber:in sichtbar gemacht werden und dürfen die Räumlichkeiten zu Kernzeiten nicht blockieren.


IV.3. Förderabrechnung


Es gelten die Vorgaben der Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz in der jeweils gültigen Fassung. Zur Förderungsabrechnung sind die entsprechenden SIBET-Formulare und Beilagen zu verwenden.


V. Koordination und Qualitätssicherung


Die Teilnahme an koordinierenden und/oder inhaltlichen Aktivitäten bzw. qualitätssichernden Maßnahmen (Dokumentationsanforderungen, Fortbildungen, Tätigkeitsanalysen...), zu denen seitens des Koordinators Friedensbüro Graz eingeladen wird, ist Teil der Beauftragung.
Im Rahmen der extern begleiteten Evaluationen werden auch Nutzer:innenworkshops bzw. Einzelbefragungen durchgeführt.


VI. Inkrafttreten


Diese Richtlinien treten mit 01.01.2022 in Kraft

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