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Erarbeitung von Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung

Workshop Perspektive ProjektwerberInnen - 15. April 2013, 9 - 11.30 Uhr, Rathaus, Media Center

TeilnehmerInnen: Prokurist Ing. Josef Hoffmann (GWS-Bau- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H), Baumeister Ing. Johann Frank (ÖWG) als Teamkoordinator für den gemeinnützigen Wohnbauverband, Baumeister Ing. Gerhard Fleissner (Fleissner + Partner Ges.m.b.H) und Ing. Wolfgang Dallago DI Karin Sattlegger (GBG - Grazer Gebäude- und Baumanagement), Ing. Raimund Berger (Beirat für BürgerInnenbeteiligung), Karin Steffen (AG Leitlinienentwicklung des Beirates für BürgerInnenbeteiligung), Dr. Elmar Ladstädter (Beirat für BürgerInnenbeteiligung), Bernhard Possert (Moderation/externe Prozessbegleitung), Hilde Zink (Referat für BürgerInnenbeteiligung)

Diese Zusammenfassung soll einen Überblick über die Bandbreite der geäußerten Meinungen und Anliegen im Workshop geben. Zur besseren Übersicht wurden die Wortmeldungen inhaltlich zusammengefasst.

Verfahren allgemein:

  • Vom Grundstücksankauf bis zum Baubeginn liegt eine große Zeitspanne, daher oft schwer kalkulierbar. Wesentlich für die Projektkalkulation ist die Bebauungsdichte
  • Rechtssicherheit und Planungssicherheit ist für ProjektwerberInnen wichtig
  • Verfahren sind langwierig und kostenintensiv Verfahren müssen beschleunigt werden - durch lange Verfahren muss man mit manchen Projekten die Fristen für Förderungen haben ins Umland ausweichen
  • Verbesserung des Zusammenspiels unterschiedlicher Verwaltungsebenen
  • Die Einbeziehung des Fachbeirates für Baukultur führt zu längeren Verfahren

Einzelbauverfahren/Nachbarrechte:

  • Nachbarrechte im Einzelbauverfahren sind im Steiermärkischen Baugesetz geregelt. Nachbarn haben die Möglichkeit Einsprüche zu erheben. Oft gibt es erst im Bauverfahren Widerstände

Bebauungsplanung und Verkehrsplanung allgemein:

  • Anregung: Bebauungspläne sollten vorausschauend und für größere Gebiete erstellt werden (Beispiel Wien, hier gibt es größere Bebauungsplangebiete und projektunabhängige Bebauungspläne)
  • Vorausschauende Verkehrsplanung notwendig Eine Teilung des Bebauungsplan-Verfahrens andenken

BürgerInnenbeteiligung allgemein:

  • Es gibt Beispiele für rechtzeitiges, konstruktives Gespräch zwischen BauwerberInnen und BürgerInnen (im Einzelbauverfahren z.B. Bauprojekt in Waltendorf, Gespräch mit dem Schutzverein Ruckerlberg)
  • Eine frühzeitige Einbeziehung der BürgerInnen könnte der Politik den Rücken stärken bei späterer Kritik von Einzelnen Teuer und problematisch sind nicht Sonderwünsche allgemein, sondern vor allem SPÄTE Sonderwünsche und Verzögerungen allgemein
  • Interessen der konkreten zukünftigen Wohnungskäufer/Mieter kann man nicht vorab definieren - auch häufiger Wechsel gegeben
  • Eine Vorhabenliste der Stadt - was ist geplant/welche Planungen stehen an? - würde allgemein eine frühzeitige Information der BürgerInnen ermöglichen
  • Ablaufschema für BürgerInnenbeteiligungsprozesse ist sinnvoll, wo beginnt und endet ein Beteiligungsprozess; es muss klare Vorgaben geben, die für alle gelten BürgerInnenbeteiligung bei Stadtentwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan:
  • BürgerInnenbeteiligung bei Erstellung des Stadtentwicklungskonzeptes und Flächenwidmungsplan ist Aufgabe der Verwaltung (Vorgaben öffentliche Entwurfsauflage und BürgerInneninformation im Raumordnungsgesetz) BürgerInnenbeteiligung im Bebauungsplanverfahren:
  • Derzeit gibt es häufig Architektenwettbewerbe zur Qualitätssicherung bei Projekten. Die Wettbewerbsvorgaben sind mit der Verwaltung abgestimmt. Ein Bebauungsplanentwurf auf der Basis der Wettbewerbsergebnisse wird dann öffentlich aufgelegt, und BürgerInnen werden informiert (Einwendungsmöglichkeit).
  • Frühzeitigere Einbindung der BürgerInnen denkbar:
  • BürgerInnenbeteiligung sollte vor den Wettbewerben stattfinden, parallel zu der Vorgabendefinition der Stadtplanung. Anregungen und Wünsche könnten so in die Wettbewerbsunterlagen eingebaut werden. Werden durch spätere BürgerInneneinbindung Änderungen notwendig, bedeutet dies einen Rückschritt und damit erhöhte Kosten.
  • BürgerInneninteressen können im Bebauungsplanverfahren nicht von den ProjektwerberInnen abgefragt werden. Diese Aufgabe müsste die Stadt übernehmen (z.B. Veranstaltungen in den Bezirken)
  • Bündeln von BürgerInnenanliegen und -Interessen notwendig: Zusammenspiel Stadtverwaltung und Bezirksdemokratie definieren

Erstellung der Zusammenfassung: Referat für BürgerInnenbeteiligung buergerbeteiligung@stadt.graz.at

Petra Gradwohl

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