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Erarbeitung von Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung

Workshop VerwaltungsmitarbeiterInnen - MitarbeiterInnen Holding 8. April 2013, 13 – 16 Uhr, Rathaus, Baumkircher Zimmer

TeilnehmerInnen: Mag. Simone Reis (Stadtbaudirektion), DI Friedrich Schenn (Stadtplanungsamt), DI Klemens Klinar (Stadtplanungsamt), Mag. Natascha Maili (Umweltamt), DI Barbara Urban (Abteilung für Verkehrsplanung), DI Robert Wiener (Abteilung Grünraum und Gewässer), DI Christine Radl (Abteilung Grünraum und Gewässer), Ing. Günter Volkmar (Holding Graz), DI Andreas Solymos (Holding Graz), Bernhard Possert (Moderation/externe Prozessbegleitung), Wolf-Timo Köhler (Referat für BürgerInnenbeteiligung), Hilde Zink (Referat für BürgerInnenbeteiligung)

Diese Zusammenfassung soll einen Überblick über die Bandbreite der geäußerten Meinungen und Anliegen im Workshop geben. Zur besseren Übersicht wurden die Wortmeldungen inhaltlich zusammengefasst und geordnet. Beteiligung allgemein:

  • Einbindung von BürgerInnen sollte möglichst früh erfolgen 
  • BürgerInnenbeteiligung kann herausfordernd sein und langwierig Konsensfindung schwierig - es gibt keine Maßnahme, die nur Befürworter findet 
  • BürgerInnen haben meist eine hohe Erwartungshaltung an einen Beteiligungsprozess, die nicht immer erfüllt werden kann Spielregeln für Beteiligungsprozesse muss man vorher definieren 
  • Der Ablauf von Verwaltungsverfahren ist für die BürgerInnen oft schwer nachvollziehbar - verschiedene rechtliche Vorgaben für verschiedene Verfahren 
  • Bei rechtzeitiger Beteiligung ist die Akzeptanz für ein Projekt sicher größer Beteiligung braucht personelle und finanzielle Ressourcen 
  • Leitlinien sollen auch helfen vorhandenen Personalressourcen besser zu nützen 
  • Kann BürgerInnenbeteiligung die Verwaltung entlasten? Leitlinien sollen flexibel sein und den verschiedenen Anforderungen gerecht werden und vor allem auf die Größe/Dimension eines Projektes Bezug nehmen 
  • Bei großen Projekten und komplexen Anforderungen werden auch Beteiligungsprozesse komplex Diskussionsveranstaltungen werden häufig von Menschen besucht, die sich beschweren wollen "Öffentliches Interesse" im Gegensatz zu individuellen Bedürfnissen - klarer differenzieren Beschwerdemanagement der Holding (Internet, Kontaktformular) wird gut angenommen

Beteiligungsprozesse Wichtige Fragestellungen: 

  • Wo ist Information ausreichend ohne weitergehende Beteiligungsangebote? 
  • Eignet sich ein Projekt/Thema für einen Beteiligungsprozess? 
  • Welche Rahmenbedingungen sind in einem Projekt fix - wo besteht Gestaltungsspielraum? 
  • Wie frühzeitig soll man fragen, hören? 
  • Welche sind die verschiedenen Zielgruppen - wo endet der Bereich der direkt Betroffenen (z.B. direkte AnrainerInnen) und wer gehört zu einem erweiterten Kreis? 
  • Wo ist Diskussion über Varianten sinnvoll - wo sollte bereits ein Planungsentwurf vorliegen? 
  • Welches Beteiligungsformat, welche Methode ist für welche Projekte sinnvoll? 
  • Wie kann man sicherstellen, dass Ergebnisse von Beteiligungsprozessen nicht von Gruppen in Frage gestellt werden, die sich am Prozess nicht beteiligt haben? Für alle BürgerInnen verständliche Aufbereitung von Unterlagen, Plänen etc. ist wichtig, aber nicht unproblematisch, auch Vereinfachung kann zu Missverständnissen, Missinterpretationen führen Aufgabenstellung und Zielgruppen müssen klar definiert werden 
  • Professionelle Begleitung ist notwendig, aber kein Garant für Gelingen Unterscheiden zwischen BürgerInnen mit allgemeinem Interesse und dem Blick auf das „öffentliche Interesse" und direkt betroffenen AnrainerInnen (und wo endet die direkte Betroffenheit?) 
  • Klar kommunizieren, worin der Gestaltungsspielraum besteht, aber auch welche Rahmenbedingungen fix sind Bei Gestaltungen im öffentlichen Raum (Platzgestaltungen) wurden zum Teil Inserate geschaltet, Fragebögen versandt und die Ergebnisse sind in die Ausschreibung für die Wettbewerbe eingeflossen 
  • Auf verschiedene Zielgruppen aktiv zuzugehen ist zum Teil erforderlich, aber in der Praxis schwer umsetzbar Stadtteilmanagement (z.B. Annenstraße) hat sich bewährt. Es wurde zielgruppenorientiert eingebunden 
  • Das Erreichen von speziellen Zielgruppen (z.B. MigrantInnen) ist oft schwierig Prozessdesign, Methode und zeitlicher Rahmen hängt von der Größe eines Projektes ab (z.B. Annenstraßenprozess nicht vergleichbar mit einem Wohnstraßenprojekt) 
  • Politik/Bezirksvertretungen 
  • Welche Rolle kann die Bezirksvertretung spielen im Hören/Erheben/Zusammenfassen/Vermitteln von Anliegen und Bedürfnislagen vor Ort? 
  • Bezirksvertretungen sollten in eine Beteiligungsstruktur in den Leitlinien integriert werden Rolle der Politik in Beteiligungsprozessen klären

Bebauungsplanung 

  • Das Raumordnungsgesetz (ROG) regelt die Form der Beteiligung im Bebauungsplanverfahren, der gesetzliche Auftrag muss von der Verwaltung erfüllt werden 
  • Im Zeitraum der öffentlichen Auflage wird ein Bebauungsplan-Entwurf in einer Informationsveranstaltung vorgestellt Der Bebauungsplan-Entwurf ist im Zeitraum der öffentlichen Auflage auf der Homepage des Stadtplanungsamtes veröffentlicht 
  • Im Unterschied zu Planungen auf öffentlichem Gut z.B. bei der Gestaltung eines öffentlichen Platzes geht es bei der Bebauungsplanung um privates Grundeigentum (evtl. verknüpft mit öffentlichen Flächen) 
  • Die Politik und die Verwaltung haben öffentliche Interessen zu wahren, müssen langfristige Entscheidungen treffen BürgerInnen können nicht über die Gestaltung, Verwertung etc. von Privatflächen entscheiden 
  • Bebauungspläne sind teilweise sehr umstritten. Kommunikation sollte früher erfolgen

Erstellung der Zusammenfassung: Referat für BürgerInnenbeteiligung buergerbeteiligung@stadt.graz.at

Petra Gradwohl

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