GZ: A 16-024463/2014/0005_2
Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 17.12.2020 für die Zuerkennung des Alfred-Kolleritsch-Würdigungspreises der Stadt Graz
Auf Grund des § 45 Abs. 6 des Statuts der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020 wird beschlossen:
Die Stadt Graz vergibt alle zwei Jahre (gerade Jahre) zur Förderung des künstlerischen Schaffens von Autor*innen den Alfred Kolleritsch-Würdigungspreis der Stadt Graz
Dieser Preis wird einer Autor*in sowie Persönlichkeiten und/oder Literaturinitiativen, Vereinen oder Institutionen, die sich in ihrem literarischen Werk und/oder in ihrer Tätigkeit zur Vermittlung, Förderung und Verbreitung der zeitgenössischen Literatur herausragende Leistungen mit ausgewiesenem Graz-Bezug erworben haben, zuerkannt.
Die Höhe des Alfred Kolleritsch-Würdigungspreises wird alle zwei Jahre dem Stadtsenat zur generellen Beschlussfassung vorgelegt.
Eine Fachjury legt der jeweiligen Kulturreferent*in der Stadt einen begründeten Vorschlag vor. Die Zuerkennung des Alfred Kolleritsch-Würdigungspreises an die Preisträger*in beschließt der Stadtsenat über Antrag der Kulturreferent*in auf Basis der Jurybegründung und unter Angabe der Fachjurymitglieder.