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Camera Austria Preis

GZ: A 16-024463/2014/0005_3


Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 17.12.2020 für die Zuerkennung des Camera Austria Preises der Stadt Graz. 

Auf Grund des § 45 Abs. 6 des Statuts der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020 wird beschlossen:


Die Stadt Graz vergibt alle zwei Jahre (ungerade Jahre) in Würdigung und Anerkennung des künstlerischen Schaffens auf dem Gebiet der zeitgenössischen Fotografie den Camera-Austria-Preis der Stadt Graz.

Dieser Preis wird einem*einer Fotografen*in mit ausgewiesenem Graz-Bezug für herausragende Leistungen im Bereich der zeitgenössischen Fotografie zuerkannt.

Die Höhe des Camera Austria Preises wird alle zwei Jahre dem Stadtsenat zur generellen Beschlussfassung vorgelegt.

Eine von der Camera Austria bestellte Fachjury legt der jeweiligen Kulturreferent*in der Stadt einen begründeten Vorschlag vor.

Die Zuerkennung des Camera Austria Preises der Stadt Graz an die Preisträger*in beschließt der Stadtsenat über Antrag der Kulturreferent*in auf Basis der Jurybegründung und unter Angabe der Fachjurymitglieder.

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