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Herbert Eichholzer-Architekturförderungspreise

GZ: A 16-024463/2014/0005_1


Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 17.12.2020 für die Zuerkennung der Herbert Eichholzer-Architekturförderungspreise.

Auf Grund des § 45 Abs. 6 des Statuts der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020 wird beschlossen:


Die Stadt Graz vergibt alle zwei Jahre (ungerade Jahre) in Anerkennung und zur Förderung architektonischen Schaffens die Herbert Eichholzer-Architekturförderungspreise der Stadt Graz.

Diese Preise werden Studierenden der Technischen Universität Graz, die als Siegerprojekte eines Studierendenwettbewerbes ausgewählt werden, zuerkannt.

Die Anzahl und Höhe der Herbert Eichholzer-Architekturförderungspreise wird alle zwei Jahre dem Stadtsenat zur generellen Beschlussfassung vorgelegt.

Eine von der Technischen Universität bestellte Fachjury legt der jeweiligen Kulturreferent*in der Stadt einen begründeten Vorschlag vor.

Die Zuerkennung der Herbert Eichholzer-Architekturförderungspreise an die Preisträger*innen beschließt der Stadtsenat über Antrag der Kulturreferent*in auf Basis der Jurybegründung unter Angabe der Fachjurymitglieder.

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