GZ: A 16-024463/2014/0005_1
Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 17.12.2020 für die Zuerkennung der Herbert Eichholzer-Architekturförderungspreise.
Auf Grund des § 45 Abs. 6 des Statuts der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020 wird beschlossen:
Die Stadt Graz vergibt alle zwei Jahre (ungerade Jahre) in Anerkennung und zur Förderung architektonischen Schaffens die Herbert Eichholzer-Architekturförderungspreise der Stadt Graz.
Diese Preise werden Studierenden der Technischen Universität Graz, die als Siegerprojekte eines Studierendenwettbewerbes ausgewählt werden, zuerkannt.
Die Anzahl und Höhe der Herbert Eichholzer-Architekturförderungspreise wird alle zwei Jahre dem Stadtsenat zur generellen Beschlussfassung vorgelegt.
Eine von der Technischen Universität bestellte Fachjury legt der jeweiligen Kulturreferent*in der Stadt einen begründeten Vorschlag vor.
Die Zuerkennung der Herbert Eichholzer-Architekturförderungspreise an die Preisträger*innen beschließt der Stadtsenat über Antrag der Kulturreferent*in auf Basis der Jurybegründung unter Angabe der Fachjurymitglieder.