GZ: A 16-024463/2014/0005_4
Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 17.12.2020 für die Zuerkennung des Franz-Nabl-Literaturpreises der Stadt Graz.
Auf Grund des § 45 Abs. 6 des Statuts der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020 wird beschlossen:
Die Stadt Graz vergibt alle zwei Jahre (ungerade Jahre) in Würdigung und Anerkennung des literarischen Schaffens den Franz-Nabl-Literaturpreis der Stadt Graz.
Dieser Preis wird einer Autor*in mit ausgewiesenem Graz-Bezug zuerkannt, die in deutscher Sprache schreibt und durch einen eigenständigen Literaturbeitrag im besonderen Maße hervorgetreten ist. Weiters kann dieser Preis einer Autor*in zuerkannt werden, die nicht in deutscher Sprache schreibt, jedoch in deutscher Sprache publiziert und dabei die kulturelle und sprachliche Vielfalt Österreichs repräsentiert und damit in einen europäischen Literaturkontext zu bringen ist.
Die Höhe des Franz-Nabl-Literaturpreises wird alle zwei Jahre dem Stadtsenat zur generellen Beschlussfassung vorgelegt.
Eine Fachjury legt der jeweiligen Kulturreferent*in der Stadt einen begründeten Vorschlag vor.
Die Zuerkennung des Franz-Nabl-Literaturpreises der Stadt Graz an die Preisträger*in beschließt der Stadtsenat über Antrag der Kulturreferent*in auf Basis der Jurybegründung und unter Angabe der Fachjurymitglieder.