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manuskripte Förderungspreis der Stadt Graz

GZ: A 16-024463/2014/0005_6


Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 17.12.2020 für die Zuerkennung des "manuskripte"-Förderungspreises der Stadt Graz.

Auf Grund des § 45 Abs. 6 des Statuts der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020 wird beschlossen:


Die Stadt Graz vergibt jährlich zur Förderung des künstlerischen Schaffens von Autor*innen den ,,manuskripte"-Förderungspreis der Stadt Graz.

Dieser Preis wird einer Autor*in mit ausgewiesenem Graz-Bezug für ein in Arbeit befindliches Werk zuerkannt.

Die Höhe des „manuskripte"-Förderungspreises wird jährlich dem Stadtsenat zur generellen Beschlussfassung vorgelegt.

Eine von der Herausgeber*in der Zeitschrift „manuskripte" bestellte Fachjury legt der jeweiligen Kulturreferent*in der Stadt einen begründeten Vorschlag vor.

Die Zuerkennung des „manuskripte"-Förderungspreises an die Preisträger*in beschließt der Stadtsenat über Antrag der Kulturreferent*in auf Basis der Jurybegründung und unter Angabe der Fachjurymitglieder.

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