GZ: A 16-024463/2014/0005_6
Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 17.12.2020 für die Zuerkennung des "manuskripte"-Förderungspreises der Stadt Graz.
Auf Grund des § 45 Abs. 6 des Statuts der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020 wird beschlossen:
Die Stadt Graz vergibt jährlich zur Förderung des künstlerischen Schaffens von Autor*innen den ,,manuskripte"-Förderungspreis der Stadt Graz.
Dieser Preis wird einer Autor*in mit ausgewiesenem Graz-Bezug für ein in Arbeit befindliches Werk zuerkannt.
Die Höhe des „manuskripte"-Förderungspreises wird jährlich dem Stadtsenat zur generellen Beschlussfassung vorgelegt.
Eine von der Herausgeber*in der Zeitschrift „manuskripte" bestellte Fachjury legt der jeweiligen Kulturreferent*in der Stadt einen begründeten Vorschlag vor.
Die Zuerkennung des „manuskripte"-Förderungspreises an die Preisträger*in beschließt der Stadtsenat über Antrag der Kulturreferent*in auf Basis der Jurybegründung und unter Angabe der Fachjurymitglieder.