GZ: A 16-024463/2014/0005_7
Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 17.12.2020 für die Zuerkennung des Würdigungspreises der Stadt Graz für Studierende der Kunstuniversität Graz.
Auf Grund des § 45 Abs. 6 des Statuts der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020 wird beschlossen:
Die Stadt Graz vergibt jährlich in Anerkennung und Würdigung besonderer Leistungen von Studierenden der Kunstuniversität Graz einen Würdigungspreis.
Dieser Preis wird Studierenden für besondere künstlerische und/oder wissenschaftliche Leistungen zuerkannt.
Die Höhe des Würdigungspreises der Stadt Graz für Studierende der Kunstuniversität Graz wird jährlich dem Stadtsenat zur generellen Beschlussfassung vorgelegt.
Eine vom Rektorat der Kunstuniversität bestellte Fachjury legt der jeweiligen Kulturreferent*in der Stadt einen begründeten Vorschlag vor.
Die Zuerkennung des Würdigungspreises der Stadt Graz für Studierende der Kunstuniversität Graz an die Preisträger*in beschließt der Stadtsenat über Antrag der Kulturreferent*in auf Basis der Jurybegründung und unter Angabe der Fachjurymitglieder.