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Erarbeitung von Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung

Workshop Perspektive NGOs, Kammern und Interessensvertretungen am 16. Mai 2013, 14 – 15.45 Uhr, Europäisches Fremdsprachenzentrum

TeilnehmerInnen: Mag. Viktor Larissegger (WK Regionalstelle Graz), Ilse Schmid (Landesverband Elternvereine), Andreas Köberl (ÖZIV), Stephan Landgraf (ARGUS Steiermark), Karin Steffen (AG Leitlinienentwicklung des Beirates für BürgerInnenbeteiligung), Rudolf Zankl (Odilien-Institut), Ass.-Prof. Dr. Franz Brunner (Karl-Franzens-Universität), Dr. Elmar Landstädter (Beirat für BürgerInnenbeteiligung), Bernhard Possert (Moderation/externe Prozessbegleitung), Wolf-Timo Köhler (Referat für BürgerInnenbeteiligung)

Diese Zusammenfassung soll einen Überblick über die Bandbreite der geäußerten Meinungen und Anliegen im Workshop geben. Zur besseren Übersicht wurden die Wortmeldungen inhaltlich zusammengefasst und geordnet.

Information

  • „Rechtzeitige" Zurverfügungstellung von relevanten Informationen, die es ermöglichen, sich ein „Bild" vom jeweiligen Vorhaben zu machen; so früh, dass man sich auch noch anderweitig informieren kann
  • Gewährleistung der Vollständigkeit der Informationen, nicht warten, bis spezifisch nachgefragt wird
  • Handelt es sich bei der Informationsbeschaffung um eine Bring- oder eine Holschuld?
  • Einladungen gehen in der Informationsflut unter
  • Verständlichkeit der Informationen - aufbereitet für die jeweiligen Ziel-/Ansprechgruppen; keine „Überforderung" der jeweiligen Zielgruppen (auch durch zu umfangreiche Prozesse!)
  • „Graz" (eine Stelle, Person, etc.) soll Informationen und Prozesse verschiedener an einem Vorhaben beteiligter öffentlicher Institutionen (Land, Bund, Stadt, ÖBB, Holding Graz, etc.) bündeln und eine koordinierte Kommunikation schon vor einem Beteiligungsprozess gewährleisten
  • Wie können sehr komplexe Vorhaben und Pläne nachvollziehbar und (für alle Ziel- /Ansprechgruppen) verständlich dargestellt werden?
  • Vereinfachte Visualisierungen von Plänen

Wann ist Beteiligung „rechtzeitig"?

  • Es sollte „mehr als nur ein Beistrich" verändert werden können
  • BürgerInnenanliegen sollten bereits vor Abschluss einer Gesamtplanung der ArchitektInnen eingeholt werden; schwer, Anliegen im Nachhinein zu integrieren
  • Beteiligung in der Grobplanungsphase, wenn noch Varianten vorgeschlagen werden können; jedenfalls vor Detailplanungen
  • Rechtzeitig ist sehr früh
  • Am Beginn eines Beteiligungsprozesses sollte ein Vorschlag präsentiert werden, der es ermöglicht sich ein Bild vom gegenständlichen Vorhaben zu machen, der aber noch eine gewisse Ergebnisoffenheit bzw. Varianten zulässt

Zielgruppen/Beteiligte, Organisation, Zeitraum, Zustandekommen von Beteiligungsprozessen

  • Zu Beginn einer Planung muss überlegt werden, was bedeutet Veränderung für welche Gruppen; betroffene Gruppen einbeziehen
  • Prozessklarheit ist wichtig; was geschieht wann?
  • Ein verlässlicher Zeitrahmen soll definiert werden, innerhalb dessen ein Beteiligungs-Prozess endgültig abgeschlossen sein soll („danach ist Schluss"); für BauwerberInnen ist Planbarkeit wichtig
  • Oft braucht es keine Beteiligung, sondern „nur" gute Abstimmung zwischen verschiedenen Verwaltungseinheiten, Holding etc.
  • Nicht BürgerInnenbeteiligung parallel zu Planungen, sondern als Bestandteil von Planungen
  • Ab welcher Größe eines Vorhabens soll BürgerInnenbeteiligung angeboten werden?
  • Projektgröße rechtfertigt Aufwand
  • In den Beteiligungsprozess sollen sowohl „Betroffene" als auch themenspezifische „ExpertInnen" einbezogen werden Die Rolle der Bezirksvertretungen im Beteiligungsprozess muss genau geklärt sein
  • Wichtige Rolle der Bezirksvertretungen jedenfalls bei direkt bezirksbezogenen Projekten; die verpflichtenden Bezirksversammlungen nützen NGO´s haben zum Teil sehr hohe Fachkompetenz, die jedenfalls in den Beteiligungsprozess zu integrieren ist (zumindest in Form einer „Übersetzungsfunktion" hin zur eigenen Zielgruppe)
  • Wie können politik- und aktivitätsverdrossene BürgerInnen (wieder) für Beteiligung mobilisiert werden? Ziel: „Prozess-Zufriedenheit"
  • Wie erfährt die Stadt Graz, dass sich Institutionen/Vereine/NGOs/Kammern für eine konkrete Beteiligung interessieren?
  • Wie kann man sicherstellen, dass relevante lokale Institutionen aktiv einbezogen werden, z.B. Schulen?
  • Auch in der Umsetzungsphase „dahinter sein", dass Vereinbarungen umgesetzt werden? Zum Beispiel müssen Ergebnisse der Beteiligung, die eine Baustellenausführung an sich betreffen auch klare Vorgabe für Baufirmen sein

Leitlinien

  • Leitlinien sind jedenfalls sinnvoll und sollen das System „nur wer am lautesten schreit, wird gehört" ablöse 
    Diskussionskultur/Dialogbereitschaft von allen Beteiligten ist notwendig, damit Leitlinien belebt werden
  • Diskussionskultur/Dialogbereitschaft von allen Beteiligten ist notwendig, damit Leitlinien belebt werden
  • Wünschenswert, dass durch Leitlinien der Aufwand aller Beteiligter geringer wird, der Output jedoch steigt (Effizienz)

Erstellung der Zusammenfassung: Referat für BürgerInnenbeteiligung buergerbeteiligung@stadt.graz.at

Petra Gradwohl

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