Wichtig zu wissen
- Die im Kalenderjahr tatsächlich angefallenen Aufwände an Behandlungsbeiträgen können beim Lohnsteuerausgleich sowie bei Zusatzkrankenversicherungen zur Erstattung eingebracht werden.
- Die KFA sendet den Hauptversicherten monatlich eine Aufstellung der in Anspruch genommen Leistungen. In dieser Auflistung ist auch der zu entrichtende Behandlungsbeitrag angeführt.
- Achtung: Sofern die Behandlungsbeitragssumme unter 3 Euro liegt, erfolgt aus Kostengründen keine Aussendung.
- Für aktive KFA-versicherte Bedienstete wurde im GMI die Möglichkeit geschaffen, die Summe der Behandlungs- und Zusatzleistungsbeiträge abzufragen und auszudrucken.
So funktioniert es + Formular
- Zum Aufwandsnachweis beim Finanzamt oder der Zusatzkrankenversicherung können die monatlichen Behandlungsbeitragsauflistungen bzw. die „Lohnzettel" verwendet werden.
- @ aktive KFA-versicherte Bedienstete: GMI aufrufen und im Menü „Abrechnung" unter „KFA BB/ZL" den Bericht aufrufen.
Kontakt
8010 Graz, Hauptplatz 1
Tel: +43 316 872-5900
E-Mail: kfa@stadt.graz.at