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Umstieg von KFA auf BVAEB: Information für alle KFA-Versicherten

über den aktuellen Stand und einen möglichen Wechsel zur BVAEB

15.04.2025

Was ist geplant?

Der Grazer Gemeinderat hat einen Projektbeschluss gefasst, dass die Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Graz (KFA) möglicherweise aufgelöst wird und die Versicherten ab 01.01.2026 von der bundesweiten Versicherungsanstalt BVAEB aufgenommen werden. Aufgrund dieses Beschlusses führen die Verantwortlichen derzeit Verhandlungen mit der BVAEB. 

Weitere Details können Sie in diesen Dokumenten nachlesen. 

Alle bei der KFA versicherten Personen, d.s. aktive Mitarbeiter:innen (auch jene, die an die Holding zugewiesen sind) und Pensionist:innen sowie mitversicherte Angehörige.

Sie sind doppelt versichert? 
Doppelversicherungen, die z.B. durch Nebentätigkeiten oder andere Bezüge entstehen, würden weiterhin bestehen bleiben; nur aus der bisherigen KFA-Versicherung würde eine BVAEB-Versicherung werden. 
Wer bislang einer KFA in einem anderen Bundesland zugewiesen war (z.B. nach Wohnortwechsel in der Pension), würde ebenfalls auf die BVAEB umsteigen.

Nein, für Mitarbeiter:innen, die bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert sind, bliebe alles unverändert: Sie würden weiterhin bei der ÖGK versichert sein und es besteht auch keine Option, auf eigenen Wunsch in die BVAEB zu wechseln. 

Eine mögliche Umstellung auf die BVAEB würde automatisch erfolgen, die Versicherten müssen nichts tun.
Alle Details werden mit der BVAEB derzeit verhandelt, wobei von folgenden Annahmen ausgegangen wird:

  • Vertragspartner:innen: Durch einen Wechsel würden in Graz weniger direkte Vertragspartner:innen zur Verfügung stehen; gleichzeitig öffnet sich allen BVAEB-Versicherten ein großes, österreichweites Netz an Ärzt:innen und Spitälern – im Unterschied zur KFA, die mit wenigen Ausnahmen nur steirische Einrichtungen unter Vertrag hat. Dies kann vor allem bei medizinischen Spezialbehandlungen in anderen Bundesländern eine wichtige Rolle spielen. Siehe: Ärztinnen- und Ärztesuche (Ärztekammer Steiermark)

  • KFA-Zusatzleistungen: Die KFA-Zusatzleistung ist von einer möglichen Überführung nicht betroffen und wird erhalten bleiben. Diese Zusatzversicherung für die bereits Versicherten bleibt weiterhin bestehen.

  • Beitragshöhen: In Bezug auf die künftigen Krankenversicherungsbeiträge werden die gleichen Beitragshöhen gelten wie für alle anderen BVAEB-Versicherten. Mit Stand 7. April 2025 könnte das für die aktiven Mitarbeiter:innen bedeuten, dass die Beiträge möglicherweise sogar sinken; lediglich Versicherte im Ruhestand hätten einen höheren Beitrag zu leisten, der mit maximal 219 EURO/p.a. aber gering ausfällt (dieser Maximalbetrag fällt bei Ruhegenüssen zwischen 5.000 und 6.000 EURO an, bei Ruhegenüssen unter 1.000 EURO beträgt der Mehraufwand durchschnittlich 36 EURO/p.a.). 

Auf Ärztinnen- und Ärztesuche (Ärztekammer Steiermark) können Sie ärztliche Ordinationen nach Fächern, Bezirken und Krankenversicherungen filtern. Die BVAEB hat in der Steiermark derzeit 983 Ärzt:innen unter Vertrag, die KFA hat 1.237 Vertragsärzt:innen (Stand 04/2025).

Wenn Sie derzeit einen Arzt/eine Ärztin suchen, könnten Sie bereits darauf achten, dass diese Ordination nicht nur einen Vertrag mit der KFA, sondern auch mit der BVAEB hat.

Wenn Ihr Arzt/Ihre Ärztin keinen Vertrag mit der BVAEB hat und Sie weiterhin in dieser Ordination bleiben möchten, würde er bzw. sie im Falle eines Umstiegs zum Wahlarzt/Wahlärztin werden. Ab 2026 würden Sie die Einreichungen über das Webportal der BVAEB oder die MeineBVAEB-App schnell und unbürokratisch auf elektronischem Weg (z.B. Kostenerstattung) tätigen können.

Tipp zur Wahlarztrechnung: Achten Sie bei Wahlarztrechnungen darauf, dass Ihnen die Ordinationen eine detaillierte Honorarnote über die erbrachten ärztlichen Leistungen erstellt, dadurch erhöhen sich sehr oft die refundierbaren Kosten. Honorarnoten, die z.B. nur "Ordination" als erbrachte Leistung ausweisen, führen aufgrund der Bestimmungen der Krankenversicherungen meist zu sehr geringen Rückvergütungen.

Nein, eine Neuausstellung der eCard wäre bei einem Umstieg auf die BVAEB nicht nötig. Die eCard würde mit dem Stichtag 01.01.2026 auf BVAEB programmiert werden. Die Kennnummer auf der Rückseite mit „KFGRAZ" hat für Leistungen im Ausland keine Relevanz. Diese werden elektronisch über das Portal „EGDA" abgerechnet.

Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter,
liebe Versicherte der KFA!

Die Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Graz (KFA) war als Sozialversicherungsträger jahrzehntelang ein verlässlicher Partner für die Bediensteten der Stadt Graz. Diese Verlässlichkeit und Stabilität wurden jedoch im Vorjahr durch zwei Gutachten in Frage gestellt.
Wir möchten Sie nun mit diesem Schreiben über die bisherige Entwicklung und einen möglichen Umstieg auf die bundesweite Sozialversicherung BVAEB informieren. Wie Sie aus dieser Formulierung bereits heraushören: Es gibt noch keine endgültigen Beschlüsse dazu, es gibt aber erste Weichenstellungen.
Manche von Ihnen würden eine Entscheidung, auf die BVAEB umzusteigen, möglicherweise begrüßen, andere Versicherte hingegen empfinden eher Wehmut oder Sorge. Für Letzteres gibt es aus unserer Sicht jedoch keinen Anlass. Denn unabhängig, welche Entscheidung getroffen wird: Unser Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die allen Versicherten weiterhin eine optimale Gesundheitsversorgung bietet.

Bisherige Entwicklung
Der Stadtrechnungshof hat die KFA im Vorjahr unter die Lupe genommen und einen Bericht verfasst. Aufgrund dessen beauftragte die Stadtregierung ein Institut mit einer Prüfung der Lage und Optionen für die KFA. Beide Berichte empfahlen schließlich einen Wechsel in einen größeren Sozialversicherungsträger, konkret die BVAEB - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau - oder im österreichischen Sprachgebrauch: die bundesweite Beamtenversicherung.

Zur Situation der KFA
Das Gesundheitswesen steht unter Druck und kleine Anbieter sind stark betroffen. Was sind die Gründe dafür? Einerseits steigen die Gesundheitsausgaben, gleichzeitig sinken die Einnahmen. Die dadurch entstehende Lücke belastet alle Versicherungsträger, sie treibt aber kleine Einrichtungen wie die KFA besonders rasch in die Enge. Das zeigt das jährliche Defizit der KFA in der Höhe von 2,3 Millionen Euro. Tendenz: steigend.
Hinzu kommt, dass die KFA einen hohen Modernisierungs- und Investitionsbedarf aufweist. Eine Fortführung des KFA-Betriebs wird von den Fachleuten daher als riskant eingestuft.
An dieser Stelle möchten wir den KFA-Mitarbeiter:innen danken: Sie halten den Betrieb unter den aktuell schwierigen Bedingungen am Laufen und geben ihr Bestes im Interesse der Versicherten. Vielen herzlichen Dank dafür!
Die Dienstverträge der KFA-Bediensteten mit der Stadt Graz würden bei einem Wechsel zur BVAEB unverändert bleiben und bei der Suche nach neuen Arbeitsaufgaben werden wir uns in jedem einzelnen Fall um eine gute Lösung bemühen. 

Wie geht es weiter?
Um eine stabile Gesundheitsversorgung für alle Versicherten zu gewährleisten, erstellt die Stadt Graz derzeit einen Projektplan, um die KFA-Versicherten mit 1. Jänner 2026 in die BVAEB einzugliedern. Dieser Projektauftrag ist eine Voraussetzung dafür, dass Verhandlungen mit der BVAEB geführt werden können. Er stellt eine Richtungsentscheidung dar, ist aber noch kein Beschluss für einen Umstieg.
Fix ist auch: Bis zum offiziellen Wechsel bleibt die KFA in vollem Umfang leistungsfähig. Gemeinsam mit dem Land Steiermark soll nun eine gesetzliche Regelung zur Überführung der KFA in die BVAEB vorbereitet werden. Dabei erfolgen alle Schritte für die geplanten Beschlüsse im Gemeinderat im engen Austausch mit der Personalvertretung. 

Wer ist die BVAEB und was würde ein Umstieg bedeuten?
Die BVAEB (ehemals BVA) ist die Sozialversicherung für öffentliche Bedienstete und seit 2020 auch für Eisenbahnen und Bergbau zuständig. Sie bietet mehr als 1,2 Millionen Versicherten in Österreich eine Kranken- und Unfallversicherung, darunter finden sich die steirischen Landes- und Gemeindebediensteten ebenso wie die Mitarbeiter:innen der ÖBB.
Die BVAEB steht unter staatlicher Aufsicht des Sozial- sowie des Finanzministeriums und bietet neben der Finanzierung der medizinischen Behandlungen auch Vorsorge und präventive Maßnahmen. Sie finanziert Heilbehandlungen, Therapien, Rehabilitationen und kann sich dabei auf eigene Einrichtungen und Ambulatorien stützen.

Zahlreiche Vorteile, einige wenige Nachteile
Alle eingebundenen Fachleute haben uns versichert, dass ein Umstieg zur BVAEB eine absolut richtige Entscheidung im Interesse unserer Versicherten bedeuten würde. Bislang haben wir auch keinen Anlass, dieser Einschätzung zu misstrauen.
Wir gehen vielmehr davon aus, dass Sie bei der BVAEB in guten Händen wären: BVAEB-Versicherte profitieren von einem österreichweiten Netz an medizinischen Einrichtungen und Partner:innen. Die Selbstbehalte würden gleichbleiben. Die KFA-Zusatzleistung ist von einer möglichen Überführung nicht betroffen und soll jedenfalls erhalten bleiben. Durch einen Wechsel würden in Graz aber weniger direkte Vertragspartner:innen zur Verfügung stehen; gleichzeitig öffnet sich allen BVAEB-Versicherten ein großes, österreichweites Netz an Ärzt:innen und Spitälern - im Unterschied zur KFA, die nur steirische Einrichtungen unter Vertrag hat. Dies kann vor allem bei medizinischen Spezialbehandlungen in anderen Bundesländern eine wichtige Rolle spielen. Für einen Großteil der Versicherten würden die Beiträge gleichbleiben oder sogar sinken, ausgenommen davon sind Versicherte im Ruhestand, die mit geringen Beitragserhöhungen von wenigen Euros pro Monat rechnen müssten.

Die Details zu all diesen Fragen werden wie gesagt erst ausverhandelt. Sobald diese feststehen, werden wir Sie darüber ausführlich informieren.

Kontakt
Wenn Sie darüber hinaus Fragen oder Anliegen haben, kontaktieren Sie uns per E-Mail kfa@stadt.graz.at oder Tel. +43 316 872-5914 (Mo., Di., Do. von 10:00 bis 14:00 Uhr, Mi. von 07:30 bis 12:00 Uhr).


Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung bei dieser wichtigen Veränderung.

Elke Kahr Mag. Martin Haidvogl
Bürgermeisterin  Magistratsdirektor

Graz, 7. März 2025

Dieser Brief wurde Anfang März 2025 den aktiven und pensionierten KFA-Versicherten per Post an den Arbeitsplatz oder an die Heimatadresse zugestellt.

Wenn Sie Fragen oder Anliegen haben, können Sie unten einen Kommentar posten oder ein E-Mail schreiben an: kfa@stadt.graz.at.

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