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KFA-Versicherte: Vorgangsweise bei Krankenstandsmeldung

26.04.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen, werte KFA-Graz Versicherte,

wichtige Punkte bei der Berechnung des Krankengeldes sind der tatsächliche Beginn und das Ende des Krankenstandes. Nur mit diesen Daten sowie den notwendigen Unterlagen (Befunde, Diagnose...) können wir das Krankengeld berechnen.

Aus aktuellem Anlass und um das Krankengeld berechnen und rechtzeitig auszahlen zu können, rufen wir die Vorgehensweise Arbeitsunfähigkeitsmeldung in Erinnerung.

In Ihrer Verantwortung liegt es, die folgende Daten nachweislich und zeitgerecht (Web-Formular, Fax, Email) bereitzustellen:

  • Den Tag des Beginns des Krankenstands, bei Krankenständen, die länger als drei Tage dauern.
  • Die voraussichtliche Dauer des Krankenstandes (spätestens am elften Krankenstandstag)
  • Die Gesundmeldung und das Ausmaß des tatsächlichen Krankenstandes (Tag des Beginns und Tag des Endes, ist am ersten Arbeitstag zu aktualisieren, wenn diese Daten (Tage) von den vorangehenden Meldungen abweichen)
  • Zur Übermittlung der Daten verwenden sie die von Ihrem Arzt vollständig gefertigte Arbeitsunfähigkeitsmeldung, oder das auf www.graz.at bereitstehende Web-Formular*. *Dem Web-Formular ist die Arbeitsunfähigkeitsmeldung als Beilage anzuschließen.

Bitte beachten Sie: Wenn die Arbeitsunfähigkeitsmeldung nicht rechtzeitig und vollständig vorgelegt wird, ruht ihr Anspruch auf Krankengeld und in Folge der Anspruch auf Krankengeldzuschuss bis zur korrekten Einbringung.

Wir ersuchen Sie im eigenen Interesse die Daten auf Ihrer Arbeitsunfähigkeitsmeldung mit Ihrer Dienststelle bzw. dem GMI abzugleichen - nur so stellen Sie eine ordnungsgemäße Krankengeldauszahlung sicher

Freundliche Grüße und Gesundheit

Ihre Teams der KFA-Graz und der Personalverrechnung

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