12.10.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen, werte KFA-Graz Versicherte,
es freut uns Sie darüber informieren zu können, dass der Selbstbehalt für Schuheinlagen für alle Bedarfsträger entfällt, die die Schuheinlagen zur Berufsausübung benötigen. Voraussetzung ist, dass der Bedarf im Zusammenhang mit der Berufsausübung steht und die Einlagen in Arbeitsschuhen entsprechend den jeweils gültigen Arbeitnehmerschutzgesetzen verwendet werden. Als Bestätigung ist der Bedarf auf der Verordnung bzw. dem Ansuchen, der Verschreibung durch den verschreibenden Arzt bzw. Ärztin zu bestätigen.
Freundliche Grüße und viel Gesundheit
Ihr KFA-Graz Team