Etliche Kfz-Besitzer meldeten ihre Fahrzeuge während der Ausgangsbeschränkungen ab. Ohne Kennzeichen droht den Autos im öffentlichen Raum die Abschleppung.
Der Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung lässt keine zweite Meinung zu: Kraftfahrzeuge, die auf einer öffentlichen Straße verkehrsbehindernd oder ohne Kennzeichen abgestellt sind, müssen abgeschleppt werden. Das gilt somit jetzt auch für jene Autos, deren BesitzerInnen im Zuge der Corona-bedingten Ausgangsbeschränkungen abgemeldet oder die Kennzeichen bei der Behörde hinterlegt haben. Wie das mit der Durchführung beauftragte städtische Straßenamt mitteilt, werden ab dieser Woche wieder vermehrt jene Fahrzeuge, die ohne Nummerntafeln auf öffentlichen Straßen stehen, abgeschleppt. Die BesitzerInnen tun also gut daran, die Kennzeichen wieder zu montieren - oder ihr Gefährt in einen nicht öffentlichen Bereich zu bringen.
Abschleppung droht Pkw und Fahrrädern
Das Risiko einer Abschleppung trifft übrigens auch verkehrsbehindernd abgestellte Fahrräder sowie Schrotträder, die im öffentlichen Raum stehen. Als Grund für eine Abschleppung gelten für Pkw und Fahrräder gleichermaßen Delikte das Abstellen in einer Abschleppzone oder auf einem Behindertenparkplatz oder das Verstellen einer Leitlinie für Menschen mit Sehbehinderung. Abgeschleppt wird auch beim Parken vor einer Grundstücks- oder Hauseinfahrt, in einer Lade- oder Taxizone sowie in einem absoluten Halte- oder Parkverbot. Und auch bei einer Behinderung von Schienenfahrzeugen oder Linienbussen rückt der Abschleppwagen aus.
Abholung bei der Firma Wuthe in Graz
Wer sein abgeschlepptes Kraftfahrzeug wiederhaben möchte, wendet sich an die Firma Wuthe (Telefon +43 316 721111) in der Triester Straße 25 in Graz-Gries. Autos können rund um die Uhr ausgelöst werden. Fahrräder sind bei der Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH, Bereich Stadtraum, in der Sturzgasse 5-7 in Gries täglich von 7 bis 17 Uhr oder nach vorheriger Anmeldung unter Telefon +43 316 877-7397 abzuholen. Die Kosten für die Abschleppung eines ohne Kennzeichen abgestellten Pkw betragen 234 Euro, dazu kommen pro Tag Verwahrungskosten von 13,20 Euro. Wird in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen abgeschleppt, erhöht sich der Tarif. Beim Fahrrad schlägt sich die Abschleppung mit 28,80 Euro auf die Geldbörse, an Verwahrungskosten kommen hier pro Tag weitere 1,74 Euro dazu.
Wolfgang Maget