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Fahnen auf öffentlichem Gut

Wichtig zu wissen

Für das Aufhängen von Fahnen auf öffentlichem Gut gibt es eine eigene Richtlinie. 
Danach dürfen unter folgenden Bedingungen Fahnen aufgehängt werden:

  1.  aus Anlass von Festivals und Gedenktagen im Herbersteingarten
  2.  zu besonderen Anlässen in der Herrengasse und am Hauptplatz

Ansprechperson:
Larissa Weingerl
Abteilung für Kommunikation
Referat für Protokoll

Tel: +43 316 872 2412
E-Mail: protokoll@stadt.graz.at

In beiden Fällen ist eine Genehmigung durch den Stadtsenat notwendig und die praktische Abwicklung  erfolgt durch die Holding Graz.

Notwendige Unterlagen

Entwurf der Fahne

Fristen und Termine

Die Anträge werden nach dem Zeitpunkt des Einlangens bearbeitet. Es kann daher sein, dass zum Antragszeitpunkt kein Platz mehr zur Verfügung steht. Suchen Sie daher möglichst frühzeitig, mindestens aber 4 Wochen vor dem geplanten Anlass um eine Genehmigung an.

Kosten:

Die Kosten hängen vom Aufwand, der Anzahl der Fahnen und der Dauer des Aufhängens ab. Sie erhalten ein Anbot von der Holding Graz.

Ansprechperson:
Harald Gutjahr
Holding Graz
Tel: +43 316 887 7260
E-Mail: harald gutjahr@holding-graz.at

Kontakt

Verfassung und Vergaberecht
8010 Graz, Hauptplatz 1
Tel: +43 316 872-2320
E-Mail: praesidialabteilung@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
nach telefonischer Vereinbarung

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