GZ.: A14-087684/2020/0019
Verordnung
Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 - Umwelt und Raumordnung (GZ.: ABT13-257724/2020-18) vom 19.08.2021, wurde das 4.06 Stadtentwick-lungskonzept der Landeshauptstadt Graz - 6. Änderung in der vom Gemeinderat am 25.03.2021 beschlossenen Fassung genehmigt.
Aufgrund der §§ 21, 24, 42 und 67 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, idgF LGBl. Nr. 6/2020 wird das 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz idF 4.04 geändert.
§ 1
Das 4.06 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz - 6. Änderung besteht aus dem Verordnungswortlaut und der graphischen Darstellung samt Planzeichenerklärung. Ein Erläuterungsbericht ist angeschlossen.
§ 2
Gegenüber dem 4.0 STEK 2013 in der Fassung der 4. Änderung der Landeshauptstadt Graz wird folgende Änderung des Entwicklungsplanes vorgenommen:
1. Neufeldweg
Ausweisung einer Überlagerung einer Eignungszone Freizeit/Sport/Ökologie mit einer Eignungszone Ver- und Entsorgung nordöstlich des Neufeldweges im Ausmaß von ca. 105.400m²
§ 3
Der Wortlaut der Verordnung zum 4.0 STEK 2013 der Landeshauptstadt Graz in der Fassung der 4. Änderung bleibt inhaltlich unberührt aufrecht.
§ 4
Das 4.06 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz - 6. Änderung tritt gemäß § 101 des Statutes der Landeshauptstadt Graz mit 30. 09. 2021 in Kraft.
Das 4.06 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz - 6. Änderung liegt im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20 VI. Stock, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.