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Flächenwidmungsplan 4.05

GZ.: A14-087686/2020/0019


Verordnung
Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 - Umwelt und Raumordnung (GZ.: ABT13-257724/2020-18) vom 19.08.2021, wurde das 4.05 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz - 5. Änderung (Änderungspunkt 1) in der vom Gemeinderat am 25.03.2021 beschlossenen Fassung genehmigt.

Aufgrund der §§ 42 und 38 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 idF LGBl. Nr. 6/2020 wird der 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz (A 14-020245/2017/0001 u. 0010) in einem Punkt geändert.


§ 1


Der 4.05 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz - 5.Änderung (Änderungspunkt 1) besteht aus dem Verordnungswortlaut, der grafischen Darstellung (Planausschnitte Hauptplan Maßstab 1:5.000) samt Planzeichenerklärung. 

Ein Erläuterungsbericht ist angeschlossen. 

Bei Widersprüchen zwischen der grafischen Darstellung und der Verordnung gilt der Wortlaut der Verordnung, ausgenommen bei angeführten Grundstücksnummern und Flächenangaben. In diesen Fällen gilt die plangraphische Abgrenzung.


§ 2


Gegenüber dem 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz i.d.F. 4.03 werden folgende Änderungen vorgenommen: 

1) Neufeldweg 

Ausweisung einer bisher als Freiland ausgewiesenen Fläche als Sondernutzungsfläche im Freiland Erholung mit der Zusatzwidmung Zoo (zoo) im Ausmaß von ca. 7.370 m², Änderung einer bisher als Sondernutzungsfläche im Freiland Abfallbehandlungsanlagen (aba) ausgewiesenen Fläche in einer Sondernutzungsfläche im Freiland Erholung mit der Zusatzwidmung Zoo (zoo) im Ausmaß von ca. 900m²


§ 3


Die Verordnung zum 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz i.d.F. 4.03 bleibt inhaltlich aufrecht.


§ 4


SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

Der 4.05 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz - 05. Änderung (Änderungspunkt 1) tritt gemäß § 101 des Statutes der Landeshauptstadt Graz mit 30.09.2021 in Kraft. 

Der 4.05 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz - 5. Änderung (Änderungspunkt 1) liegt im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, VI. Stock, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

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