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Öffiticket Kostenersatz für Bedienstete Stadt Graz

Wichtig zu wissen

Um den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel insbesonders auch für den Arbeitsweg attraktiver zu gestalten, gibt es für Bedienstete der Stadt Graz einen steuerfreien Kostenersatz/-zuschuss für folgende Ticketarten:

  • Klimaticket Steiermark
  • Klimaticket Österreich
  • Top Ticket für Lehrlinge

Die Stadt Graz übernimmt maximal die Kosten bis zur Höhe des jeweils gültigen Tarifs eines Klimaticket Steiermark Classic.

Für Bedienstete der Stadt Graz mit Hauptwohnsitz außerhalb von Graz gilt Folgendes:

  • Sofern die eigene Wohnsitzgemeinde auch einen Zuschuss zum Öffi-Ticket leistet, wird dieser vom Kostenersatz der Stadt Graz in Abzug gebracht.

So funktioniert es + Formular

Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und senden sie es zusammen mit der Rechnung und der Ticket-Kopie ab.

Notwendige Unterlagen

  • Rechnung des Verkehrsunternehmens (Graz Linien, ÖBB etc.)
  • Ticket (Kopie)

Fristen und Termine

Der Kauf/die Verlängerung des Tickets muss nach dem 01.03.2023 liegen.

Der Antrag muss innerhalb von 14 Tagen, vom 1. Gültigkeitstag der Karte gerechnet, eingereicht werden. Verspätet abgegebene Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Kosten: Keine

Kontakt

Stadt Graz, Personalamt, Referat Personalservice
8010 Graz, Hauptplatz 1

Tel: +43 316 872-2520 bzw. 2511
E-Mail: personalamt@stadt.graz.at

Voraussetzungen

  • Ticket am Dienstort gültig
  • Personalisiertes Ticket - darf nicht übertragbar sein
  • Unmittelbar im Magistrat/Eigenbetrieb beschäftigt - nicht dienstzugewiesen an andere:n Rechtsträger:in (Holding, GBG, ITG, ...)
  • Bei einem Beschäftigungsausmaß von unter 50 % der Vollarbeitszeit gebührt der Kostenzuschuss in halber Höhe
  • Bei Befristungen von unter einem Jahr gebührt der Zuschuss aliquot zur Dauer

Folgende Personen können den Antrag stellen:

  • Beamt:innen
  • Vertragsbedienstete
  • Bedienstete, die als Karenzersatz für eine:n karenzierte:n Beamt:in bzw Vertragsbedienstete:n aufgenommen wurden
  • geringfügig Beschäftigte
  • Lehrlinge
  • der Stadt Graz überlassene Arbeitskräfte

Hinweise

Sie haben bereits ein Klimaticket Steiermark vor dem 01.03.2023 gekauft?

Sie erhalten vom Verkehrsunternehmen eine anteilsmäßige Rückzahlung des Differenz­betrages zwischen dem von Ihnen gezahlten Tarif und dem neuen, ab 01.03.2023 gültigen Tarif.

Sie haben noch eine gültige Jahreskarte?

Alle bestehenden nicht-übertragbaren Jahreskarten werden mit 01.03.2023 automatisch zu einem Klimaticket Steiermark. Besitzen Sie also eine gültige Jahreskarte, müssen Sie bis zu deren Ablauf nichts tun. Bei der Verlängerung kaufen Sie sich ein Klimaticket Steiermark.

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