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Gemeinderatssitzung vom 24. März 2022

23.03.2022

Die Sitzung wurde per Livestream übertragen und stand 7 Tage lang zum Nachschauen zur Verfügung. Diese Videoaufzeichnung darf ohne explizite Zustimmung der Stadt Graz aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weiterverwendet werden. Bitte um Verständnis.

Tagesordnung dieser Sitzung

7 Tage zum Nachschauen: Die Gemeinderatssitzung wurde auch dieses Mal im Internet übertragen. Der Live-Stream stand 7 Tage lang zum Nachschauen zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Datenschutz: Die Videoaufzeichnung darf ohne explizite Zustimmung der Stadt Graz aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weiterverwendet werden. Bitte um Verständnis.

Fragestunde

Ende der Fragestunde, alle weiteren Fragen werden schriftlich beantwortet.

Tagesordnung

Klimaschutzplan Teil 1 und 2

Klimaschutzplan Teil 1

Der vor Kurzem präsentierte erste Teil des Klimaschutzplans bildet in Zukunft die Grundlage zur Erarbeitung weiterer Maßnahmen für Graz.  Denn seit 2001 wird in Graz eine deutliche Erhöhung der durchschnittlichen Lufttemperatur gemessen, der Klimawandel wirkt sich in Graz stärker aus als im globalen Durchschnitt. Es ist eine steigende Anzahl an Tropentagen und Tropennächten zu verzeichnen, Extremwetterereignisse wie Starkregen oder Trockenperioden treten häufiger auf und sind intensiver. Im ersten Teil des Klimaschutzplans wurden die geltenden Gesetze zusammengefasst und Daten zu den CO2-Emissionen des Hauses Graz gesammelt. Außerdem wurden Visionen und Ziele definiert, aus denen bereits erste Handlungsfelder abgeleitet wurden. Ein großes Ziel des gesamten Klimaschutzplans ist es, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden. Der Gemeinderat beschloss deshalb, dass alle Abteilungen und Organisationseinheiten des Hauses Graz im Sinne einer Rollenumkehr in ihrem jeweiligen Aktionsbereich dazu aufgefordert werden, Maßnahmen zu definieren, um dieses Ziel zu erreichen. Die Koordination übernehmen das Umweltamt und die Stadtbaudirektion.

Klimaschutzplan Teil 2

Basierend auf den Erkenntnissen aus dem ersten Teil des Klimaschutzplans werden Maßnahmen im Haus Graz definiert, die aus drei Teilbereichen bestehen. Dafür sind 170.000 Euro für 2022 und 2023 vorgesehen.

  • Maßnahmen im Haus Graz
    Hier werden Aktionen gesetzt, um Emissionen im Magistrat, aber auch in den städtischen Betrieben zu reduzieren. Beispiele dafür sind Einsparungen im Bereich des Fuhrparks der Holding oder im Heizbetrieb von städtischen Gebäuden wie Schulen.
  • Initiativen und Projekte, die die Stadt Graz unmittelbar unterstützen kann
    Ziel ist es, das Stadtgebiet nachhaltiger zu gestalten. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise der Ausbau und die Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs oder zielgerichtete Förderungen von Initiativen zum Klimaschutz.
  • Haushalte und Unternehmen
    Darunter fallen jene Maßnahmen, die Emissionen von privaten Haushalten und Unternehmen reduzieren. Die Stadt unterstützt hier durch Know-How, Öffentlichkeitsarbeit und finanzielle Beiträge sowie Ressourcenunterstützung.

Die beiden Stücke wurden einstimmig angenommen.

Die BIM fährt zweigleisig nach Puntigam

Die Straßenbahnlinie 5 wird derzeit im Bereich des Zentralfriedhofs und der Maut Puntigam eingleisig geführt, weshalb es immer wieder zu Engpässen im Fahrplanangebot kommt. Doch der Stadtteil wächst: Ein neues Stadtteilzentrum mit rund 900 Wohneinheiten und die gute Anbindung zu S-Bahn und Buslinien machen eine Erweiterung der Gleise bis zum Brauhaus Puntigam notwendig. Der Ausbau erstreckt sich über rund 1.400m und beinhaltet eine Verbreiterung des bestehenden Gehsteiges. Dieser erhält eine neue Beleuchtung. Auch die Lärmschutzwand wird im Zuge des Umbaus saniert. Im Bereich der Haltestelle Plachelhofstraße wird außerdem ein barrierefreier Zugang geschaffen, weshalb sich die Haltestelle um rund 50m nach Norden verschieben wird. Auch die Haltestelle Maut Puntigam wird barrierefrei gestaltet. Die Umbauarbeiten sollen mit Oktober 2022 starten und bis Herbst 2024 dauern. Insgesamt soll das einstimmig beschlossene Projekt rund 24 Millionen Euro kosten.

Masterplan Radoffensive

Um den Radverkehr in Graz zu fördern, hat die Stadt Graz die Radoffensive Graz ins Leben gerufen. Sie verfolgt das Ziel, das Radfahren in der Stadt komfortabler und attraktiver zu gestalten. Dadurch soll die Wahl des Verkehrsmittels bewusster in Richtung smartere Mobilität erfolgen. Der im Gemeinderat gefällte Grundsatzbeschluss legt die Ziele für den neuen Masterplan bis zum Jahr 2030 fest. Darin enthalten sind die allgemeinen Prinzipien wie Konfliktvermeidung an Kreuzungen und die effiziente Nutzung von Abstellflächen, die allgemeine Wertehaltung, in deren Sinne der Masterplan umgesetzt werden soll und die Gestaltungsgrundlage, die die konkreten räumlichen Anforderungen an die Maßnahmen festlegt.

Der Hauptantrag wurde gegen die Stimmen der FPÖ angenommen. Zusatzantrag eins und zwei der ÖVP wurden durch die Stimmen von KPÖ, SPÖ, NEOS und den Grünen abgelehnt.

Leichterer Zugang zu Gemeindewohnungen

Die Richtlinien für die Zuweisung von Gemeindewohnung der Stadt Graz werden geändert. So wird nun die Vormerkung von Wohnungssuchenden bzw. die Zuweisung einer Gemeindewohnung auf Asylberechtigte mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht in Österreich ausgedehnt. Außerdem wird das Kriterium eines mindestens fünfjährigen Hauptwohnsitz- oder Arbeitsverhältnisses in der Stadt Graz auf ein Jahr heruntergesetzt. Miteinziehende Personen müssen künftig nicht mehr mindestens zwei Jahre in einem gemeinsamen Hauptwohnsitz gelebt haben. Des Weiteren wird die Einkommensgrenze für Einpersonenhaushalte angehoben. Damit vergrößert sich der Personenkreis, der künftig die Möglichkeit hat, um eine Gemeindewohnung anzusuchen. Der Antrag wurde gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommen.

Studierendenwohnungen auch für Drittstaatangehörige

Seit fast drei Jahren haben Studierende die Möglichkeit, leistbare Gemeindewohnungen, für die es aufgrund ihrer Beschaffenheit (z.B. kein Lift) oder ihrer Aufteilung keine Mieter:innen gibt, zu mieten. Dieses Angebot wird nun mit 1. April 2022 auch auf daueraufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige ausgeweitet. Damit wird die Bevölkerungsentwicklung von Graz in diese Regelung miteinbezogen. Adaptiert wird in diesem Zusammenhang auch die genderinklusive Schreibweise der Richtlinie mit der Umbenennung von „Studenten" auf „Studierende". Das Stück wurde gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen.

Mobilitätsscheck für Studierende nur noch für unter 26-Jährige

Den Mobilitätsscheck für Studierende gilt in Zukunft nur noch für unter 26-Jährige. Der Erhalt der österreichischen Familienbeihilfe gilt als Voraussetzung für die Zahlung der Förderung. Da die Altersregelung für diese aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission geändert wurde, stimmt das Alterslimit für die Auszahlung nicht mehr mit den Förderungsrichtlinien überein. Das führt dazu, dass betroffene Studierende zwar einen geltenden Mobilitätsscheck erhalten, diesen aber nicht bei der Holding Graz einlösen kann. Deshalb wird die Altersgrenze um ein Jahr herabgesetzt. Der Mobilitätsscheck gilt in Folge nur noch bis für Studierende, die das 26. Lebensjahr am ersten Geltungstag noch nicht vollendet haben - also bis zum 26. Geburtstag. Der Beschluss fiel einstimmig.

Neue Außenbereiche für Grazer Volksschulen

Für die Erweiterung der VS Graz-Viktor Kaplan und der MS Graz-Andritz entstehen Mehrkosten in der Höhe von 882.000 Euro aufgrund der angespannten weltwirtschaftliche Lage bei den Rohstoffpreisen. Eine Budgetumschichtung beim Projekt GRIPS 2 ist daher notwendig. Außerdem werden die Außenbereiche der beiden Schulen für rund 1,5 Millionen Euro neugestaltet. Schul- und Pausenhöfe entstehen, sowie Sport- und Rasenfelder, um den Schüler:innen mehr Zeit an der frischen Luft und damit eine Steigerung der Lernmotivation und Verbesserung der Lernsituation zu ermöglichen. Trotz dieser unerwarteten Erhöhungen und aufgrund von Einsparungen bei anderen Projekten bewegen sich die Kosten aber weiterhin im bereits bewilligten Budgetrahmen. Der Beschluss dafür fiel einstimmig.

Maßnahmenpaket in der Kinderbildung- und -Betreuung

Pädagog:innen stoßen immer mehr an ihre Grenzen. Die Arbeit in den Kinderbildungs- und -Betreuungseinrichtungen ist von stetig steigenden Anforderungen geprägt. Vermehrte Dokumentationspflicht, Verwaltungsaufwand, intensive Elternarbeit und vieles mehr nehmen ein nicht unwesentliches Zeitausmaß im Arbeitsalltag in einer Kinderbetreuungseinrichtung in Anspruch, sodass für die Hauptarbeit, ein qualitätsvolles Arbeiten mit den Kindern, zu wenig Zeit bleibt. Durch die Pandemiesituation hat sich die Situation zusätzlich verschärft. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Abteilung für Bildung und Integration damit zu beauftragen, die Situation in den Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen zu evaluieren und Maßnahmen in drei Hauptfeldern zu besprechen. Ziel ist es, die Verwaltung zu vereinfachen, die Ausbildung durch Kollegs und berufsbegleitende Angebote zu erweitern und verbesserte Rahmenbedingungen in Bezug auf Gehalt, Arbeitszeit, Motivation und das Berufsbild zu schaffen. Das Maßnahmenpaket wurde einstimmig beschlossen.

2 Millionen Euro für ukrainische Flüchtlinge

Für die Unterstützung von ukrainischen Flüchtlingen werden bis auf Weiteres rund 2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. In der Messehalle D wurde auf Wunsch des Landes Steiermark ein Ankunftszentrum für ukrainische Flüchtlinge eingerichtet. Dort werden ankommende Personen registriert, erhalten medizinische Versorgung und werden schließlich auf Quartiere in der ganzen Steiermark aufgeteilt. Die Kosten für die Halle inklusive Betriebskosten und die Kosten für Dienstleistungen wie Security, Abfall und Reinigung übernimmt die Stadt Graz. Als Ergänzung bietet die Stadt Graz in der Messehalle D an einem Willkommensstand Informationen für Flüchtlinge, die in Graz bleiben wollen. Dieser Stand wird von Mitarbeiter:innen der Stadt Graz betreut, auch städtische Dolmetscher:innen sind vor Ort. Außerdem wurde in der Volksschule St. Leonhard eine Willkommensschule für ukrainische Kinder eingerichtet. Dort gibt es ukrainisch sprechende Betreuungspersonen und geflüchtete Schüler:innen können mit Gleichaltrigen zusammenkommen. Der Beschluss zur Freigabe der Mittel fiel einstimmig.

Dringliche Anträge

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