Sehr geehrte neue Mitarbeiterin, sehr geehrter neuer Mitarbeiter,
wir freuen uns, dass wir Sie über ein Zusatzangebot der Krankenfürsorgeanstalt (KFA), Ihrer Kranken- und Unfallversicherung auf Grundlage der Dienst- und Gehaltsordnung, informieren dürfen.
KFA Zusatzversicherung
Dieses Angebot ist eine Zusatzversicherung, die einer privaten Krankenzusatzversicherung entspricht und ohne vorherige Gesundheitsuntersuchung von Ihnen abgeschlossen werden kann. Im Wesentlichen werden die Kosten für den stationären Aufenthalt bei akut auftretenden Krankheiten in der Sonderklasse (2. Klasse) übernommen. Für geplante Krankenhausaufenthalte ist in bestimmten Fällen im Vorhinein eine chefärztliche Bewilligung erforderlich. Voraussetzungen sind Ihre Mitgliedschaft (Antragsformular: Beitrittserklärung) und Ihre gesonderte Beitragsleistung (siehe unten).
Mitgliedschaft - Beitrittsberechtigte
- KFA-Versicherte, welche das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Bei Neueintritten ist die Beitrittsberechtigung unabhängig vom Lebensalter. Die Anmeldung muss jedoch innerhalb der ersten 3 Monate nach Dienstvertragsbeginn erfolgen.
- Angehörige (Kinder, Ehepartner:in, eingetragene:r Partner:in).
Kosten pro Monat
Kosten pro Monat (Stand 01.04.2024) |
|
gültig für |
Beiträge |
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres |
€ 33,70 mtl. |
ab dem 19. bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres |
€ 83,10 mtl. |
ab dem 41. bis zur Vollendung des 50 Lebensjahres |
€ 109,20 mtl. |
ab dem 51. Lebensjahr |
€ 130,60 mtl. |
Wartefrist
Die Leistungen werden nach Erfüllung einer Wartefrist von drei Monaten erbracht. Bei Entbindungsfällen und damit im Zusammenhang stehenden Krankheiten Beträgt die Wartefrist neun Monate.
Stationäre Aufenthalte
Es werden alle Kosten übernommen (wie z. B. Verpflegungs-, Operations-, Behandlungs- und sonstige Nebenkosten) sowohl für operative als auch für nicht operative Fälle für Aufenthalte in der Sonderklasse (2. Klasse). Der Leistungsanspruch besteht für alle nachstehend angeführten Einrichtungen, mit denen wir direkt verrechnen.
Ebenso werden die Kosten für eine Begleitperson in der 2. Klasse bei Krankenhausaufenthalten von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr übernommen. Alle diese Leistungen werden ohne vorherige Ausschließungsgründe und ohne zeitliche Begrenzung auf Grund ärztlicher Entscheidungen gewährt.
Leistungsübersicht - Vertragskrankenhäuser
- Alle Landeskrankenanstalten der KAGes.
- Geriatrische Gesundheitszentren
- Krankenhaus Barmherzige Brüder
- Krankenhaus Elisabethinen
- Klinik Diakonissen Schladming
- Klinikum Theresienhof Frohnleiten
- Marienkrankenhaus Vorau
- Privatklinik Graz Ragnitz
- Privatklinik Kastanienhof
- Privatklinik Kreuzschwestern
- Privatklinik Leech
- Privatklinikum Hansa
- Sanatorium St. Leonhard
Leistungsumfang: Nicht-Vertragskrankenhäuser
Bei Inanspruchnahme der Sonderklasse (2. Klasse) in Nicht-Vertragskrankenanstalten erfolgt eine Rückvergütung auf Basis der KAGes.-Tarife gegen Vorlage der saldierten Rechnung.
Bitte beachten Sie: Hier kann es zu erheblichen Kostendifferenzen zwischen Vertrags- und Nichtvertrags-krankenhäusern kommen!
Leistungsumfang: Entschädigung bei Nicht-Inanspruchnahme
Bei stationären Aufenthalten in einer Krankenanstalt ohne Inanspruchnahme der Sonderklasse (2. Klasse), wird eine Entschädigung in nachstehend angeführter Höhe geleistet. Die Entschädigung erfolgt auch, wenn der Aufenthalt in der höheren Gebührenklasse (2. Klasse) erfolgte und die Kosten dafür vom Mitglied selbst, von einem Versicherungsträger oder einem sonstigen Dritten beglichen wurde.
für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres |
€ 26,89 pro Tag |
für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr |
€ 53,78 pro Tag |
Bei Fragen vereinbaren Sie bitte online einen Termin mit den Kolleg:innen der Abteilung Melde-, Versicherten- und Beitragswesen. Gerne steht das Team auch unter +43 316 872-5905 und -5934 telefonisch zur Verfügung.