gemäß Stmk. Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004, LGBl. Nr. 71/2004 idF LGBl. Nr. 72/2017
<-- Übersicht: Gemeinderatsausschüsse
Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.
Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).