GZ.: ABI-002631/2003/0330
Richtlinie des Gemeinderates vom 21.09.2023 betreffend die Trägerförderung zur Nachmittagsbetreuung für die am städtischen Tarifmodell teilnehmenden Betreiber im Betreuungsjahr 2023/2024
Auf Grund § 45 Abs. 2 Z 7 îVm § 45 Abs. 6 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 118/2021, wird festgelegt:
1. Allgemeine Voraussetzungen:
- Die Förderung gilt für Einrichtungen, die dem Tarifsystem angeschlossen sind.
- Die Förderung wird nur bei nachweislichem Personalmangel bei Umstellung von derzeitigen Ganztags- auf Halbtagsgruppen plus Nachmittagsbetreuung gewährt.
- Die Förderung ist eine zusätzliche, zeitliche begrenzte Förderung und bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Stadt Graz und dem jeweiligen Tarifvertragspartner.
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben insbesondere StKBBG 2019 und StKBFG 2019 (Neue Nachmittagsbetreuung oder Betreuung außerhalb der Öffnungszeit)
- Die Förderzusage wird bis Ende des jeweiligen Betreuungsjahres gegeben.
- Die Betreuungszeit/Kind beträgt mind. 2 Stunden /Tag.
- Personalbereitstellung bei 1-5 Kindern in der Nachmittagsgruppe: eine Betreuungsperson, bei 6-10 Kindern in der Nachmittagsgruppe: zwei Betreuungspersonen
2. Förderung an den Betreiber der Nachmittagsbetreuung:
2.1. Kindergarten (Erstgruppe / weitere Gruppe):
- 1-5 Kinder in der Nachmittagsgruppe: € 720,48 / € 748,29 pro Monat/Gruppe
- 6-10 Kinder in der Nachmittagsgruppe: € 1.440,96 / € 1.496,58 pro Monat/Gruppe
2.2. Kinderkrippe:
- 1-5 Kinderpunkte in der Nachmittagsgruppe: € 1031,76 / € 1.059,57 pro Monat/Gruppe
- 6-10 Kinderpunkte in der Nachmittagsgruppe: € 2.063,52 / € 2.119,14 pro Monat/Gruppe
2.3. Berechnung der Förderung:
Diese Fördersätze (Betriebsförderung) ergeben sich aus der Hälfte der Differenz zwischen der Betriebsförderung aus dem aktuellen Tarifmodell für das Betreuungsjahr 2023/2024 für die Halbtagsgruppe und der Betriebsförderung für die Ganztagsgruppe der jeweils am Vormittag geführten Gruppe für maximal 10 Kinder (Kinderpunkte). Diese Betriebsförderung ist bei 5 oder weniger Kindern (Kinderpunkten) in einer Gruppe entsprechend zu kürzen und entspricht einem Viertel der Differenz zwischen der Betriebsförderung aus dem aktuellen Tarifmodell für die Halbtagsgruppe und der Betriebsförderung für die Ganztagsgruppe der jeweils am Vormittag geführten Gruppe.
Zu dem Betreuungsbeitrag für den Vormittag haben die Eltern zusätzlich auch jenen für den Nachmittag zu bezahlen. Dieser wird mit 75 % der Differenz zwischen dem für das Betreuungsjahr 2023/2024 geltenden Elternbeitrag einer Halbtagsgruppe und dem Elternbeitrag einer Ganztagsgruppe der jeweils am Vormittag geführten Einrichtung festgesetzt. Daher gelten für die Betreuung am Nachmittag die unten angeführten Elternbeiträge. Der Betreiber erhält die Differenz auf den Höchstbeitrag von der Stadt Graz (Subjektförderung).
2.4. Betreuungszeit und Stufen:
- Betreuungszeit in Kindergärten mind. 4 Tage/Woche, in Kinderkrippen mind. 3 Tage/Woche
- Betreuungszeit/Tag mind. 2 Stunden
- Die Stufen entsprechen den Stufen der im Tarifsystem gültigen Sozialstaffel
2.5. Elternbeiträge für Betreuung am Nachmittag, inkl. Sozialstaffel:
Kindergarten | Kinderkrippe | ||
Stufe | Elternbeitrag NB | Stufe | Elternbeitrag NB |
1 | 0,00 | 1 | 9,37 |
2 | 7,52 | 2 | 12,79 |
3 | 11,28 | 3 | 12,20 |
4 | 15,04 | 4 | 11,61 |
5 | 18,81 | 5 | 15,16 |
6 | 22,58 | 6 | 16,94 |
7 | 26,33 | 7 | 18,73 |
8 | 30,11 | 8 | 22,29 |
9 | 33,87 | 9 | 25,86 |
10-21 | 37,64 | 10 | 29,44 |
11 | 31,22 | ||
12 | 33,00 | ||
13 | 36,57 | ||
14 | 40,14 | ||
15 | 43,69 | ||
16-21 | 49,50 |