Die Stadt Graz schreibt zweijährig einen Preis für außergewöhnliche Leistungen für Menschenrechte auf kommunaler Ebene aus. Bewerbungen für den Menschenrechtspreis 2023 können ab sofort eingereicht werden.
Die Ausschreibungsfrist läuft bis 30. September 2023.
Vorschlagsberechtigung
Jede Person/Organisation ist berechtigt, Vorschläge für mögliche Preisträger:innen zu machen, Eigenbewerbungen sind nicht zulässig. Vorgeschlagen werden können Einzelpersonen, Gruppen von Einzelpersonen oder Vereine und andere Rechtspersonen in Österreich und im europäischen Ausland, die Leistungen für Menschenrechte auf kommunaler Ebene erbracht haben.
Gegenstand
Leistungen für Menschenrechte auf kommunaler Ebene Besonderes Anliegen der Menschenrechtsstadt Graz ist die Förderung des friedlichen Zusammenlebens aller Menschen innerhalb der Kommune. Eingereichte Leistungen werden in Hinblick auf die Förderung von Toleranz, Dialog und Versöhnung und auf ihre Wirkung im kommunalen Leben von Graz und anderen europäischen Städten bewertet. Einreichungen sind sowohl für aktuelles Engagement als auch für das Lebenswerk möglich.
Preishöhe
Der von der Stadt Graz bereitgestellte Preis hat eine Gesamthöhe von € 7.000,-. Bei mehreren Preisträger:innen kann der Preis geteilt werden. Die Bewerbungen müssen der Satzung des Grazer Menschenrechtspreises entsprechen, die zusammen mit dem Einreichformular beim Grazer Büro für Frieden und Entwicklung angefordert oder im Internet unter www.friedensbuero-graz.at heruntergeladen werden kann.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen umfassen ein vollständig ausgefülltes Einreichformular und allfällige ergänzende Dokumente oder Materialien. Die Einreichunterlagen in deutscher, englischer oder französischer Sprache müssen spätestens am 30. September 2023 im Grazer Büro für Frieden und Entwicklung vorliegen (Keesgasse 6/P, A-8010 Graz). Sie können auch per E-Mail eingereicht werden unter: jutta.dier@friedensbuero-graz.at.