GZ.: A16-151820/2022/0003
Richtlinie des Gemeinderates vom 21.09.2023 für „Der Grazer Rüssel - Freie-Szene-Theaterpreis der Stadt Graz
Auf Grund § 45 Abs 2 Z 25 Statut der Landeshauptstadt Graz LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 118/2021 wurde beschlossen:
1. Dotation
Mit Beginn 2024 wird der Preis jährlich an eine herausragende Freie Produktion der Spielzeit (September bis Juni) vergeben und ist mit 10.000,- Euro dotiert.
Dem Theaterpreis steht mit Wolfgang Bauer einer der großen Grazer Theaterautor:innen Pate. In Anlehnung an den Titel eines seiner Stücke ist der Preis benannt.
Der Preis wird durch eine Online-Abstimmung zu den laufenden Inszenierungen eines Spielzeitzyklus ermittelt, wobei drei Gruppen in die Entscheidungsfindung einbezogen sind:
a) Die Mitglieder von Das andere Theater
b) Die Kulturredaktionen der wichtigsten Grazer Medien
c) Das Publikum
Die drei Ergebnisse werden addiert und daraus wird die Gewinner-Produktion ermittelt (Details siehe Technische Abwicklung).
Betrachtungszeitraum ist die jeweilige Theatersaison, September bis Juni des Folgejahres. Auf der Webseite von Das andere Theater wird ab Herbst eine Liste der teilnehmenden Produktionen erstellt, die laufend ergänzt wird.
Die Publikums-Abstimmung erfolgt laufend, beginnend mit der Premiere des jeweiligen Stücks bis eine Woche nach der letzten Vorstellung. Nach Ende dieses Voting-Zeitraums wird die Möglichkeit zu wählen, technisch durch Das andere Theater deaktiviert. Das Publikum kann die Abstimmungsseite via QR-Code aufrufen. Die QR-Codes werden von Das andere Theater zur Verfügung gestellt und vom jeweiligen Theater am Veranstaltungsort ausgehängt.
Die Abstimmung für die Mitglieder und Kulturredaktionen findet online im Juli statt. Auszählung und Vorbereitungen für die Preisverleihung erfolgen im August. Mit Anfang September steht die Gewinner-Produktion fest.
2. Zulassungskriterien
Am Bewerb teilnehmen können alle Produktionen Freier Theater, die im Betrachtungszeitraum Premiere haben und deren Produzent eine Freie Gruppe ist und seine Wirkungsstätte in Graz hat.
a) Freie Theater sind all jene Vereine und andere Rechtsträger, die nicht als Beteiligung einer Gebietskörperschaft finanziert werden.
b) Der Betrachtungszeitraum ist 1.9. - 30.6. des jeweiligen Folgejahres.
c) Produktionen können aus den folgenden Sparten der darstellenden Kunst kommen: Theater, Tanz, Performance, Musiktheater.
d) Die Wirkungsstätte ist in Graz, wenn der Vereinssitz in Graz ist und/oder die Produktionsstätte in Graz ist und/oder eine maßgebliche Kunst- und Kulturförderung der Stadt Graz bezogen wird.
Die Entscheidung über die Zulassung trifft anhand dieser Kriterien der Vorstand von Das andere Theater. Als Beschwerdekommission werden die Fachbeiräte für Theater/Tanz der Stadt Graz eingesetzt. Sie prüfen, ob ein Ausschluss zurecht erfolgte und treffen eine finale Entscheidung.
3. Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind
a) alle Freien Theater (Mitgliedsvereine) oder als Mitglieder von Das andere Theater gelistete Freie Theaterschaffende (Einzelmitglieder) mit jeweils einer Stimme. Als Stichtag gilt der 30. Mai des jeweiligen Jahres.
b) Kulturredaktionen der in Graz ansässigen Medien (beispielsweise Kleine Zeitung, Kronen Zeitung, Achtzig, ORF Steiermark, Der Standard, Die Presse, Grazer Woche, Der Grazer, Salzburger Nachrichten, Antenne Steiermark, Radio Helsinki, ...) mit jeweils einer Stimme.
c) Personen, die nach einer Theatervorstellung als „Publikum" im Abstimmungszeitraum (vom Zeitpunkt der Premiere bis zu eine Woche nach der letzten Vorstellung) an der Online-Abstimmung teilnehmen.
4. Abwicklung
Abwicklung und Auszählung der Stimmen sowie Feststellung der Gewinnerproduktion übernimmt Das andere Theater. Die anonymisierte Auswertung des Programms (Survey Monkey o.Ä.) wird dem Kulturamt zur Kontrolle vorgelegt. Das Ergebnis wird dem Stadtsenat zur Beschlussfassung vorgelegt.
5. Sonderfälle
a) Wird für eine Produktion kein Publikumsvoting abgegeben, so kann die Produktion nicht am Bewerb teilnehmen. Die Kommunikation des Publikumsvoting an die Besucher:innen obliegt dem jeweiligen Theater.
b) Wird ein Stück erst nach der letzten Vorstellung zum Preis angemeldet, so kann die Produktion nicht am Bewerb teilnehmen.
c) Bei (unwahrscheinlichem) Gleichstand wird der Preis geteilt.
6) Technische Abwicklung
Für die Online-Abstimmung wird das Programm Survey Monkey verwendet (oder ähnliche Nachfolgeprogramme).
Alle Abstimmungen erfolgen mittels Votings auf einer Skala von 1 bis 10, wobei 1 für „wenig interessant" und 10 für „herausragend" stehen.
Die Mittelwerte der einzelnen Abstimmungsergebnisse (Publikum, Kulturredaktionen und Mitglieder) werden addiert. Die Produktion mit dem höchsten Wert erhält den Preis.