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Leiter:in Schlichtungsstelle

Amt für Wohnungsangelegenheiten

Das Amt für Wohnungsangelegenheiten unterstützt Grazer Bürger:innen bei der Abwicklung wohnrechtlicher Verfahren, erstellt Amtssachverständigengutachten, berät bei Fragen zum Wohnrecht und unterstützt mit Mietzinszuzahlungen bei Gemeindewohnungen und mit Kautionsbeiträgen bei der Anmietung am privaten Wohnungsmarkt.

Die Schlichtungsstelle für Miet- und Wohnrechtsangelegenheiten ist eine Verwaltungsbehörde, die zur Entlastung der Gerichte beiträgt. In entsprechend gesetzlich geregelten Verfahren (MRG, WEG, WGG, HeizKG) muss daher von den Verfahrensparteien zuerst die Schlichtungsstelle mit dem Anliegen befasst werden.

Zum Beispiel:

  • Anerkennung als Hauptmieter:in
  • Hauptmietzins- und Betriebskostenüberprüfungen
  • Notwendige Erhaltungsarbeiten
  • Veränderungs- bzw. Verbesserungsarbeiten durch den:die Vermieter:in
  • Rückforderung von zu Unrecht einbehaltenen Kautionsbeiträgen
  • Hauptmietzinserhöhungen und Nutzwertneufestsetzungsverfahren

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist zunächst die gütliche Regelung des anhängig gemachten Sachverhaltes.

Was ist zu tun?

  • Führung des Referates mit 3 Mitarbeiter:innen mit Aufgabenverteilung, Gewährleistung der Einhaltung der maßgeblichen Rechtsvorschriften und laufende Optimierung der Arbeitsabläufe, inklusive Wissens- und Qualitätsmanagement.
  • Begutachtung von Gesetzesnovellen und Gesetzesvorschlägen.
  • Vertretung der Stadt Graz in diversen Arbeitsgruppen.

Was erwarten wir uns von Ihnen?

  • Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften.
  • Idealerweise Zusatzausbildung(en) zum:zur Mediator:in bzw. im Immobilienbereich.
  • Mehrjährige berufliche Erfahrung, idealerweise in Wohnrechtsbelangen.
  • Sehr gute Kenntnisse der Hauptgesetze wie MRG, WEG, WGG, HeizKG, WFG und der unterschiedlichen Nebengesetze wie z.B. ABGB, MaklerG, Immobilienmakler VO, BTVG, zivilrechtliche Bestimmungen und Verfahrensgesetze.
  • Ausgeprägte Problem- und Konfliktlösungskompetenz.
  • Einen gut verständlichen (v.a. für Nichtjurist:innen) sprachlichen und schriftlichen Ausdruck.
  • Ein kompetentes Auftreten und einen wertschätzenden, lösungsorientierten Umgang bei z.T. herausfordernden Kund:innenkontakten.
  • Gute Fähigkeiten im Umgang mit verschiedenen Personengruppen und Einfühlungsvermögen für Bürger:innenanliegen.
  • Selbstständige, effiziente Arbeitsweise, Teamorientierung und einen versierten Umgang mit dem MS-Office Paket.
  • Führungskompetenz und Identifikation mit den Führungsgrundsätzen im Haus Graz.
  • Österreichische Staatsbüger:innenschaft (Inländer:innenvorbehalt).

Was bieten wir Ihnen?

  • Einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielfältigen Aufgaben, weitgehend flexiblen Arbeitszeiten und vielen Vorteilen einer Stadtverwaltung als guter Arbeitgeberin.
  • Ein „Klimaticket Steiermark" und interessante, fachliche und persönliche Weiterbildungsangebote, die kostenlos und in der Arbeitszeit beansprucht werden können.
  • Regelmäßige, zweijährige Gehaltsvorrückungen und eine Pensionskassenregelung.
  • Eine Jubiläumszuwendung nach 25/40 Dienstjahren.
  • Die 6. Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr plus 3 bzw. 2 weitere Urlaubstage jährlich ab dem 57. bzw. 60. Lebensjahr.
  • Auf Grund gesetzlicher Regelungen sind wir verpflichtet, in der Stellenausschreibung ein Mindestgehalt von 3.523 Euro brutto mtl. (für eine Vollzeitbeschäftigung) anzuführen. Das tatsächliche Gehalt ist Ergebnis der Anrechnung Ihrer einschlägigen beruflichen Erfahrungen (Vordienstzeiten).

Frauenförderung bei der Stadt Graz

Die Grazer Stadtverwaltung arbeitet aktiv an der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Was tun wir, wenn Frauen in einem Bereich unterrepräsentiert sind? Dann nehmen wir bei gleicher Eignung so lange bevorzugt Frauen auf, bis das Verhältnis von Männern und Frauen ausgewogen ist.

Diese Aufgabe interessiert Sie?

Dann bewerben Sie sich bitte bis 30. Juni 2024.   Hier geht's zur Onlinebewerbung

Sie haben noch Fragen?

Die Mitarbeiterinnen der Personalentwicklung beantworten diese gerne:

Tel. +43 316 872-2580 und 2581.

Für die Stadt Graz:

Der Stadtsenatsreferent für das Personalwesen

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