• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf LinkedIn teilen
  • Auf Facebook teilen

Bebauungsplan 05.39.0 Josef-Huber-Gasse - Kindermanngasse - Lazarettgasse - Idlhofgasse

06.06.2024

Informationsveranstaltung

Das Planungsgebiet ist ca. 22.400 m2 groß und wird begrenzt von der Josef-Huber-Gasse, der Kindermanngasse, der Lazarettgasse und der Idlhofgasse. 

Das Stadtplanungsamt hat einen 2. Entwurf zum Bebauungsplan aufgrund von Einwendungen ausgearbeitet. Im Überarbeitungszeitrum hat das Stadtplanungsamt in zwei Veranstaltungen mit den Anrainer:innen Anregungen für das Planungsgebiet gesammelt und Potentiale und Möglichkeiten eines Bebauungsplans besprochen. Nun liegt der 2. Entwurf für den 05.39.0 Bebauungsplan vor, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten. Wir laden Sie daher herzlich ein zur

Informationsveranstaltung

  • Wann: Am Donnerstag, dem 20. Juni 2024 um 18 Uhr
  • Wo: JUFA Hotel Graz-City, Raum Murinsel, Idlhofgasse 74, 8020 Graz

Mit einem Bebauungsplan ...

... werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu dem Grundstück sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.

Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Die Grundstücke sind als „Kerngebiet mit allgemeinem Wohngebiet (Nutzungsüberlagerung) und Einkaufszentrenausschluss" mit einer Bebauungsdichte von 0,8 - 2,0 im Norden und 0,8 - 2,5 im Süden ausgewiesen.

Der 2. Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 11. Juli 2024 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8011 Graz, 6. Stock auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben.

Für fachliche Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4728 und E-Mail-Adresse angelika.kohlbach@stadt.graz.at der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, DIin Angelika Kohlbach, zur Verfügung.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer umfassenden Information!

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Bürgerinitiativen